Winterdienst in Kierspe



Die Verantwortung für den Gehweg vor Ihrem Grundstück liegt bei Ihnen, nicht bei der Kommune – auch dann, wenn Sie nachts nicht vor Ort sind. Auf fünfzehn Kilometer Luftlinie liegen dreihundert Höhenmeter. In Köln regnet es, in Wipperfürth schneit es. Dazu kommt in den Talsperrenlagen Nebel- und Nieselglätte, die sich über den ganzen Tag hält.

Stemweder Haus & Garten übernimmt diese Pflicht für Sie. Seit 2013 räumen und streuen wir für Gewerbebetriebe, Handelsketten, Telekommunikationsunternehmen, Wohnungseigentümergemeinschaften und Industriestandorte – von der einzelnen Hofeinfahrt bis zum Werksgelände. Über unsere Notfallhotline sind wir rund um die Uhr erreichbar, auch am Wochenende und an Feiertagen.

Wer in Kierspe räumen muss – und bis wann

Schneeschaufel mit frisch geräumtem Schnee beim Winterdienst in Kierspe

Die häufigste Fehlannahme lautet, die Stadt sei für den Gehweg zuständig. Für Fahrbahnen stimmt das meist, für Gehwege fast nie. Die Kommune überträgt diese Pflicht per Satzung auf die Anlieger – auf Eigentümer, und über den Mietvertrag oft weiter auf Mieter oder auf die Hausverwaltung.

Der Umfang ist dabei enger definiert, als viele denken: gefordert ist meist eine begehbare Breite, nicht die vollständige Freilegung, und die Fristen enden typischerweise am Abend. Was genau gilt, regelt die Satzung vor Ort. Wir richten die Touren an diesen Fristen aus.

Wer die Pflicht abgibt, gibt die Verantwortung nicht vollständig ab. Auswahl und Kontrolle bleiben beim Auftraggeber. Unsere Einsatzdokumentation mit Foto und Zeitstempel ist genau dafür gemacht.

Was Winterdienst in Kierspe kostet


Einen Pauschalpreis pro Quadratmeter gibt es bei uns nicht, und wer einen nennt, hat sich die Fläche nicht angesehen. Der Preis hängt an vier Dingen: der Größe der Fläche, der Örtlichkeit – Zuwegung, Hindernisse, und wohin der Schnee überhaupt geschoben werden kann –, dem Anteil Handarbeit gegenüber maschinell bearbeitbaren Flächen und der Region, weil Anfahrt und zu erwartende Einsatzhäufigkeit sich deutlich unterscheiden.

Der Unterschied zwischen Hand und Maschine ist der größte Hebel. Ein zusammenhängender Parkplatz lässt sich in einem Zug räumen. Verwinkelte Gehwege, Treppen, Rampen und schmale Zuwegungen müssen von Hand bearbeitet werden, und das kostet ein Vielfaches der Zeit.

Abgerechnet wird als Saisonpauschale oder pro Einsatz. Was besser passt, hängt vom Objekt ab. Bei größeren Objekten kommen wir vorher kostenlos zur Besichtigung und stimmen Umfang, Flächen und Prioritäten mit Ihnen ab.

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Haftung bei Glätteunfällen


Ein Sturz auf glattem Grund führt regelmäßig zu Forderungen, und die richten sich gegen den Verkehrssicherungspflichtigen. Bei einem Betriebsgrundstück ist das der Betreiber, bei einer Wohnanlage die Eigentümergemeinschaft, bei vermieteten Objekten je nach Vertrag der Eigentümer oder der Mieter.

Die Haftung entfällt nicht dadurch, dass gerade niemand da war. Sie entfällt, wenn nachweislich alles Zumutbare getan wurde. Der Unterschied zwischen beidem ist eine Frage der Dokumentation, und die führen wir für jeden Einsatz mit Foto und Zeitstempel.

Bei extremer Wetterlage gilt eine Grenze: Wenn Räumen erkennbar sinnlos ist, weil es unmittelbar wieder zufriert oder schneit, muss nicht gegen die Natur gearbeitet werden. Auch das ist ein Grund, den Zustand zu dokumentieren.

Kleine Zuwegung oder großes Areal


Wir arbeiten für Objekte jeder Größenordnung, von der Hofeinfahrt eines Betriebs bis zum mehrere Hektar großen Werksgelände. Die Technik richtet sich nach der Fläche: Handgerät und Schneeschieber für Gehwege und Treppen, Kompakttraktor mit Räumschild für Höfe und Parkplätze, größere Technik für zusammenhängende Areale.

Die Betriebe liegen im Tal, die Wohngebiete am Hang, und dazwischen liegt die Steigung. Sie entscheidet, ob Salz genügt oder abgestumpft werden muss.

Zum Leistungsumfang gehören Räumen, Streuen, Eisglättebekämpfung und bei Bedarf der Schneeabtransport.

Womit wir streuen


Auf Fahrflächen setzen wir überwiegend auftauendes Streugut ein, auf Gehwegen, an Steigungen und überall dort, wo Bepflanzung angrenzt, abstumpfendes Material. Die Betriebe liegen im Tal, die Wohngebiete am Hang, und dazwischen liegt die Steigung. Sie entscheidet, ob Salz genügt oder abgestumpft werden muss.

Abstumpfendes Streugut hat einen Nachteil, den man kennen sollte: Es wird vom Verkehr weggetragen und muss nachgestreut werden. Dafür wirkt es auch bei strengem Frost, wenn Salz an seine Grenze kommt.

Nach der Saison gehört das Aufnehmen des Splitts dazu, sonst landet er im Gully und in den Beeten.

Wenn der bisherige Dienstleister ausfällt


Der häufigste Grund für einen Anruf mitten in der Saison ist nicht Unzufriedenheit mit dem Preis, sondern Nichterscheinen. Ein Dienstleister, der bei der ersten größeren Lage nicht kommt, hat sich in aller Regel übernommen.

Wir übernehmen kurzfristig, soweit in der betreffenden Tour noch Kapazität frei ist. Wenn nicht, sagen wir das – ein Vertrag, den wir nicht bedienen können, hilft Ihnen nicht und uns auch nicht. Rufen Sie über die Notfallhotline an, dann klären wir es sofort.

Was den Winter in Kierspe ausmacht

Streufahrzeug bei starkem Schneefall beim Winterdienst in Kierspe

Mittelgebirge östlich der Rheinschiene, von hundert bis über fünfhundert Meter. Kierspe liegt auf 407 Metern in Mittelgebirgslage, im Märkischer Kreis. Die niederschlagsreichste Region Nordrhein-Westfalens. Die Westflanke staut die feuchte Atlantikluft, entsprechend fällt hier mehr Schnee als wenige Kilometer weiter im Rheintal.

Für den Winterdienst heißt das etwas Konkretes. Auf fünfzehn Kilometer Luftlinie liegen dreihundert Höhenmeter. In Köln regnet es, in Wipperfürth schneit es. Dazu kommt in den Talsperrenlagen Nebel- und Nieselglätte, die sich über den ganzen Tag hält.

Räumen und Streuen kombiniert, an Steigungen und in Serpentinen abstumpfend. Die Auslösekriterien hängen an der Höhenlage des Objekts. Der Bereitschaftszeitraum: November bis März, in Höhenlagen bis April.

Welche Vertragsform zu Ihrem Objekt passt


Bei der Saisonpauschale steht die Summe vor dem Winter fest, unabhängig von der Zahl der Einsätze. Bei der Abrechnung pro Einsatz zahlen Sie nur, wenn gearbeitet wurde. Das erste Modell verlagert das Wetterrisiko auf uns, das zweite lässt es bei Ihnen.

Auf dieser Höhe dauert die Saison ein halbes Jahr, und die Zahl der Einsätze liegt um ein Vielfaches über der im Tiefland. Welches Modell günstiger ist, entscheidet sich also erst rückblickend – planbar ist nur die Pauschale.

Beides lässt sich mit einer festen Reaktionszeit und einer Prioritätenliste kombinieren. Was gilt, steht im Angebot, nicht im Kleingedruckten.

Gewerbe, Handel und Wohnungswirtschaft


Der wichtigste Unterschied zwischen gewerblichem und privatem Winterdienst ist nicht die Fläche, sondern der Zeitpunkt. Privat reicht es, wenn der Gehweg zur Frist frei ist. Gewerblich hängt am Räumzeitpunkt ein Betriebsablauf: Ladenöffnung, Schichtwechsel, Anlieferfenster, Sprechstundenbeginn.

Metallverarbeitung, Werkzeug- und Formenbau, Automobilzulieferer und ein dichter Mittelstand, überwiegend in Tallagen. Entsprechend legen wir den Einsatzzeitpunkt objektbezogen fest, nicht nach Tourenkomfort.

Für Wohnungsunternehmen und Eigentümergemeinschaften kommt der Nachweis dazu. Die Verwaltung muss gegenüber Eigentümern und im Schadensfall belegen können, dass geräumt wurde. Unsere App-Dokumentation mit Foto und Zeitstempel liefert genau das.

Was Kunden aus Kierspe am häufigsten fragen

Freigeräumter Gehweg zwischen Schneewällen in Kierspe

Verwenden Sie Streusalz? Nur dort, wo es zulässig und sinnvoll ist. Wo die Satzung es beschränkt, wo Bepflanzung angrenzt oder wo es zu kalt für Salz wird, streuen wir abstumpfend.

Arbeiten Sie auch nachts und an Feiertagen? Ja. Die Bereitschaft läuft durchgehend, Zuschläge für Wochenenden oder Feiertage gibt es nicht – sie ist Teil der vereinbarten Leistung.

Was kostet das? Das hängt an Fläche, Örtlichkeit, dem Anteil Handarbeit und der Region. Bei größeren Objekten besichtigen wir kostenlos und stimmen den Umfang eng mit Ihnen ab.

Übernehmen Sie auch kurzfristig? Ja, soweit in der Tour für Ihr Gebiet noch Kapazität frei ist. Rufen Sie an, wir sagen Ihnen ehrlich, ob wir Ihr Objekt noch verlässlich bedienen können.

Warum bekommen wir Schnee und die Nachbarstadt nicht? Weil dreihundert Höhenmeter dazwischen liegen. Die Schneefallgrenze verläuft im Bergischen Land oft mitten durch das Auftragsgebiet. Wir planen Objekte deshalb nach Höhenlage, nicht nach Ort.

Bin ich als Auftraggeber aus der Haftung? Die Verkehrssicherungspflicht geht vertraglich auf uns über. Ihnen bleibt die Auswahl- und Kontrollpflicht – die Einsatzdokumentation ist genau dafür da.

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