Winterdienst in Wetter (Ruhr)



Wenn es nachts schneit, haftet am Morgen der Eigentümer – nicht die Stadt. Die Räum- und Streupflicht für Gehwege ist in Wetter (Ruhr) wie in fast allen Kommunen per Satzung auf die Anlieger übertragen. Wer sie nicht erfüllt, haftet bei einem Sturz persönlich.

Stemweder Haus & Garten übernimmt diese Pflicht für Sie. Seit 2013 räumen und streuen wir für Gewerbebetriebe, Handelsketten, Telekommunikationsunternehmen, Wohnungseigentümergemeinschaften und Industriestandorte – von der einzelnen Hofeinfahrt bis zum Werksgelände. Über unsere Notfallhotline sind wir rund um die Uhr erreichbar, auch am Wochenende und an Feiertagen.

Was kostet Winterdienst in Wetter (Ruhr)?

Mitarbeiter räumt in Warnkleidung eine Gewerbefläche in Wetter (Ruhr)

Wenn Sie mehrere Angebote nebeneinanderlegen, vergleichen Sie fast nie dasselbe. Der eine kalkuliert die Gehwege mit, der andere nicht. Der eine rückt bei Warnmeldung aus, der andere erst auf Anruf. Der eine räumt den Parkplatz komplett, der andere die Fahrgassen. Deshalb steht bei uns im Angebot, welche Flächen in welchem Umfang enthalten sind – und was ausdrücklich nicht.

Kalkuliert wird nach Fläche, Anteil Handarbeit, Zuwegung und Region. Ein Objekt mit 800 Quadratmetern zusammenhängendem Asphalt ist günstiger als eines mit 400 Quadratmetern verwinkelter Gehwege und zwei Treppenanlagen. Tourenplanung nach Höhenlage statt nach Stadtgrenze. In der dichten Bebauung ist der Abtransport des Schnees fester Bestandteil der Planung.

Sie können pauschal für die Saison abrechnen oder je Einsatz. Bei größeren Objekten sehen wir uns die Flächen vorher kostenlos vor Ort an, weil sich Aufwand und Ablauf sonst nicht seriös festlegen lassen.

Räum- und Streupflicht in Wetter (Ruhr): wer muss wann räumen


Für die Gehwege entlang Ihres Grundstücks sind in aller Regel Sie zuständig, nicht die Kommune. Städte und Gemeinden übertragen die Reinigungs- und Winterdienstpflicht per Straßenreinigungssatzung auf die Anlieger. Wie weit sie reicht und bis wann geräumt sein muss, steht in der Satzung Ihrer Kommune – werktags meist am frühen Morgen, sonn- und feiertags später.

Wir arbeiten nach der ortsüblichen Satzung. Die Tourenplanung richtet sich also nach den Fristen, die für Ihre Fläche tatsächlich gelten, nicht nach einem Pauschalzeitpunkt.

Die Pflicht lässt sich per Vertrag auf einen Dienstleister übertragen, und genau das tun unsere Kunden. Vollständig aus der Verantwortung sind Sie damit nicht: Es bleibt die Pflicht, den Dienstleister sorgfältig auszuwählen und im laufenden Betrieb zu kontrollieren. Deshalb dokumentieren wir jeden Einsatz so, dass Sie diese Kontrolle belegen können.

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Vom Anruf bis zum ersten Einsatz


Der erste Schritt ist ein Gespräch über die Flächen: Was gehört dazu, wer nutzt sie, wann muss es frei sein. Danach folgt bei größeren Objekten die kostenlose Besichtigung. Ohne sie lässt sich der Anteil Handarbeit nicht einschätzen, und der bestimmt den Preis wesentlich.

Aus der Besichtigung entsteht das Angebot: Flächen, Umfang, Bereitschaftszeitraum, Abrechnungsform, Prioritäten bei Extremwetter. Sind wir uns einig, läuft die Bereitschaft ab dem vereinbarten Datum.

Im Winter selbst müssen Sie nichts veranlassen. Wir beobachten die Warnlage, fahren die Tour und dokumentieren jeden Einsatz mit Foto und Zeitstempel.

Kleine Zuwegung oder großes Areal


Wir arbeiten für Objekte jeder Größenordnung, von der Hofeinfahrt eines Betriebs bis zum mehrere Hektar großen Werksgelände. Die Technik richtet sich nach der Fläche: Handgerät und Schneeschieber für Gehwege und Treppen, Kompakttraktor mit Räumschild für Höfe und Parkplätze, größere Technik für zusammenhängende Areale.

Es gibt schlicht keinen Platz für den Schnee. Gehwege sind schmal, Parkplätze belegt, und Tiefgaragenabfahrten sind die mit Abstand häufigste Schadenstelle, weil sie ins Gefälle führen und im Windschatten vereisen.

Zum Leistungsumfang gehören Räumen, Streuen, Eisglättebekämpfung und bei Bedarf der Schneeabtransport.

Wer haftet, wenn jemand stürzt


Bei einem Sturz auf nicht geräumtem Gehweg haftet der Verkehrssicherungspflichtige – wem die Fläche gehört oder wem die Pflicht vertraglich übertragen wurde. Es geht dabei nicht nur um Schmerzensgeld: Kranken- und Unfallversicherungen nehmen Regress, und bei schweren Verletzungen erreichen die Forderungen schnell fünfstellige Beträge.

Entscheidend im Streitfall ist der Nachweis. Wer nicht belegen kann, dass zur maßgeblichen Zeit geräumt und gestreut war, steht schlecht da, selbst wenn tatsächlich gearbeitet wurde. Deshalb dokumentieren wir jeden Einsatz mit Fotos über eine App, mit Zeitstempel und Zustand der Fläche nach der Bearbeitung.

Warum die Tour über die Reaktionszeit entscheidet


Zwischen zwei Objekten liegt Fahrzeit, und die ist im Winter länger als sonst. Wir bündeln deshalb geografisch: Wetter (Ruhr) wird zusammen mit Herdecke (3 km) und Witten (7 km) gefahren. Größere Standorte wie Dortmund (15 Kilometer) haben eigene Touren.

Das ist auch der Grund, warum wir vor der Saison verbindlich zusagen und nicht mitten im Winter beliebig aufstocken. Eine Tour, die zu voll ist, wird für jeden Kunden darin langsamer.

Wie der Winter hier tatsächlich aussieht

Kompakttraktor mit Räumschild beim Winterdienst in Wetter (Ruhr)

Mild, mit einer der stärksten städtischen Wärmeinseln Deutschlands. Der Süden ist dabei deutlich winterlicher als der Norden. Wetter (Ruhr) liegt auf 130 Metern im Hügelland, was für die Einsatzplanung mehr aussagt als der Ortsname.

Der maßgebliche Punkt ist die Art der Glätte, nicht die Schneemenge. Überfrierende Nässe dominiert. Der entscheidende Unterschied verläuft aber nicht zwischen Städten, sondern über die Höhe: In den Hanglagen um Witten, Hattingen, Sprockhövel und Wetter liegt Schnee, während in Gelsenkirchen Regen fällt.

Ballungsraum zwischen Lippe und Ruhr, im Norden flach um dreißig Meter, im Süden zum Ardeygebirge und den Ruhrhöhen auf über zweihundertfünfzig Meter ansteigend. Tourenplanung nach Höhenlage statt nach Stadtgrenze. In der dichten Bebauung ist der Abtransport des Schnees fester Bestandteil der Planung.

Womit wir streuen


Auf Fahrflächen setzen wir überwiegend auftauendes Streugut ein, auf Gehwegen, an Steigungen und überall dort, wo Bepflanzung angrenzt, abstumpfendes Material. Es gibt schlicht keinen Platz für den Schnee. Gehwege sind schmal, Parkplätze belegt, und Tiefgaragenabfahrten sind die mit Abstand häufigste Schadenstelle, weil sie ins Gefälle führen und im Windschatten vereisen.

Abstumpfendes Streugut hat einen Nachteil, den man kennen sollte: Es wird vom Verkehr weggetragen und muss nachgestreut werden. Dafür wirkt es auch bei strengem Frost, wenn Salz an seine Grenze kommt.

Nach der Saison gehört das Aufnehmen des Splitts dazu, sonst landet er im Gully und in den Beeten.

Wenn es nachts umschlägt


Der schwierigste Fall ist nicht der angekündigte Schneefall, sondern der Umschlag: Regen am Abend, Aufklaren nach Mitternacht, gefrierende Nässe gegen vier Uhr. Wer erst am Morgen reagiert, ist zu spät.

Überfrierende Nässe dominiert. Der entscheidende Unterschied verläuft aber nicht zwischen Städten, sondern über die Höhe: In den Hanglagen um Witten, Hattingen, Sprockhövel und Wetter liegt Schnee, während in Gelsenkirchen Regen fällt.

Deshalb beobachten wir die Warnlage laufend und sind über die Notfallhotline rund um die Uhr erreichbar – auch samstags, sonntags und an Feiertagen.

Häufige Fragen zum Winterdienst in Wetter (Ruhr)

Streufahrzeug des Winterdienstes auf der Straße bei Wetter (Ruhr)

Bin ich als Auftraggeber aus der Haftung? Die Verkehrssicherungspflicht geht vertraglich auf uns über. Ihnen bleibt die Auswahl- und Kontrollpflicht – die Einsatzdokumentation ist genau dafür da.

Arbeiten Sie auch nachts und an Feiertagen? Ja. Die Bereitschaft läuft durchgehend, Zuschläge für Wochenenden oder Feiertage gibt es nicht – sie ist Teil der vereinbarten Leistung.

Wer räumt bei einer Eigentümergemeinschaft? Die Verkehrssicherungspflicht liegt bei der Gemeinschaft und wird über die Verwaltung organisiert. Sie kann vertraglich auf uns übertragen werden. Wir dokumentieren jeden Einsatz mit Foto und Zeitstempel, damit die Verwaltung im Schadensfall etwas in der Hand hat.

Was kostet das? Das hängt an Fläche, Örtlichkeit, dem Anteil Handarbeit und der Region. Bei größeren Objekten besichtigen wir kostenlos und stimmen den Umfang eng mit Ihnen ab.

Verwenden Sie Streusalz? Nur dort, wo es zulässig und sinnvoll ist. Wo die Satzung es beschränkt, wo Bepflanzung angrenzt oder wo es zu kalt für Salz wird, streuen wir abstumpfend.

Sind auch kleine Flächen möglich? Ja. Wir betreuen einzelne Hofeinfahrten genauso wie Werksgelände. Bei kleinen Objekten ist meist die Abrechnung pro Einsatz sinnvoller als die Saisonpauschale.

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