Allgemeine Geschäftsbedingungen der Stemweder Service GmbH & Co. KG
§ 1 Geltungsbereich, Vertragssprache
1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf die zwischen dem Kunden und uns, der Stemweder Service GmbH & Co. KG (An der Röthe 10, 33351 Stemwede – nachfolgend SSG) (https://stemweder-hausundgarten.de/impressum/) geschlossenen Verträge. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden von uns gegenüber Unternehmern nicht anerkannt, sofern wir diesen nicht ausdrücklich zugestimmt haben.
2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB, also natürlichen Personen, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, als auch gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, also natürlichen oder juristischen Personen oder einer rechtsfähigen Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, der Unternehmer im Sinne der vorgenannten Ziffer 2 ist, finden keine Anwendung, auch wenn SSG ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn SSG auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
4. Der Kunde sichert zu, dass er in Deutschland ansässig sowie volljährig und unbeschränkt geschäftsfähig ist und dass er, sofern er als Vertreter handelt, über entsprechende Vertretungsmacht verfügt.
5. Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich Deutsch. Übersetzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in andere Sprachen dienen lediglich zur Information des Kunden. Bei etwaigen Unterschieden zwischen den Sprachfassungen hat der deutsche Text Vorrang.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
1. Die in Anzeigen und Internetseiten enthaltenen Angaben von SSG sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Sie stellen kein Angebot von SSG dar.
2. Die Bestellung des Kunden stellt ein Angebot an SSG zum Abschluss eines Vertrages über die vom Kunden bestellte Leistung (Objektpflege und Gartenbau; Brennholzhandel; Winterdienst; Reparatur, Verkauf und Vermietung von Gartengeräten) dar. Wenn der Kunde eine Bestellung per E-Mail abgibt, erhält er von SSG eine E-Mail, die den Eingang der Bestellung bestätigt und die Einzelheiten zur Bestellung aufführt (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots des Kunden dar, sondern informiert diesen lediglich darüber, dass seine Bestellung bei SSG eingegangen ist.
3. Ein Vertrag mit dem Kunden kommt erst zustande, wenn SSG die Bestellung durch eine E-Mail oder Post an den Kunden oder das Angebot des Kunden vor Ort annimmt (Annahmeerklärung).
Wir behalten uns hierbei das Recht vor, eine Bestellung des Kunden zurückzuweisen, wenn der vom Kunden bestellte Mietgegenstand zu dem angefragten Zeitraum nicht zur Verfügung steht.
4. Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen SSG und dem Kunden ist der schriftlich geschlossene Vertrag, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen von SSG vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per E-Mail, sofern die Kopie der unterschriebenen Erklärung übermittelt wird.
5. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter von SSG nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per E-Mail, sofern die Kopie der unterschriebenen Erklärung übermittelt wird.
6. Die Vertragsbestimmungen mit Angaben zu den vereinbarten Vertragsleistungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Widerrufsbelehrung (für den Fall, dass ein Fernabsatzvertrag vorliegt) werden dem Kunden unmittelbar vor Ort übergeben oder per E-Mail mit Annahme des Vertragsangebotes bzw. mit der Benachrichtigung hierüber zugesandt. Eine Speicherung der Vertragsbestimmungen durch uns erfolgt nicht.
§ 3 Vermietung von Gartengeräten
Für die Vermietung von Gartengeräten gelten die nachfolgenden Bestimmungen unter A. bis G:
A. Anlieferung/Abholung durch den Kunden
1. Soweit nichts anderes vereinbart worden ist, liefert SSG die Mietsache frei Haus zu dem im Vertrag angegebenen Ablieferungsort. SSG übernimmt keine Aufstellungs- bzw. Aufbauleistungen der Mietsache. Darüberhinausgehende Leistungen von SSG sind gegebenenfalls im Vertrag festzulegen und gesondert zu vergüten.
2. Die Anlieferung bzw. die Abholung der Mietsache erfolgt zu den im Vertrag festgelegten Zeitpunkten.
3. Auf Wunsch des Kunden erbrachte Beratungsleistungen von SSG, die über die Anlieferung der Mietsache nach vorstehender Ziffer 2. hinausgehen, sind gesondert zu vergüten. Sofern im Vertrag keine diesbezügliche Regelung getroffen ist, werden Beratungsleistungen nach den aufgewendeten Stunden nach Maßgabe, der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung aktuellen Preisliste von SSG vergütet.
4. Soweit Vorkasse vereinbart ist, erfolgt die Lieferung erst nach dem Eingang des Rechnungsbetrages bei SSG.
B. Nutzungsberechtigung der Mietsache, Gebrauchsüberlassung an Dritte
1. Die Überlassung der Mietsache erfolgt zur ausschließlichen Benutzung durch den Kunden oder der im Mietvertrag jeweils angegebenen Personen und ausschließlich zu dem vereinbarten Zweck und Zeitraum. Die Mietsache steht im Eigentum von SSG.
2. Der Kunde ist ohne Erlaubnis von SSG nicht berechtigt, den Gebrauch an der Mietsache einem Dritten zu überlassen, insbesondere diese zu vermieten oder zu verleihen.
Der Kunde, der die Pflicht nach Ziffer 2 verletzt, hat SSG für jeden Pflichtverstoß unter Verzicht auf die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs eine Vertragsstrafe zu bezahlen. Die Vertragsstrafe beträgt EUR 100,00.
Die Vertragsstrafe hat in diesem Rahmen billigem Ermessen zu entsprechen. Maßgeblich hierfür sind die Bedeutung der verletzten Pflicht, der Nachteil von SSG und der Grad der Pflichtverletzung und des Verschuldens des Kunden.
Die Nutzung durch die Mitarbeiter des Kunden (als Unternehmer) ist im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs zulässig.
3. Da es sich beim Mietgegenstand um gebrauchte Materialien und Sachen handelt, begründen normale Gebrauchsspuren keinen Nachbesserungs-, Ersatz- und Rücknahmeanspruch.
4. SSG behält sich vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde vor Mietbeginn (im Zeitpunkt des Abholens der Mietsache) die zur Prüfung der Identifikation erforderlichen Unterlagen (Kopie des Personalausweises und Lichtbild) nicht nachweist und SSG nicht zur Verfügung stellt.
C. Obhutspflichten des Kunden
1. Der Kunde hat die Mietsache pfleglich zu behandeln und vor Schäden zu bewahren. Der Kunde wird die Pflege- und Gebrauchsanweisungen von SSG, insbesondere die in dem überlassenen Bedienungshandbuch enthaltenen Hinweise, im Rahmen des Zumutbaren befolgen. Kennzeichnungen der Mietsache, insbesondere Schilder, Nummern oder Aufschriften, dürfen nicht entfernt, verändert oder unkenntlich gemacht werden.
2. Der Kunde oder eine sonst nutzungsberechtigte Person haben die Mietsache vor dem vertraglich vereinbarten Gebrauch auf Mängel bzw. Schäden sowie darauf zu überprüfen, ob die allgemeine Gebrauchstauglichkeit der Mietsache eingehalten ist. Der Kunde hat SSG auftretende Mängel, Störungen und Schäden unverzüglich anzuzeigen.
3. Im Falle einer Panne mit der Mietsache ist der Kunde verpflichtet, SSG ohne schuldhaftes Zögern hierüber in Kenntnis zu setzen. Dem Kunden ist es nicht gestattet, Reparaturaufträge an Dritte zu erteilen. Dies ist ausschließlich SSG vorbehalten.
4. Dem Kunden ist es nicht erlaubt, im Falle eines Unfalls ein Schuldanerkenntnis zu erklären oder sonstige Handlungen vorzunehmen, die auf ein solches Anerkenntnis schließen lassen, bspw. Zahlungen oder Zahlungsversprechen. Sollte der Kunde dennoch ein Schuldanerkenntnis abgeben, so entfaltet dies nur Wirkungen dem Kunde gegenüber.
5. Der Kunde gestattet den Mitarbeitern und Beauftragten von SSG innerhalb der üblichen Geschäfts- bzw. Tageszeiten den freien Zugang zu der Mietsache für Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten. Hierbei sind die berechtigten Sicherheitsinteressen des Kunden zu wahren.
D. Erhaltungspflicht von SSG
1. SSG ist verpflichtet, die Mietsache für die Dauer der Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten und die dazu erforderlichen Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten durchzuführen. Die entsprechenden Maßnahmen werden in regelmäßigen Wartungsintervallen sowie beim Auftreten von Mängeln, Störungen oder Schäden durchgeführt. SSG ist der hierzu erforderliche Zugang zu der Mietsache zu gewähren.
2. Der Kunde hat SSG auftretende Mängel, Störungen oder Schäden unverzüglich anzuzeigen.
3. Die Behebung von Mängeln erfolgt durch kostenfreie Nachbesserung bzw. Reparatur der Mietsache. Hierzu ist SSG ein angemessener Zeitraum einzuräumen. Mit Zustimmung des Kunden kann SSG die Mietsache oder einzelne Komponenten der Mietsache zum Zwecke der Mängelbeseitigung austauschen. Der Kunde wird seine Zustimmung hierzu nicht unbillig verweigern.
4. Eine Kündigung des Kunden nach § 543 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn SSG ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn sie von SSG verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird, wenn begründete Zweifel bezüglich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den Kunden gegeben ist.
5. Die Rechte des Kunden wegen Mängeln sind ausgeschlossen, soweit dieser ohne unsere Zustimmung Änderungen an der Mietsache vornimmt oder vornehmen lässt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderungen keine für SSG unzumutbaren Auswirkungen auf Analyse und Beseitigung des Mangels haben. Die Rechte des Kunden wegen Mängeln bleiben unberührt, sofern der Kunde zur Vornahme von Änderungen, insbesondere im Rahmen der Ausübung des Selbstbeseitigungsrechts nach § 536a Absatz 2 BGB berechtigt ist, und diese fachgerecht ausgeführt sowie nachvollziehbar dokumentiert wurden.
E. Änderungen an der Mietsache
Änderungen und Anbauten an der Mietsache durch den Kunden sind nicht statthaft und bedürfen der vorhergehenden Zustimmung von SSG.
F. Rückgabe der Mietsache
1. Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Kunde SSG die Mietsache in ordnungsgemäßem Zustand am Ort der Abholung zurückzugeben. Die Vorschrift des § 545 BGB wird abbedungen.
2. Bei der Rückgabe der Mietsache wird ein Protokoll erstellt, in dem eventuelle bestehende Schäden und Mängel der Mietsache festgehalten werden. Der Kunde hat die Kosten für die Wiederherstellung bei von ihm zu vertretenden Schäden oder Mängeln zu ersetzen.
3. Erfolgt die Rückgabe durch den Mieter vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer, hat der Kunde keinen Anspruch auf Rück- oder Teilerstattungen des gezahlten Preises.
4. Erfolgt die Rückgabe durch den Kunde nach Ablauf der vereinbarten Mietdauer, wird eine Nachzahlung in Höhe von EUR 100/Tag fällig, wenn der Kunde nicht ausdrücklich nachweist, dass uns ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Nachzahlung.
G. Miete
1. Die vom Kunde zu leistende Miete wird im Vertrag festgelegt. Soweit im Vertrag nicht gesondert ausgewiesen, verstehen sich die dort angegebenen Preise jeweils der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Wenn nicht anders angegeben, beziehen sich die Preise – Irrtum und Druck- bzw. Tippfehler vorbehalten – auf die jeweils abgebildeten Leistungen von SSG gemäß entsprechender Beschreibung.
Der vom Kunden zu entrichtende Preis ist im Vertrag festgelegt und wird bei Vertragsschluss, spätestens am Tag der Übergabe des Mietgegenstands fällig. Darüber hinaus behalten wir uns vor, vom Kunden eine Mietkaution in Höhe von EUR 150,00 sowie die Vorlage einer Kopie seines Bundespersonalausweises zu verlangen. SSG ist dabei weder verpflichtet, die Mietkaution getrennt von seinem Vermögen anzulegen noch die Mietkaution zugunsten des Kunden zu verzinsen. Der Kunde erhält die bei SSG hinterlegte Kaution zurück, wenn er die Mietsache unbeschädigt und gereinigt SSG zurückgegeben hat.
2. Die Miete umfasst die Vergütung für die Überlassung der Mietsache. Die Lieferung und der Aufbau der Mietgegenstände sind gegebenenfalls gesondert zu vergüten.
3. Im Übrigen gelten die Regelungen in § 4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 4 Vergütung, Zahlungsbedingungen, Aufrechnungsverbot
1. Die Preise gelten für den in Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungsumfang. Die Preise verstehen sich in EURO zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2. Wird zwischen SSG und dem Kunden eine nicht vorgesehene zusätzlich zu erbringende Leistung vereinbart, so haben wir Anspruch auf eine zusätzliche Vergütung. Diese Vergütung muss vor Beginn der Ausführung der zusätzlichen Leistung dem Kunden gegenüber angekündigt werden.
3. Für die Zahlung durch den Kunden akzeptieren wir folgende Zahlungsmethoden:
Banküberweisung.
Wir behalten uns das Recht vor, bestimmte Zahlungsmethoden auszuschließen bzw. zuzulassen.
4. Für den Fall, dass der Kunde bei Fälligkeit nicht leistet, sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 5% – Punkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen; ist der Kunde Unternehmer, sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 9% – Punkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.
Bei Verzug mit einer Entgeltforderung hat der Kunde, der kein Verbraucher ist, außerdem die gesetzliche Pauschale von EUR 40,00 zu zahlen (§ 288 Absatz 5 BGB). Die Pauschale ist auf einen geschuldeten Schadenersatz anzurechnen, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung besteht.
5. SSG ist berechtigt, Forderungen durch Vertrag mit einem Dritten auf diesen zu übertragen (Abtretung). Mit dem Abschluss des Vertrags tritt der Dritte an die Stelle des Vermieters als Forderungsinhaber. Die Abtretung wird der Vermieter dem Kunden in der jeweiligen Rechnung anzeigen. In diesem Fall kann der Kunde nur noch an den Dritten als neuen Gläubiger mit schuldbefreiender Wirkung leisten.
6. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Mieters oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
7. SSG ist berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen von SSG durch den Kunden aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird.
§ 5 Leistungszeit/Lieferbedingungen
1. Von uns in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Leistungen gelten stets nur annährend, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist.
2. Wir liefern die Ware gemäß den mit dem Kunden getroffenen Vereinbarungen.
§ 6 Widerrufsrecht
Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen steht dem Kunden als Verbraucher ein Widerrufsrecht zu.
Widerrufsrecht (Dienstleistung) |
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns Stemweder Service GmbH & Co. KG, An der Röthe 10, 32351 Stemwede, Tel.: +49 (0) 5773 – 3549 832 E-Mail: info@stemweder-hausundgarten.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Besondere Hinweise Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen bei einem Vertrag, der den Verbraucher nicht zur Zahlung eines Preises verpflichtet, wenn der Unternehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat, bei einem Vertrag, der den Verbraucher zur Zahlung eines Preises verpflichtet, mit der vollständigen Erbringung der Dienstleistung, wenn der Verbraucher vor Beginn der Erbringung ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer mit der Erbringung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, bei einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag die Zustimmung nach Buchstabe a) auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt hat und seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass sein Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer erlischt. Ende der Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht (Warenkauf) Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns Stemweder Service GmbH & Co. KG, An der Röthe 10, 32351 Stemwede, Tel.: +49 (0) 5773 – 3549 832 E-Mail: info@stemweder-hausundgarten.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. FOLGEN DES WIDERRUFS Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist. Besondere Hinweise Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind; Verträgen zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden; Verträgen, bei denen der Verbraucher den Unternehmer ausdrücklich aufgefordert hat, ihn aufzusuchen, um dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten vorzunehmen; dies gilt nicht hinsichtlich weiterer bei dem Besuch erbrachter Dienstleistungen, die der Verbraucher nicht ausdrücklich verlangt hat, oder hinsichtlich solcher bei dem Besuch gelieferter Waren, die bei der Instandhaltung oder Reparatur nicht unbedingt als Ersatzteile benötigt werden. Ende der Widerrufsbelehrung Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.) An Stemweder Service GmbH & Co. KG, An der Röthe 10, 32351 Stemwede, E-Mail: info@stemweder-hausundgarten.de Hiermit widerrufe(n) ich/wir (°) den von mir/uns (°) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (°)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (°) Bestellt am (°)/erhalten am (°) Name des/der Verbraucher(s) Anschrift des/der Verbraucher(s) Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) Datum (°) Unzutreffendes streichen. |
§ 7 Abnahme
Soweit eine Abnahme der Leistung von SSG stattzufinden hat, erfolgt diese durch den Kunden. Die Abnahmeerklärung bedarf mindestens der Textform (Abnahmeprotokoll). Das Abnahmeprotokoll ist von SSG zu erstellen und vom Kunden gegenzuzeichnen.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von SSG.
2. Ist der Kunde Unternehmer, gilt zusätzlich Folgendes:
Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr berechtigt. Der Kunde darf die Vorbehaltsware jedoch nicht verpfänden oder sicherungshalber übereignen. In diesem Falle tritt der Kunde jedoch in Höhe des Rechnungswerts unserer Forderung bereits jetzt alle Forderungen aus einer solchen Weiterveräußerung, gleich ob diese vor oder nach einer eventuellen Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware erfolgt, an SSG ab. SSG nimmt diese Abtretung an. Unbesehen unserer Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt der Kunde auch nach der Abtretung zum Einzug der Forderung ermächtigt. In diesem Zusammenhang verpflichten wir uns, die Forderung nicht selbst einzuziehen, solange und, soweit der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder ähnlichen Verfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt ist und keine Zahlungseinstellung vorliegt. Insoweit die oben genannten Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigen, sind wir verpflichtet, die Sicherheiten nach unserer Auswahl auf Verlangen des Kunden freizugeben.
§ 9 Gewährleistung bei Warenkäufen
1. Soweit die gekaufte und gelieferte Ware mangelhaft ist, ist der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, Nacherfüllung zu verlangen, von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern.
2. Die Verjährungsfrist von Gewährleistungsansprüchen für die gelieferte Ware beträgt zwei Jahre ab Erhalt der Ware. Ansprüche wegen Mängeln, die wir arglistig verschwiegen haben, verjähren innerhalb der regelmäßigen Verjährungsfrist.
3. Rechte wegen Mängeln stehen dem Kunden darüber hinaus auch im Rahmen einer Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie zu, sofern wir eine solche bezüglich des verkauften Gegenstands im Einzelfall ausdrücklich abgegeben haben.
4. Ist der Kunde Unternehmer, gilt Folgendes:
Soweit die gelieferte Ware mangelhaft ist, ist der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen. Das Wahlrecht über die Art der Nacherfüllung steht SSG zu. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung ist der Kunde berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrag zurückzutreten. Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsansprüche ist, dass der Kunde alle nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß erfüllt.
Die Verjährungsfrist von Gewährleistungsansprüchen für die gelieferte Ware beträgt – außer im Fall von Schadensersatzansprüchen – zwölf Monate ab Erhalt der Ware.
§ 10 Behinderung und höhere Gewalt
1. Sieht sich SSG in der Durchführung des Vertrags durch Umstände gleich welcher Art behindert, so wird er dies dem Kunden rechtzeitig und ohne schuldhaftes Zögern mitteilen. Sind die behindernden Umstände von SSG nicht zu vertreten, so werden sich die Vertragspartner über eine angemessene Verschiebung der vereinbarten Termine verständigen. Unterbleibt die rechtzeitige Mitteilung, so kann sich SSG später auf diese Umstände nicht berufen.
Sollte keine Einigung zwischen SSG und dem Kunden zustande kommen, ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt und ihm werden bereits geleistete Zahlungen erstattet
2. In Fällen höherer Gewalt ist die hiervon betroffene Vertragspartei für die Dauer und im Umfang der Auswirkung von der Verpflichtung zur Leistung befreit.
Höhere Gewalt ist jedes außerhalb des Einflussbereichs der jeweiligen Vertragspartei liegende Ereignis, durch das sie ganz oder teilweise an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gehindert wird, einschließlich Pandemien, Feuerschäden, Überschwemmungen, Streiks und rechtmäßiger Aussperrungen sowie von ihr nicht verschuldeter Betriebsstörungen oder behördlicher Verfügungen.
Die betroffene Vertragspartei wird der anderen Vertragspartei unverzüglich den Eintritt sowie den Wegfall der höheren Gewalt anzeigen und sich nach besten Kräften bemühen, die höhere Gewalt zu beheben und in ihren Auswirkungen, soweit wie möglich zu beschränken.
Die Vertragsparteien werden sich bei Eintritt höherer Gewalt über das weitere Vorgehen abstimmen und festlegen, ob nach ihrer Beendigung, die während dieser Zeit nicht durchgeführte Leistungen nachgeholt werden sollen. Ungeachtet dessen ist jede Vertragspartei berechtigt, von den hiervon betroffenen Bestellungen bzw. Buchungen zurückzutreten, wenn die höhere Gewalt mehr als drei Wochen seit dem vereinbarten Leistungsdatum andauert. Das Recht jeder Vertragspartei, im Falle länger andauernder höherer Gewalt den Vertrag auch wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt.
§ 11 Verschwiegenheitspflicht
- SSG ist verpflichtet, über alle Informationen zum Kunden, die SSG im Zusammenhang mit der Erledigung seiner Aufgaben zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren.
- Die Verschwiegenheitspflicht besteht nicht, wenn und soweit SSG vom Kunden schriftlich von dieser Verpflichtung entbunden wurde.
- Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch dann nicht,
- soweit die Offenlegung von Informationen zur Wahrung berechtigter Interessen vom Vermieter auch unter Berücksichtigung etwaiger entgegenstehender Interessen des Mieters unerlässlich ist,
- soweit SSG gesetzlich zur Offenlegung verpflichtet ist, insbesondere gegenüber Aufsichtsbehörden.
- Mitarbeiter und weitere Erfüllungsgehilfen von SSG sind im gleichen Umfang wie SSG selbst zur Verschwiegenheit zu verpflichten. SSG weist dies auf Verlangen des Kunden nach.
- Soweit nach den vorstehenden Regelungen eine Befreiung von der Verschwiegenheitspflicht vereinbart ist, gelten diese gleichzeitig als Befreiung von etwaigen gesetzlichen Auskunfts- und Aussageverweigerungsrechten (z.B. nach § 102 AO, § 53 StPO, § 383 ZPO).
§ 12 Haftung des Kunden
Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Regelungen.
§ 13 Haftungsbeschränkungen
- SSG haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen jeweils unbeschränkt für Schäden
- aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung bzw. sonst auf vorsätzlichem oder fahrlässigem Verhalten des Vermieters beruhen;
- wegen des Fehlens oder des Wegfalls einer zugesicherten Eigenschaft;
- die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung bzw. sonst auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von SSG oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
- SSG haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (d.h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) durch SSG oder einen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
- Die verschuldensunabhängige Haftung von SSG nach § 536a Absatz 1 BGB wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden waren, ist ausgeschlossen.
- Die vorstehenden Bestimmungen gelten sinngemäß auch für die Haftung von SSG im Hinblick auf den Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
- Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
- Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. SSG haftet insoweit nicht für die ständige und ununterbrochen Verfügbarkeit seines Online-Auftritts.
§ 14 Datenschutz
- Zu den Qualitätsansprüchen von SSG gehört es, verantwortungsbewusst mit den persönlichen Daten der Kunden (diese Daten werden nachfolgend „personenbezogene Daten“ genannt) umzugehen. Die sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden personenbezogenen Daten werden vom Vermieter daher nur erhoben, gespeichert und verarbeitet, soweit dies zur vertragsgemäßen Leistungserbringung erforderlich und durch gesetzliche Vorschriften erlaubt, oder vom Gesetzgeber angeordnet ist. SSG wird die personenbezogenen Daten der Kunde vertraulich sowie entsprechend den Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts behandeln und nicht an Dritte weitergeben.
- Hierüber hinaus verwendet SSG personenbezogene Daten des Kunden nur, soweit der Kunde hierzu ausdrücklich eingewilligt hat. Eine vom Kunden erteilte Einwilligung kann er jederzeit widerrufen.
- Dem Kunden ist bekannt, dass zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen und Erfüllung des Vertragsverhältnisses die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung auf Basis von Art. 6 Absatz 1 lit. b) DSGVO unter anderem von dessen Name, Verbraucher- bzw. Unternehmereigenschaft, Adresse, Geburtsdatum und Bankverbindung erforderlich sind.
- SSG ist berechtigt – im Rahmen des gesetzlich Zulässigen – zum Zweck der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertrags das Risiko von Zahlungsausfällen auf Kundenseite zu prüfen.
- SSG ist berechtigt, bei konkretem Anlass telefonisch mit dem Kunden Kontakt aufzunehmen, bspw. um die Ursache einer Störung zu ermitteln.
- SSG wird im Hinblick auf personenbezogene Daten des Kunden die maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), wahren.
- Im Übrigen verweist SSG auf seine Datenschutzerklärung (https://stemweder-hausundgarten.de/datenschutz/).
§ 15 Anwendbares Recht
Das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien und alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ergeben, unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) findet keine Anwendung.
§ 16 Schlussbestimmungen
- Die hier verfassten Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind vollständig und abschließend. Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses, wobei § 2 Ziffer 5, Satz 3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung findet.
- Soweit der Kunde bei Abschluss des Vertrages seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatte und entweder zum Zeitpunkt der Klageerhebung durch den Vermieter aus Deutschland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder sein gewöhnlicher Aufenthaltsort zu diesem Zeitpunkt unbekannt ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz unseres Unternehmens in Stemwede.
Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und in Verbindung mit dem Vertragsverhältnis zwischen den Parteien in allen diesen Fällen der Geschäftssitz von SSG.
- SSG weist darauf hin, dass der Kunde neben dem ordentlichen Rechtsweg auch die Möglichkeit einer außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten gemäß Verordnung (EU) Nr. 524/2013 hat.
Einzelheiten dazu finden sich in Verordnung (EU) Nr. 524/2013 und unter der Internetadresse: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Unsere E-Mail-Adresse lautet: info@stemweder-hausundgarten.de.
SSG weist nach § 36 VSBG darauf hin, dass man nicht verpflichtet ist, an einem außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird hierdurch die Geltung der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.
März 2022