Winterdienst in Altena
Die Verantwortung für den Gehweg vor Ihrem Grundstück liegt bei Ihnen, nicht bei der Kommune – auch dann, wenn Sie nachts nicht vor Ort sind. Schneemenge und Verwehungen bestimmen das Geschehen, dazu gefrierender Regen in Inversionslagen. Nordhänge tauen den ganzen Tag nicht ab und bleiben auch bei Sonnenschein vereist.
Stemweder Haus & Garten übernimmt diese Pflicht für Sie. Seit 2013 räumen und streuen wir für Gewerbebetriebe, Handelsketten, Telekommunikationsunternehmen, Wohnungseigentümergemeinschaften und Industriestandorte – von der einzelnen Hofeinfahrt bis zum Werksgelände. Über unsere Notfallhotline sind wir rund um die Uhr erreichbar, auch am Wochenende und an Feiertagen.
Die Räum- und Streupflicht in Altena

Geräumt und gestreut werden muss dort, wo Fußgängerverkehr zu erwarten ist – Gehwege, Zuwegungen zum Eingang, der Weg zu Mülltonnen und Stellplätzen. Bei Betriebsgrundstücken kommen Parkflächen, Rampen und Fluchtwege hinzu. Der Umfang ergibt sich nicht aus dem Grundbuch, sondern daraus, wer die Fläche tatsächlich betritt.
Die Zeiten gibt die Straßenreinigungssatzung der Kommune vor. Wir arbeiten nach der ortsüblichen Satzung und legen den Einsatzzeitpunkt so, dass die Fläche vor Fristbeginn sicher ist – bei Betrieben mit Frühschicht entsprechend früher.
Bei anhaltender Glätte reicht ein Durchgang nicht. Schneemenge und Verwehungen bestimmen das Geschehen, dazu gefrierender Regen in Inversionslagen. Nordhänge tauen den ganzen Tag nicht ab und bleiben auch bei Sonnenschein vereist.
Preise für den Winterdienst in Altena
Zwei Modelle stehen zur Wahl, und sie verteilen das Risiko unterschiedlich. Die Saisonpauschale ist eine feste Summe für den gesamten Bereitschaftszeitraum, unabhängig davon, ob der Winter mild oder streng ausfällt. Die Abrechnung pro Einsatz ist in milden Wintern günstiger, in schneereichen teurer.
Für Gewerbeobjekte empfehlen wir in aller Regel die Pauschale, weil die Verkehrssicherungspflicht ohnehin durchgehend besteht und die Kosten dann im Budget planbar sind. Die Saison ist länger als im umliegenden Flachland, und der erste Einsatz kommt meist früher als erwartet.
Was die Summe selbst bestimmt: Flächengröße, Örtlichkeit, der Anteil an Handarbeit und die Region. Das lässt sich nicht am Telefon abschätzen. Bei größeren Objekten besichtigen wir kostenlos vor Ort und rechnen dann konkret.
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Saisonvertrag oder Einzeleinsatz
Ein Saisonvertrag deckt den kompletten Bereitschaftszeitraum ab. Sie zahlen eine feste Summe, wir sind in dieser Zeit für Ihre Flächen zuständig und rücken bei Warnmeldung aus, ohne dass Sie anrufen müssen. Für Gewerbeobjekte und Verwaltungen ist das der Regelfall, weil damit die Verkehrssicherungspflicht durchgängig abgedeckt ist.
Der Einzeleinsatz passt für kleinere Objekte und für Auftraggeber, die selbst räumen und nur bei stärkerem Schneefall Unterstützung brauchen. Der Nachteil liegt auf der Hand: In einer Ausnahmelage sind alle Kapazitäten bei den Vertragskunden gebunden. Die Saison ist länger als im umliegenden Flachland, und der erste Einsatz kommt meist früher als erwartet.
Was wir nicht versprechen
Wir sagen keine Reaktionszeit zu, die wir in einer Ausnahmelage nicht halten können. Bei extremem Wetter werden Objekte mit besonderem Risiko zuerst angefahren – Pflegeeinrichtungen, Klinikzufahrten, Betriebe mit Frühschicht. Das ist vorher vereinbart und keine Entscheidung, die im Einsatz spontan fällt.
Wir nehmen auch nicht unbegrenzt Aufträge in einem Gebiet an. Eine Tour, die zu voll ist, macht die Zusage für jeden Kunden darin wertlos. Wenn wir absagen, hat das diesen Grund.
Wen wir betreuen – und was dabei jeweils zählt
Unsere Auftraggeber reichen von der Filiale eines Discounters über Wohnungsbaugesellschaften und Eigentümergemeinschaften bis zu Telekommunikationsstandorten und Industriebetrieben. Hinzu kommen Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen und Verwaltungen – überall dort, wo Publikumsverkehr auf Gehwege trifft.
In und um Altena sind das vor allem Handelsstandorte, Wohnanlagen, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen sowie Betriebe im Gewerbegebiet.
Bei Extremwetter kann nicht alles gleichzeitig bedient werden, und das sagen wir vorher statt hinterher. Objekte mit besonderem Risiko haben Vorrang: Pflegeeinrichtungen, Klinikzufahrten, Betriebe mit Frühschicht. Diese Reihenfolge steht vor der Saison fest.
Wenn es nachts umschlägt
Der schwierigste Fall ist nicht der angekündigte Schneefall, sondern der Umschlag: Regen am Abend, Aufklaren nach Mitternacht, gefrierende Nässe gegen vier Uhr. Wer erst am Morgen reagiert, ist zu spät.
Schneemenge und Verwehungen bestimmen das Geschehen, dazu gefrierender Regen in Inversionslagen. Nordhänge tauen den ganzen Tag nicht ab und bleiben auch bei Sonnenschein vereist.
Deshalb beobachten wir die Warnlage laufend und sind über die Notfallhotline rund um die Uhr erreichbar – auch samstags, sonntags und an Feiertagen.
Was den Winter in Altena ausmacht

Größtes Mittelgebirge Nordrhein-Westfalens, von hundertfünfzig bis über achthundert Meter. Altena liegt auf 156 Metern im Hügelland, im Märkischer Kreis. Die schneereichste Region des Landes mit der längsten Saison. In den Hochlagen beginnt der Winterdienst im Oktober und reicht bis in den April.
Für den Winterdienst heißt das etwas Konkretes. Schneemenge und Verwehungen bestimmen das Geschehen, dazu gefrierender Regen in Inversionslagen. Nordhänge tauen den ganzen Tag nicht ab und bleiben auch bei Sonnenschein vereist.
Echte Räumtechnik, Schneeabtransport als Regelleistung und Splitt an allen Steigungen. In den Hochlagen halten wir Kapazität vor, die im Flachland nie gebraucht würde. Der Bereitschaftszeitraum: Oktober bis April.
Warum die Tour über die Reaktionszeit entscheidet
Zwischen zwei Objekten liegt Fahrzeit, und die ist im Winter länger als sonst. Wir bündeln deshalb geografisch: Altena wird zusammen mit Werdohl (8 km) und Neuenrade (8 km) gefahren. Größere Standorte wie Dortmund (28 Kilometer) haben eigene Touren.
Das ist auch der Grund, warum wir vor der Saison verbindlich zusagen und nicht mitten im Winter beliebig aufstocken. Eine Tour, die zu voll ist, wird für jeden Kunden darin langsamer.
Wer haftet, wenn jemand stürzt
Bei einem Sturz auf nicht geräumtem Gehweg haftet der Verkehrssicherungspflichtige – wem die Fläche gehört oder wem die Pflicht vertraglich übertragen wurde. Es geht dabei nicht nur um Schmerzensgeld: Kranken- und Unfallversicherungen nehmen Regress, und bei schweren Verletzungen erreichen die Forderungen schnell fünfstellige Beträge.
Entscheidend im Streitfall ist der Nachweis. Wer nicht belegen kann, dass zur maßgeblichen Zeit geräumt und gestreut war, steht schlecht da, selbst wenn tatsächlich gearbeitet wurde. Deshalb dokumentieren wir jeden Einsatz mit Fotos über eine App, mit Zeitstempel und Zustand der Fläche nach der Bearbeitung.
Häufige Fragen zum Winterdienst in Altena

Bin ich als Auftraggeber aus der Haftung? Die Verkehrssicherungspflicht geht vertraglich auf uns über. Ihnen bleibt die Auswahl- und Kontrollpflicht – die Einsatzdokumentation ist genau dafür da.
Was kostet das? Das hängt an Fläche, Örtlichkeit, dem Anteil Handarbeit und der Region. Bei größeren Objekten besichtigen wir kostenlos und stimmen den Umfang eng mit Ihnen ab.
Arbeiten Sie auch nachts und an Feiertagen? Ja. Die Bereitschaft läuft durchgehend, Zuschläge für Wochenenden oder Feiertage gibt es nicht – sie ist Teil der vereinbarten Leistung.
Wohin kommt der Schnee? Das legen wir bei der Besichtigung fest. Reicht die Lagerfläche auf dem Grundstück nicht aus, fahren wir ab – vereinbart wird das vorher, nicht im Einsatz.
Wann beginnt im Sauerland die Wintersaison? In den Hochlagen regelmäßig im Oktober, in den Tälern im November. Wir setzen den Bereitschaftszeitraum nach der Höhenlage des Objekts an, nicht nach Kalenderdatum.
Verwenden Sie Streusalz? Nur dort, wo es zulässig und sinnvoll ist. Wo die Satzung es beschränkt, wo Bepflanzung angrenzt oder wo es zu kalt für Salz wird, streuen wir abstumpfend.
Leistungsübersicht in Altena
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