Winterdienst in Herdecke



Die Verantwortung für den Gehweg vor Ihrem Grundstück liegt bei Ihnen, nicht bei der Kommune – auch dann, wenn Sie nachts nicht vor Ort sind. Überfrierende Nässe dominiert. Der entscheidende Unterschied verläuft aber nicht zwischen Städten, sondern über die Höhe: In den Hanglagen um Witten, Hattingen, Sprockhövel und Wetter liegt Schnee, während in Gelsenkirchen Regen fällt.

Stemweder Haus & Garten übernimmt diese Pflicht für Sie. Seit 2013 räumen und streuen wir für Gewerbebetriebe, Handelsketten, Telekommunikationsunternehmen, Wohnungseigentümergemeinschaften und Industriestandorte – von der einzelnen Hofeinfahrt bis zum Werksgelände. Über unsere Notfallhotline sind wir rund um die Uhr erreichbar, auch am Wochenende und an Feiertagen.

Räum- und Streupflicht in Herdecke: wer muss wann räumen

Mitarbeiter räumt einen Gehweg beim Winterdienst in Herdecke

Für die Gehwege entlang Ihres Grundstücks sind in aller Regel Sie zuständig, nicht die Kommune. Städte und Gemeinden übertragen die Reinigungs- und Winterdienstpflicht per Straßenreinigungssatzung auf die Anlieger. Wie weit sie reicht und bis wann geräumt sein muss, steht in der Satzung Ihrer Kommune – werktags meist am frühen Morgen, sonn- und feiertags später.

Wir arbeiten nach der ortsüblichen Satzung. Die Tourenplanung richtet sich also nach den Fristen, die für Ihre Fläche tatsächlich gelten, nicht nach einem Pauschalzeitpunkt.

Die Pflicht lässt sich per Vertrag auf einen Dienstleister übertragen, und genau das tun unsere Kunden. Vollständig aus der Verantwortung sind Sie damit nicht: Es bleibt die Pflicht, den Dienstleister sorgfältig auszuwählen und im laufenden Betrieb zu kontrollieren. Deshalb dokumentieren wir jeden Einsatz so, dass Sie diese Kontrolle belegen können.

Preise für den Winterdienst in Herdecke


Zwei Modelle stehen zur Wahl, und sie verteilen das Risiko unterschiedlich. Die Saisonpauschale ist eine feste Summe für den gesamten Bereitschaftszeitraum, unabhängig davon, ob der Winter mild oder streng ausfällt. Die Abrechnung pro Einsatz ist in milden Wintern günstiger, in schneereichen teurer.

Für Gewerbeobjekte empfehlen wir in aller Regel die Pauschale, weil die Verkehrssicherungspflicht ohnehin durchgehend besteht und die Kosten dann im Budget planbar sind. Die Saison ist länger als im umliegenden Flachland, und der erste Einsatz kommt meist früher als erwartet.

Was die Summe selbst bestimmt: Flächengröße, Örtlichkeit, der Anteil an Handarbeit und die Region. Das lässt sich nicht am Telefon abschätzen. Bei größeren Objekten besichtigen wir kostenlos vor Ort und rechnen dann konkret.

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Welche Flächen wir übernehmen


Gehwege und Zuwegungen, Parkplätze und Fahrgassen, Hofeinfahrten, Rampen und Ladehöfe, Treppen und Eingangsbereiche, Feuerwehrzufahrten und Fluchtwege. Bei größeren Objekten kommen Betriebswege und Werkstore hinzu.

Was maschinell geht, wird maschinell gemacht – das ist schneller und günstiger. Alles Verwinkelte, Enge und Gestufte bleibt Handarbeit. Diese Aufteilung legen wir bei der Besichtigung fest, weil sie den Preis wesentlich bestimmt. Tourenplanung nach Höhenlage statt nach Stadtgrenze. In der dichten Bebauung ist der Abtransport des Schnees fester Bestandteil der Planung.

Ein Punkt wird regelmäßig übersehen: wohin der Schnee kommt. Auf beengten Grundstücken ist die Lagerfläche nach zwei Räumgängen voll. Dann muss abgefahren werden, und das gehört vorher geklärt.

Haftung bei Glätteunfällen


Ein Sturz auf glattem Grund führt regelmäßig zu Forderungen, und die richten sich gegen den Verkehrssicherungspflichtigen. Bei einem Betriebsgrundstück ist das der Betreiber, bei einer Wohnanlage die Eigentümergemeinschaft, bei vermieteten Objekten je nach Vertrag der Eigentümer oder der Mieter.

Die Haftung entfällt nicht dadurch, dass gerade niemand da war. Sie entfällt, wenn nachweislich alles Zumutbare getan wurde. Der Unterschied zwischen beidem ist eine Frage der Dokumentation, und die führen wir für jeden Einsatz mit Foto und Zeitstempel.

Bei extremer Wetterlage gilt eine Grenze: Wenn Räumen erkennbar sinnlos ist, weil es unmittelbar wieder zufriert oder schneit, muss nicht gegen die Natur gearbeitet werden. Auch das ist ein Grund, den Zustand zu dokumentieren.

So läuft die Beauftragung ab


Sie schildern uns Ihre Flächen, wir schauen sie uns an. Bei größeren Objekten kommen wir dafür kostenlos vor Ort – anders lässt sich weder der Aufwand noch der Ablauf seriös festlegen. Dabei klären wir, welche Flächen maschinell gehen, wo von Hand gearbeitet werden muss, wohin der Schnee kommt und welche Bereiche im Zweifel Vorrang haben.

Danach bekommen Sie ein Angebot mit festem Umfang, festem Bereitschaftszeitraum und der Wahl zwischen Pauschale und Einsatzabrechnung. Ab Vertragsbeginn läuft die Bereitschaft. Sie müssen nichts weiter tun: Wir beobachten die Warnlage, rücken aus, wenn sie es verlangt, und Sie sehen anschließend die dokumentierten Einsätze.

Was wir nicht versprechen


Wir sagen keine Reaktionszeit zu, die wir in einer Ausnahmelage nicht halten können. Bei extremem Wetter werden Objekte mit besonderem Risiko zuerst angefahren – Pflegeeinrichtungen, Klinikzufahrten, Betriebe mit Frühschicht. Das ist vorher vereinbart und keine Entscheidung, die im Einsatz spontan fällt.

Wir nehmen auch nicht unbegrenzt Aufträge in einem Gebiet an. Eine Tour, die zu voll ist, macht die Zusage für jeden Kunden darin wertlos. Wenn wir absagen, hat das diesen Grund.

Wie der Winter hier tatsächlich aussieht

Streufahrzeug des Winterdienstes auf der Straße bei Herdecke

Mild, mit einer der stärksten städtischen Wärmeinseln Deutschlands. Der Süden ist dabei deutlich winterlicher als der Norden. Herdecke liegt auf 110 Metern im Hügelland, was für die Einsatzplanung mehr aussagt als der Ortsname.

Der maßgebliche Punkt ist die Art der Glätte, nicht die Schneemenge. Überfrierende Nässe dominiert. Der entscheidende Unterschied verläuft aber nicht zwischen Städten, sondern über die Höhe: In den Hanglagen um Witten, Hattingen, Sprockhövel und Wetter liegt Schnee, während in Gelsenkirchen Regen fällt.

Ballungsraum zwischen Lippe und Ruhr, im Norden flach um dreißig Meter, im Süden zum Ardeygebirge und den Ruhrhöhen auf über zweihundertfünfzig Meter ansteigend. Tourenplanung nach Höhenlage statt nach Stadtgrenze. In der dichten Bebauung ist der Abtransport des Schnees fester Bestandteil der Planung.

Welche Vertragsform zu Ihrem Objekt passt


Bei der Saisonpauschale steht die Summe vor dem Winter fest, unabhängig von der Zahl der Einsätze. Bei der Abrechnung pro Einsatz zahlen Sie nur, wenn gearbeitet wurde. Das erste Modell verlagert das Wetterrisiko auf uns, das zweite lässt es bei Ihnen.

Die Saison ist länger als im umliegenden Flachland, und der erste Einsatz kommt meist früher als erwartet. Welches Modell günstiger ist, entscheidet sich also erst rückblickend – planbar ist nur die Pauschale.

Beides lässt sich mit einer festen Reaktionszeit und einer Prioritätenliste kombinieren. Was gilt, steht im Angebot, nicht im Kleingedruckten.

Gewerbe, Handel und Wohnungswirtschaft


Der wichtigste Unterschied zwischen gewerblichem und privatem Winterdienst ist nicht die Fläche, sondern der Zeitpunkt. Privat reicht es, wenn der Gehweg zur Frist frei ist. Gewerblich hängt am Räumzeitpunkt ein Betriebsablauf: Ladenöffnung, Schichtwechsel, Anlieferfenster, Sprechstundenbeginn.

Die dichteste Konzentration von Handel, Logistik, Industrie und Wohnungswirtschaft im gesamten Einsatzgebiet: große Wohnungsbestände und Eigentümergemeinschaften, Filialnetze des Discounts, Werksgelände und Technikstandorte. Entsprechend legen wir den Einsatzzeitpunkt objektbezogen fest, nicht nach Tourenkomfort.

Für Wohnungsunternehmen und Eigentümergemeinschaften kommt der Nachweis dazu. Die Verwaltung muss gegenüber Eigentümern und im Schadensfall belegen können, dass geräumt wurde. Unsere App-Dokumentation mit Foto und Zeitstempel liefert genau das.

Häufige Fragen

Gefahrzeichen Schneeglätte – Verkehrssicherungspflicht in Herdecke

Ab wann muss geräumt sein? Das gibt die Satzung Ihrer Kommune vor, werktags meist am frühen Morgen, sonn- und feiertags später. Wir arbeiten nach der ortsüblichen Satzung und richten die Tourenplanung danach aus.

Sind auch kleine Flächen möglich? Ja. Wir betreuen einzelne Hofeinfahrten genauso wie Werksgelände. Bei kleinen Objekten ist meist die Abrechnung pro Einsatz sinnvoller als die Saisonpauschale.

Wer räumt bei einer Eigentümergemeinschaft? Die Verkehrssicherungspflicht liegt bei der Gemeinschaft und wird über die Verwaltung organisiert. Sie kann vertraglich auf uns übertragen werden. Wir dokumentieren jeden Einsatz mit Foto und Zeitstempel, damit die Verwaltung im Schadensfall etwas in der Hand hat.

Können wir mitten in der Saison wechseln? Ja, wenn Kapazität frei ist. Wichtig ist ein schriftlich festgehaltener Stichtag, ab dem wir zuständig sind, damit keine Lücke entsteht.

Woher wissen Sie, dass Sie ausrücken müssen? Wir richten uns nach den offiziellen Warnmeldungen für Ihr Gebiet. Jeder Einsatz wird per App mit Fotos und Zeitstempel dokumentiert.

Übernehmen Sie auch kurzfristig? Ja, soweit in der Tour für Ihr Gebiet noch Kapazität frei ist. Rufen Sie an, wir sagen Ihnen ehrlich, ob wir Ihr Objekt noch verlässlich bedienen können.

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