Winterdienst in Eitorf



Eitorf liegt auf 91 Metern im Flachland, und das bestimmt, wie der Winter hier aussieht: im Tal sehr mild, in den Höhenlagen des Siebengebirges und Richtung Westerwald deutlich winterlicher. Die Räum- und Streupflicht für die angrenzenden Gehwege liegt trotzdem bei Ihnen, unabhängig davon, wie oft der Fall eintritt.

Stemweder Haus & Garten übernimmt diese Pflicht für Sie. Seit 2013 räumen und streuen wir für Gewerbebetriebe, Handelsketten, Telekommunikationsunternehmen, Wohnungseigentümergemeinschaften und Industriestandorte – von der einzelnen Hofeinfahrt bis zum Werksgelände. Über unsere Notfallhotline sind wir rund um die Uhr erreichbar, auch am Wochenende und an Feiertagen.

Die Räum- und Streupflicht in Eitorf

Schneeschaufel mit frisch geräumtem Schnee beim Winterdienst in Eitorf

Geräumt und gestreut werden muss dort, wo Fußgängerverkehr zu erwarten ist – Gehwege, Zuwegungen zum Eingang, der Weg zu Mülltonnen und Stellplätzen. Bei Betriebsgrundstücken kommen Parkflächen, Rampen und Fluchtwege hinzu. Der Umfang ergibt sich nicht aus dem Grundbuch, sondern daraus, wer die Fläche tatsächlich betritt.

Die Zeiten gibt die Straßenreinigungssatzung der Kommune vor. Wir arbeiten nach der ortsüblichen Satzung und legen den Einsatzzeitpunkt so, dass die Fläche vor Fristbeginn sicher ist – bei Betrieben mit Frühschicht entsprechend früher.

Bei anhaltender Glätte reicht ein Durchgang nicht. Der Kontrast auf kurzer Distanz ist extrem: In der Bonner Innenstadt bleibt es frostfrei, während auf den Höhen bei Königswinter eine Schneedecke liegt. Zwischen beiden Objekten liegen keine zwanzig Minuten Fahrzeit.

Was Winterdienst in Eitorf kostet


Einen Pauschalpreis pro Quadratmeter gibt es bei uns nicht, und wer einen nennt, hat sich die Fläche nicht angesehen. Der Preis hängt an vier Dingen: der Größe der Fläche, der Örtlichkeit – Zuwegung, Hindernisse, und wohin der Schnee überhaupt geschoben werden kann –, dem Anteil Handarbeit gegenüber maschinell bearbeitbaren Flächen und der Region, weil Anfahrt und zu erwartende Einsatzhäufigkeit sich deutlich unterscheiden.

Der Unterschied zwischen Hand und Maschine ist der größte Hebel. Ein zusammenhängender Parkplatz lässt sich in einem Zug räumen. Verwinkelte Gehwege, Treppen, Rampen und schmale Zuwegungen müssen von Hand bearbeitet werden, und das kostet ein Vielfaches der Zeit.

Abgerechnet wird als Saisonpauschale oder pro Einsatz. Was besser passt, hängt vom Objekt ab. Bei größeren Objekten kommen wir vorher kostenlos zur Besichtigung und stimmen Umfang, Flächen und Prioritäten mit Ihnen ab.

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Haftung bei Glätteunfällen


Ein Sturz auf glattem Grund führt regelmäßig zu Forderungen, und die richten sich gegen den Verkehrssicherungspflichtigen. Bei einem Betriebsgrundstück ist das der Betreiber, bei einer Wohnanlage die Eigentümergemeinschaft, bei vermieteten Objekten je nach Vertrag der Eigentümer oder der Mieter.

Die Haftung entfällt nicht dadurch, dass gerade niemand da war. Sie entfällt, wenn nachweislich alles Zumutbare getan wurde. Der Unterschied zwischen beidem ist eine Frage der Dokumentation, und die führen wir für jeden Einsatz mit Foto und Zeitstempel.

Bei extremer Wetterlage gilt eine Grenze: Wenn Räumen erkennbar sinnlos ist, weil es unmittelbar wieder zufriert oder schneit, muss nicht gegen die Natur gearbeitet werden. Auch das ist ein Grund, den Zustand zu dokumentieren.

So läuft die Beauftragung ab


Sie schildern uns Ihre Flächen, wir schauen sie uns an. Bei größeren Objekten kommen wir dafür kostenlos vor Ort – anders lässt sich weder der Aufwand noch der Ablauf seriös festlegen. Dabei klären wir, welche Flächen maschinell gehen, wo von Hand gearbeitet werden muss, wohin der Schnee kommt und welche Bereiche im Zweifel Vorrang haben.

Danach bekommen Sie ein Angebot mit festem Umfang, festem Bereitschaftszeitraum und der Wahl zwischen Pauschale und Einsatzabrechnung. Ab Vertragsbeginn läuft die Bereitschaft. Sie müssen nichts weiter tun: Wir beobachten die Warnlage, rücken aus, wenn sie es verlangt, und Sie sehen anschließend die dokumentierten Einsätze.

Was wir nicht versprechen


Wir sagen keine Reaktionszeit zu, die wir in einer Ausnahmelage nicht halten können. Bei extremem Wetter werden Objekte mit besonderem Risiko zuerst angefahren – Pflegeeinrichtungen, Klinikzufahrten, Betriebe mit Frühschicht. Das ist vorher vereinbart und keine Entscheidung, die im Einsatz spontan fällt.

Wir nehmen auch nicht unbegrenzt Aufträge in einem Gebiet an. Eine Tour, die zu voll ist, macht die Zusage für jeden Kunden darin wertlos. Wenn wir absagen, hat das diesen Grund.

Pauschale oder Einzelabruf?


Die Frage entscheidet weniger über den Preis als über die Verfügbarkeit. Vertragskunden werden in der festen Tour gefahren. Einzelabrufe werden bedient, wenn Kapazität frei ist – und die ist in genau den Nächten knapp, in denen es darauf ankommt.

Für Objekte mit Publikumsverkehr, Beschäftigten oder Mietern empfehlen wir deshalb den Saisonvertrag. Die Einsätze verteilen sich auf wenige Wochen, kommen dann aber oft in kurzer Folge.

Der Einzeleinsatz bleibt sinnvoll, wenn Sie selbst räumen und nur die Ausnahmen abgeben wollen – etwa den Abtransport nach starkem Schneefall.

Wie der Winter hier tatsächlich aussieht

Streufahrzeug bei starkem Schneefall beim Winterdienst in Eitorf

Im Tal sehr mild, in den Höhenlagen des Siebengebirges und Richtung Westerwald deutlich winterlicher. Eitorf liegt auf 91 Metern im Flachland, was für die Einsatzplanung mehr aussagt als der Ortsname.

Der maßgebliche Punkt ist die Art der Glätte, nicht die Schneemenge. Der Kontrast auf kurzer Distanz ist extrem: In der Bonner Innenstadt bleibt es frostfrei, während auf den Höhen bei Königswinter eine Schneedecke liegt. Zwischen beiden Objekten liegen keine zwanzig Minuten Fahrzeit.

Rheintal mit dem angrenzenden Siebengebirge, von fünfzig bis über vierhundertfünfzig Meter. Nach Höhenlage getrennte Touren mit unterschiedlichen Auslösekriterien.

Für Gewerbe, Handel und Wohnungswirtschaft


Wir arbeiten seit 2013 für gewerbliche Auftraggeber, und die Anforderungen unterscheiden sich stärker, als man denkt. Ein Discounter braucht den Parkplatz vor Ladenöffnung frei, ein Telekommunikationsstandort die Zufahrt zur Technikzentrale rund um die Uhr, eine Wohnungseigentümergemeinschaft sichere Gehwege und einen belastbaren Nachweis für die Verwaltung, ein Industriebetrieb das Werkstor zum Schichtwechsel.

In und um Eitorf betreuen wir vor allem Handelsstandorte, Wohnanlagen, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen sowie Betriebe im Gewerbegebiet. Bundesbehörden, internationale Organisationen, Telekommunikation, Wissenschaftseinrichtungen und Handel.

Weil sich diese Anforderungen widersprechen können, legen wir die Prioritäten vor der Saison fest. Kritische Kunden haben bei Extremwetter Vorrang – wer eine Pflegeeinrichtung, eine Klinikzufahrt oder einen Betrieb mit Frühschicht betreibt, wird bei einer Ausnahmelage zuerst angefahren.

Streusalz, Splitt oder Granulat


Welches Streugut zum Einsatz kommt, ist keine Geschmacksfrage. Viele Kommunen beschränken Streusalz auf Gehwegen oder verbieten es ganz, und in Wasserschutzgebieten gelten zusätzliche Auflagen. Wir arbeiten nach der jeweils geltenden Vorgabe.

Fachlich gibt es klare Grenzen: Salz wirkt bis etwa minus zehn Grad zuverlässig, darunter kaum noch. Auf Gefälle und an Rampen ist abstumpfendes Material ohnehin besser, weil es sofort Griffigkeit herstellt. Repräsentative Standorte und Behörden stellen zusätzlich zum Sicherheitsanspruch Anforderungen an das Erscheinungsbild und an feste Zugangszeiten, die eingehalten werden müssen.

Häufige Fragen zum Winterdienst in Eitorf

Freigeräumter Gehweg zwischen Schneewällen in Eitorf

Wohin kommt der Schnee? Das legen wir bei der Besichtigung fest. Reicht die Lagerfläche auf dem Grundstück nicht aus, fahren wir ab – vereinbart wird das vorher, nicht im Einsatz.

Können Sie feste Zeitfenster garantieren? Wir vereinbaren Zeitfenster objektbezogen und richten die Tour danach aus. Bei Standorten mit Zugangskontrolle stimmen wir die Zeiten vorab mit der Sicherheit ab.

Können wir mitten in der Saison wechseln? Ja, wenn Kapazität frei ist. Wichtig ist ein schriftlich festgehaltener Stichtag, ab dem wir zuständig sind, damit keine Lücke entsteht.

Verwenden Sie Streusalz? Nur dort, wo es zulässig und sinnvoll ist. Wo die Satzung es beschränkt, wo Bepflanzung angrenzt oder wo es zu kalt für Salz wird, streuen wir abstumpfend.

Ab wann muss geräumt sein? Das gibt die Satzung Ihrer Kommune vor, werktags meist am frühen Morgen, sonn- und feiertags später. Wir arbeiten nach der ortsüblichen Satzung und richten die Tourenplanung danach aus.

Sind auch kleine Flächen möglich? Ja. Wir betreuen einzelne Hofeinfahrten genauso wie Werksgelände. Bei kleinen Objekten ist meist die Abrechnung pro Einsatz sinnvoller als die Saisonpauschale.

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