Winterdienst in Hemer



Die Verantwortung für den Gehweg vor Ihrem Grundstück liegt bei Ihnen, nicht bei der Kommune – auch dann, wenn Sie nachts nicht vor Ort sind. Schneemenge und Verwehungen bestimmen das Geschehen, dazu gefrierender Regen in Inversionslagen. Nordhänge tauen den ganzen Tag nicht ab und bleiben auch bei Sonnenschein vereist.

Stemweder Haus & Garten übernimmt diese Pflicht für Sie. Seit 2013 räumen und streuen wir für Gewerbebetriebe, Handelsketten, Telekommunikationsunternehmen, Wohnungseigentümergemeinschaften und Industriestandorte – von der einzelnen Hofeinfahrt bis zum Werksgelände. Über unsere Notfallhotline sind wir rund um die Uhr erreichbar, auch am Wochenende und an Feiertagen.

Die Räum- und Streupflicht in Hemer

Schneeschaufel mit frisch geräumtem Schnee beim Winterdienst in Hemer

Geräumt und gestreut werden muss dort, wo Fußgängerverkehr zu erwarten ist – Gehwege, Zuwegungen zum Eingang, der Weg zu Mülltonnen und Stellplätzen. Bei Betriebsgrundstücken kommen Parkflächen, Rampen und Fluchtwege hinzu. Der Umfang ergibt sich nicht aus dem Grundbuch, sondern daraus, wer die Fläche tatsächlich betritt.

Die Zeiten gibt die Straßenreinigungssatzung der Kommune vor. Wir arbeiten nach der ortsüblichen Satzung und legen den Einsatzzeitpunkt so, dass die Fläche vor Fristbeginn sicher ist – bei Betrieben mit Frühschicht entsprechend früher.

Bei anhaltender Glätte reicht ein Durchgang nicht. Schneemenge und Verwehungen bestimmen das Geschehen, dazu gefrierender Regen in Inversionslagen. Nordhänge tauen den ganzen Tag nicht ab und bleiben auch bei Sonnenschein vereist.

Preise für den Winterdienst in Hemer


Zwei Modelle stehen zur Wahl, und sie verteilen das Risiko unterschiedlich. Die Saisonpauschale ist eine feste Summe für den gesamten Bereitschaftszeitraum, unabhängig davon, ob der Winter mild oder streng ausfällt. Die Abrechnung pro Einsatz ist in milden Wintern günstiger, in schneereichen teurer.

Für Gewerbeobjekte empfehlen wir in aller Regel die Pauschale, weil die Verkehrssicherungspflicht ohnehin durchgehend besteht und die Kosten dann im Budget planbar sind. Die Höhenlage verlängert die Saison an beiden Enden – der erste Einsatz fällt oft in den Oktober, der letzte in den April.

Was die Summe selbst bestimmt: Flächengröße, Örtlichkeit, der Anteil an Handarbeit und die Region. Das lässt sich nicht am Telefon abschätzen. Bei größeren Objekten besichtigen wir kostenlos vor Ort und rechnen dann konkret.

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Womit wir streuen


Auf Fahrflächen setzen wir überwiegend auftauendes Streugut ein, auf Gehwegen, an Steigungen und überall dort, wo Bepflanzung angrenzt, abstumpfendes Material. Ein Werk liegt im Tal, seine Zufahrt überwindet zweihundert Höhenmeter. Die Schichtübergabe funktioniert nur, wenn diese Steigung frei ist, und genau dort setzt die Tourenplanung an.

Abstumpfendes Streugut hat einen Nachteil, den man kennen sollte: Es wird vom Verkehr weggetragen und muss nachgestreut werden. Dafür wirkt es auch bei strengem Frost, wenn Salz an seine Grenze kommt.

Nach der Saison gehört das Aufnehmen des Splitts dazu, sonst landet er im Gully und in den Beeten.

Pauschale oder Einzelabruf?


Die Frage entscheidet weniger über den Preis als über die Verfügbarkeit. Vertragskunden werden in der festen Tour gefahren. Einzelabrufe werden bedient, wenn Kapazität frei ist – und die ist in genau den Nächten knapp, in denen es darauf ankommt.

Für Objekte mit Publikumsverkehr, Beschäftigten oder Mietern empfehlen wir deshalb den Saisonvertrag. Die Höhenlage verlängert die Saison an beiden Enden – der erste Einsatz fällt oft in den Oktober, der letzte in den April.

Der Einzeleinsatz bleibt sinnvoll, wenn Sie selbst räumen und nur die Ausnahmen abgeben wollen – etwa den Abtransport nach starkem Schneefall.

Wenn der bisherige Dienstleister ausfällt


Der häufigste Grund für einen Anruf mitten in der Saison ist nicht Unzufriedenheit mit dem Preis, sondern Nichterscheinen. Ein Dienstleister, der bei der ersten größeren Lage nicht kommt, hat sich in aller Regel übernommen.

Wir übernehmen kurzfristig, soweit in der betreffenden Tour noch Kapazität frei ist. Wenn nicht, sagen wir das – ein Vertrag, den wir nicht bedienen können, hilft Ihnen nicht und uns auch nicht. Rufen Sie über die Notfallhotline an, dann klären wir es sofort.

Wenn es nachts umschlägt


Der schwierigste Fall ist nicht der angekündigte Schneefall, sondern der Umschlag: Regen am Abend, Aufklaren nach Mitternacht, gefrierende Nässe gegen vier Uhr. Wer erst am Morgen reagiert, ist zu spät.

Schneemenge und Verwehungen bestimmen das Geschehen, dazu gefrierender Regen in Inversionslagen. Nordhänge tauen den ganzen Tag nicht ab und bleiben auch bei Sonnenschein vereist.

Deshalb beobachten wir die Warnlage laufend und sind über die Notfallhotline rund um die Uhr erreichbar – auch samstags, sonntags und an Feiertagen.

Der Winter in Hemer

Streufahrzeug bei starkem Schneefall beim Winterdienst in Hemer

Hemer liegt auf 209 Metern am Rand des Mittelgebirges und gehört damit zur Region Sauerland. Die schneereichste Region des Landes mit der längsten Saison. In den Hochlagen beginnt der Winterdienst im Oktober und reicht bis in den April.

Schneemenge und Verwehungen bestimmen das Geschehen, dazu gefrierender Regen in Inversionslagen. Nordhänge tauen den ganzen Tag nicht ab und bleiben auch bei Sonnenschein vereist.

Daraus folgt die Arbeitsweise: echte Räumtechnik, Schneeabtransport als Regelleistung und Splitt an allen Steigungen. In den Hochlagen halten wir Kapazität vor, die im Flachland nie gebraucht würde. Die Höhenlage verlängert die Saison an beiden Enden – der erste Einsatz fällt oft in den Oktober, der letzte in den April. Bereitschaft: Oktober bis April.

Warum die Tour über die Reaktionszeit entscheidet


Zwischen zwei Objekten liegt Fahrzeit, und die ist im Winter länger als sonst. Wir bündeln deshalb geografisch: Hemer wird zusammen mit Iserlohn (5 km) und Balve (9 km) gefahren. Größere Standorte wie Dortmund (25 Kilometer) haben eigene Touren.

Das ist auch der Grund, warum wir vor der Saison verbindlich zusagen und nicht mitten im Winter beliebig aufstocken. Eine Tour, die zu voll ist, wird für jeden Kunden darin langsamer.

Haftung bei Glätteunfällen


Ein Sturz auf glattem Grund führt regelmäßig zu Forderungen, und die richten sich gegen den Verkehrssicherungspflichtigen. Bei einem Betriebsgrundstück ist das der Betreiber, bei einer Wohnanlage die Eigentümergemeinschaft, bei vermieteten Objekten je nach Vertrag der Eigentümer oder der Mieter.

Die Haftung entfällt nicht dadurch, dass gerade niemand da war. Sie entfällt, wenn nachweislich alles Zumutbare getan wurde. Der Unterschied zwischen beidem ist eine Frage der Dokumentation, und die führen wir für jeden Einsatz mit Foto und Zeitstempel.

Bei extremer Wetterlage gilt eine Grenze: Wenn Räumen erkennbar sinnlos ist, weil es unmittelbar wieder zufriert oder schneit, muss nicht gegen die Natur gearbeitet werden. Auch das ist ein Grund, den Zustand zu dokumentieren.

Häufige Fragen

Freigeräumter Gehweg zwischen Schneewällen in Hemer

Bin ich als Auftraggeber aus der Haftung? Die Verkehrssicherungspflicht geht vertraglich auf uns über. Ihnen bleibt die Auswahl- und Kontrollpflicht – die Einsatzdokumentation ist genau dafür da.

Wann beginnt im Sauerland die Wintersaison? In den Hochlagen regelmäßig im Oktober, in den Tälern im November. Wir setzen den Bereitschaftszeitraum nach der Höhenlage des Objekts an, nicht nach Kalenderdatum.

Sind auch kleine Flächen möglich? Ja. Wir betreuen einzelne Hofeinfahrten genauso wie Werksgelände. Bei kleinen Objekten ist meist die Abrechnung pro Einsatz sinnvoller als die Saisonpauschale.

Ab wann muss geräumt sein? Das gibt die Satzung Ihrer Kommune vor, werktags meist am frühen Morgen, sonn- und feiertags später. Wir arbeiten nach der ortsüblichen Satzung und richten die Tourenplanung danach aus.

Übernehmen Sie auch kurzfristig? Ja, soweit in der Tour für Ihr Gebiet noch Kapazität frei ist. Rufen Sie an, wir sagen Ihnen ehrlich, ob wir Ihr Objekt noch verlässlich bedienen können.

Können wir mitten in der Saison wechseln? Ja, wenn Kapazität frei ist. Wichtig ist ein schriftlich festgehaltener Stichtag, ab dem wir zuständig sind, damit keine Lücke entsteht.

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