Winterdienst in Langenfeld



Wenn es nachts schneit, haftet am Morgen der Eigentümer – nicht die Stadt. Die Räum- und Streupflicht für Gehwege ist in Langenfeld wie in fast allen Kommunen per Satzung auf die Anlieger übertragen. Wer sie nicht erfüllt, haftet bei einem Sturz persönlich.

Stemweder Haus & Garten übernimmt diese Pflicht für Sie. Seit 2013 räumen und streuen wir für Gewerbebetriebe, Handelsketten, Telekommunikationsunternehmen, Wohnungseigentümergemeinschaften und Industriestandorte – von der einzelnen Hofeinfahrt bis zum Werksgelände. Über unsere Notfallhotline sind wir rund um die Uhr erreichbar, auch am Wochenende und an Feiertagen.

Was kostet Winterdienst in Langenfeld?

Mitarbeiter räumt einen Gehweg beim Winterdienst in Langenfeld

Wenn Sie mehrere Angebote nebeneinanderlegen, vergleichen Sie fast nie dasselbe. Der eine kalkuliert die Gehwege mit, der andere nicht. Der eine rückt bei Warnmeldung aus, der andere erst auf Anruf. Der eine räumt den Parkplatz komplett, der andere die Fahrgassen. Deshalb steht bei uns im Angebot, welche Flächen in welchem Umfang enthalten sind – und was ausdrücklich nicht.

Kalkuliert wird nach Fläche, Anteil Handarbeit, Zuwegung und Region. Ein Objekt mit 800 Quadratmetern zusammenhängendem Asphalt ist günstiger als eines mit 400 Quadratmetern verwinkelter Gehwege und zwei Treppenanlagen. Verlässliche Bereitschaft ist hier wichtiger als Gerätepark. Wer nur bei Schneefall ausrückt, verpasst genau die Nächte, in denen etwas passiert.

Sie können pauschal für die Saison abrechnen oder je Einsatz. Bei größeren Objekten sehen wir uns die Flächen vorher kostenlos vor Ort an, weil sich Aufwand und Ablauf sonst nicht seriös festlegen lassen.

Die Räum- und Streupflicht in Langenfeld


Geräumt und gestreut werden muss dort, wo Fußgängerverkehr zu erwarten ist – Gehwege, Zuwegungen zum Eingang, der Weg zu Mülltonnen und Stellplätzen. Bei Betriebsgrundstücken kommen Parkflächen, Rampen und Fluchtwege hinzu. Der Umfang ergibt sich nicht aus dem Grundbuch, sondern daraus, wer die Fläche tatsächlich betritt.

Die Zeiten gibt die Straßenreinigungssatzung der Kommune vor. Wir arbeiten nach der ortsüblichen Satzung und legen den Einsatzzeitpunkt so, dass die Fläche vor Fristbeginn sicher ist – bei Betrieben mit Frühschicht entsprechend früher.

Bei anhaltender Glätte reicht ein Durchgang nicht. Genau deshalb ist die Lage kritisch. Glätte tritt selten auf, und wenn sie auftritt, trifft sie auf Flächen, die niemand darauf eingestellt hat, und auf Fußgänger, die nicht damit rechnen. Wenige Ereignisse, hohe Schadensdichte.

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Von der Hofeinfahrt bis zum Werksgelände


Die Flächengrößen reichen bei uns von der einzelnen Hofeinfahrt bis zum kompletten Werksgelände. Kleine Flächen werden von Hand geräumt und abgestumpft, große maschinell in einem Zug. Auf den meisten Objekten kommt beides vor: Der Parkplatz geht maschinell, die Gehwege, Treppen und Eingangsbereiche nicht.

Zum Umfang gehören neben Räumen und Streuen auch der Schneeabtransport, wenn auf dem Grundstück keine Lagerfläche bleibt, sowie die Eisglättebekämpfung an Stellen, an denen Schmelzwasser wieder gefriert – vor Dachabläufen, an Rinnen, unter Vordächern. Die Fußgängerdichte ist hoch und die Zahl der Publikumsflächen ebenfalls. Ein einzelner Glättetag erzeugt hier mehr Sturzmeldungen als eine ganze Woche Schnee im Sauerland.

Haftung bei Glätteunfällen


Ein Sturz auf glattem Grund führt regelmäßig zu Forderungen, und die richten sich gegen den Verkehrssicherungspflichtigen. Bei einem Betriebsgrundstück ist das der Betreiber, bei einer Wohnanlage die Eigentümergemeinschaft, bei vermieteten Objekten je nach Vertrag der Eigentümer oder der Mieter.

Die Haftung entfällt nicht dadurch, dass gerade niemand da war. Sie entfällt, wenn nachweislich alles Zumutbare getan wurde. Der Unterschied zwischen beidem ist eine Frage der Dokumentation, und die führen wir für jeden Einsatz mit Foto und Zeitstempel.

Bei extremer Wetterlage gilt eine Grenze: Wenn Räumen erkennbar sinnlos ist, weil es unmittelbar wieder zufriert oder schneit, muss nicht gegen die Natur gearbeitet werden. Auch das ist ein Grund, den Zustand zu dokumentieren.

Welche Vertragsform zu Ihrem Objekt passt


Bei der Saisonpauschale steht die Summe vor dem Winter fest, unabhängig von der Zahl der Einsätze. Bei der Abrechnung pro Einsatz zahlen Sie nur, wenn gearbeitet wurde. Das erste Modell verlagert das Wetterrisiko auf uns, das zweite lässt es bei Ihnen.

Die Einsätze verteilen sich auf wenige Wochen, kommen dann aber oft in kurzer Folge. Welches Modell günstiger ist, entscheidet sich also erst rückblickend – planbar ist nur die Pauschale.

Beides lässt sich mit einer festen Reaktionszeit und einer Prioritätenliste kombinieren. Was gilt, steht im Angebot, nicht im Kleingedruckten.

So läuft die Beauftragung ab


Sie schildern uns Ihre Flächen, wir schauen sie uns an. Bei größeren Objekten kommen wir dafür kostenlos vor Ort – anders lässt sich weder der Aufwand noch der Ablauf seriös festlegen. Dabei klären wir, welche Flächen maschinell gehen, wo von Hand gearbeitet werden muss, wohin der Schnee kommt und welche Bereiche im Zweifel Vorrang haben.

Danach bekommen Sie ein Angebot mit festem Umfang, festem Bereitschaftszeitraum und der Wahl zwischen Pauschale und Einsatzabrechnung. Ab Vertragsbeginn läuft die Bereitschaft. Sie müssen nichts weiter tun: Wir beobachten die Warnlage, rücken aus, wenn sie es verlangt, und Sie sehen anschließend die dokumentierten Einsätze.

Was den Winter in Langenfeld ausmacht

Streufahrzeug des Winterdienstes auf der Straße bei Langenfeld

Kölner Bucht und Rheintal, überwiegend zwischen dreißig und hundertzwanzig Metern. Langenfeld liegt auf 50 Metern im Flachland, im Kreis Mettmann. Die mildeste Region Deutschlands. Tage mit Schneedecke bleiben hier im niedrigen zweistelligen Bereich, in manchen Wintern darunter.

Für den Winterdienst heißt das etwas Konkretes. Genau deshalb ist die Lage kritisch. Glätte tritt selten auf, und wenn sie auftritt, trifft sie auf Flächen, die niemand darauf eingestellt hat, und auf Fußgänger, die nicht damit rechnen. Wenige Ereignisse, hohe Schadensdichte.

Verlässliche Bereitschaft ist hier wichtiger als Gerätepark. Wer nur bei Schneefall ausrückt, verpasst genau die Nächte, in denen etwas passiert. Der Bereitschaftszeitraum: Dezember bis Februar mit Bereitschaft ab November.

Wenn der bisherige Dienstleister ausfällt


Der häufigste Grund für einen Anruf mitten in der Saison ist nicht Unzufriedenheit mit dem Preis, sondern Nichterscheinen. Ein Dienstleister, der bei der ersten größeren Lage nicht kommt, hat sich in aller Regel übernommen.

Wir übernehmen kurzfristig, soweit in der betreffenden Tour noch Kapazität frei ist. Wenn nicht, sagen wir das – ein Vertrag, den wir nicht bedienen können, hilft Ihnen nicht und uns auch nicht. Rufen Sie über die Notfallhotline an, dann klären wir es sofort.

Für Gewerbe, Handel und Wohnungswirtschaft


Wir arbeiten seit 2013 für gewerbliche Auftraggeber, und die Anforderungen unterscheiden sich stärker, als man denkt. Ein Discounter braucht den Parkplatz vor Ladenöffnung frei, ein Telekommunikationsstandort die Zufahrt zur Technikzentrale rund um die Uhr, eine Wohnungseigentümergemeinschaft sichere Gehwege und einen belastbaren Nachweis für die Verwaltung, ein Industriebetrieb das Werkstor zum Schichtwechsel.

In und um Langenfeld betreuen wir vor allem Handelsstandorte, Wohnanlagen, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen sowie Betriebe im Gewerbegebiet. Konzernzentralen und Verwaltungen, Messe, Handel, Versicherungen, Telekommunikationsstandorte und sehr große Wohnungsbestände.

Weil sich diese Anforderungen widersprechen können, legen wir die Prioritäten vor der Saison fest. Kritische Kunden haben bei Extremwetter Vorrang – wer eine Pflegeeinrichtung, eine Klinikzufahrt oder einen Betrieb mit Frühschicht betreibt, wird bei einer Ausnahmelage zuerst angefahren.

Häufige Fragen zum Winterdienst in Langenfeld

Gefahrzeichen Schneeglätte – Verkehrssicherungspflicht in Langenfeld

Woher wissen Sie, dass Sie ausrücken müssen? Wir richten uns nach den offiziellen Warnmeldungen für Ihr Gebiet. Jeder Einsatz wird per App mit Fotos und Zeitstempel dokumentiert.

Was kostet das? Das hängt an Fläche, Örtlichkeit, dem Anteil Handarbeit und der Region. Bei größeren Objekten besichtigen wir kostenlos und stimmen den Umfang eng mit Ihnen ab.

Arbeiten Sie auch nachts und an Feiertagen? Ja. Die Bereitschaft läuft durchgehend, Zuschläge für Wochenenden oder Feiertage gibt es nicht – sie ist Teil der vereinbarten Leistung.

Wohin kommt der Schnee? Das legen wir bei der Besichtigung fest. Reicht die Lagerfläche auf dem Grundstück nicht aus, fahren wir ab – vereinbart wird das vorher, nicht im Einsatz.

Lohnt ein Saisonvertrag, wenn es kaum schneit? Ja, weil die Pflicht bestehen bleibt, unabhängig davon, wie oft der Fall eintritt. Der Vertrag deckt die Verkehrssicherungspflicht durchgängig ab. Bei Abrechnung pro Einsatz zahlen Sie in milden Wintern weniger, tragen aber das Risiko, dass in der entscheidenden Nacht keine Kapazität frei ist.

Können wir mitten in der Saison wechseln? Ja, wenn Kapazität frei ist. Wichtig ist ein schriftlich festgehaltener Stichtag, ab dem wir zuständig sind, damit keine Lücke entsteht.

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