Winterdienst in Schmallenberg



Schmallenberg liegt auf 407 Metern in Mittelgebirgslage, und das bestimmt, wie der Winter hier aussieht: die schneereichste Region des Landes mit der längsten Saison. In den Hochlagen beginnt der Winterdienst im Oktober und reicht bis in den April. Die Räum- und Streupflicht für die angrenzenden Gehwege liegt trotzdem bei Ihnen, unabhängig davon, wie oft der Fall eintritt.

Stemweder Haus & Garten übernimmt diese Pflicht für Sie. Seit 2013 räumen und streuen wir für Gewerbebetriebe, Handelsketten, Telekommunikationsunternehmen, Wohnungseigentümergemeinschaften und Industriestandorte – von der einzelnen Hofeinfahrt bis zum Werksgelände. Über unsere Notfallhotline sind wir rund um die Uhr erreichbar, auch am Wochenende und an Feiertagen.

Preise für den Winterdienst in Schmallenberg

Mitarbeiter räumt in Warnkleidung eine Gewerbefläche in Schmallenberg

Zwei Modelle stehen zur Wahl, und sie verteilen das Risiko unterschiedlich. Die Saisonpauschale ist eine feste Summe für den gesamten Bereitschaftszeitraum, unabhängig davon, ob der Winter mild oder streng ausfällt. Die Abrechnung pro Einsatz ist in milden Wintern günstiger, in schneereichen teurer.

Für Gewerbeobjekte empfehlen wir in aller Regel die Pauschale, weil die Verkehrssicherungspflicht ohnehin durchgehend besteht und die Kosten dann im Budget planbar sind. Auf dieser Höhe dauert die Saison ein halbes Jahr, und die Zahl der Einsätze liegt um ein Vielfaches über der im Tiefland.

Was die Summe selbst bestimmt: Flächengröße, Örtlichkeit, der Anteil an Handarbeit und die Region. Das lässt sich nicht am Telefon abschätzen. Bei größeren Objekten besichtigen wir kostenlos vor Ort und rechnen dann konkret.

Räum- und Streupflicht in Schmallenberg: wer muss wann räumen


Für die Gehwege entlang Ihres Grundstücks sind in aller Regel Sie zuständig, nicht die Kommune. Städte und Gemeinden übertragen die Reinigungs- und Winterdienstpflicht per Straßenreinigungssatzung auf die Anlieger. Wie weit sie reicht und bis wann geräumt sein muss, steht in der Satzung Ihrer Kommune – werktags meist am frühen Morgen, sonn- und feiertags später.

Wir arbeiten nach der ortsüblichen Satzung. Die Tourenplanung richtet sich also nach den Fristen, die für Ihre Fläche tatsächlich gelten, nicht nach einem Pauschalzeitpunkt.

Die Pflicht lässt sich per Vertrag auf einen Dienstleister übertragen, und genau das tun unsere Kunden. Vollständig aus der Verantwortung sind Sie damit nicht: Es bleibt die Pflicht, den Dienstleister sorgfältig auszuwählen und im laufenden Betrieb zu kontrollieren. Deshalb dokumentieren wir jeden Einsatz so, dass Sie diese Kontrolle belegen können.

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Wer haftet, wenn jemand stürzt


Bei einem Sturz auf nicht geräumtem Gehweg haftet der Verkehrssicherungspflichtige – wem die Fläche gehört oder wem die Pflicht vertraglich übertragen wurde. Es geht dabei nicht nur um Schmerzensgeld: Kranken- und Unfallversicherungen nehmen Regress, und bei schweren Verletzungen erreichen die Forderungen schnell fünfstellige Beträge.

Entscheidend im Streitfall ist der Nachweis. Wer nicht belegen kann, dass zur maßgeblichen Zeit geräumt und gestreut war, steht schlecht da, selbst wenn tatsächlich gearbeitet wurde. Deshalb dokumentieren wir jeden Einsatz mit Fotos über eine App, mit Zeitstempel und Zustand der Fläche nach der Bearbeitung.

Was wir nicht versprechen


Wir sagen keine Reaktionszeit zu, die wir in einer Ausnahmelage nicht halten können. Bei extremem Wetter werden Objekte mit besonderem Risiko zuerst angefahren – Pflegeeinrichtungen, Klinikzufahrten, Betriebe mit Frühschicht. Das ist vorher vereinbart und keine Entscheidung, die im Einsatz spontan fällt.

Wir nehmen auch nicht unbegrenzt Aufträge in einem Gebiet an. Eine Tour, die zu voll ist, macht die Zusage für jeden Kunden darin wertlos. Wenn wir absagen, hat das diesen Grund.

Vom Anruf bis zum ersten Einsatz


Der erste Schritt ist ein Gespräch über die Flächen: Was gehört dazu, wer nutzt sie, wann muss es frei sein. Danach folgt bei größeren Objekten die kostenlose Besichtigung. Ohne sie lässt sich der Anteil Handarbeit nicht einschätzen, und der bestimmt den Preis wesentlich.

Aus der Besichtigung entsteht das Angebot: Flächen, Umfang, Bereitschaftszeitraum, Abrechnungsform, Prioritäten bei Extremwetter. Sind wir uns einig, läuft die Bereitschaft ab dem vereinbarten Datum.

Im Winter selbst müssen Sie nichts veranlassen. Wir beobachten die Warnlage, fahren die Tour und dokumentieren jeden Einsatz mit Foto und Zeitstempel.

Saisonvertrag oder Einzeleinsatz


Ein Saisonvertrag deckt den kompletten Bereitschaftszeitraum ab. Sie zahlen eine feste Summe, wir sind in dieser Zeit für Ihre Flächen zuständig und rücken bei Warnmeldung aus, ohne dass Sie anrufen müssen. Für Gewerbeobjekte und Verwaltungen ist das der Regelfall, weil damit die Verkehrssicherungspflicht durchgängig abgedeckt ist.

Der Einzeleinsatz passt für kleinere Objekte und für Auftraggeber, die selbst räumen und nur bei stärkerem Schneefall Unterstützung brauchen. Der Nachteil liegt auf der Hand: In einer Ausnahmelage sind alle Kapazitäten bei den Vertragskunden gebunden. Auf dieser Höhe dauert die Saison ein halbes Jahr, und die Zahl der Einsätze liegt um ein Vielfaches über der im Tiefland.

Wie der Winter hier tatsächlich aussieht

Kompakttraktor mit Räumschild beim Winterdienst in Schmallenberg

Die schneereichste Region des Landes mit der längsten Saison. In den Hochlagen beginnt der Winterdienst im Oktober und reicht bis in den April. Schmallenberg liegt auf 407 Metern in Mittelgebirgslage, was für die Einsatzplanung mehr aussagt als der Ortsname.

Der maßgebliche Punkt ist die Art der Glätte, nicht die Schneemenge. Schneemenge und Verwehungen bestimmen das Geschehen, dazu gefrierender Regen in Inversionslagen. Nordhänge tauen den ganzen Tag nicht ab und bleiben auch bei Sonnenschein vereist.

Größtes Mittelgebirge Nordrhein-Westfalens, von hundertfünfzig bis über achthundert Meter. Echte Räumtechnik, Schneeabtransport als Regelleistung und Splitt an allen Steigungen. In den Hochlagen halten wir Kapazität vor, die im Flachland nie gebraucht würde.

Womit wir streuen


Auf Fahrflächen setzen wir überwiegend auftauendes Streugut ein, auf Gehwegen, an Steigungen und überall dort, wo Bepflanzung angrenzt, abstumpfendes Material. Ein Werk liegt im Tal, seine Zufahrt überwindet zweihundert Höhenmeter. Die Schichtübergabe funktioniert nur, wenn diese Steigung frei ist, und genau dort setzt die Tourenplanung an.

Abstumpfendes Streugut hat einen Nachteil, den man kennen sollte: Es wird vom Verkehr weggetragen und muss nachgestreut werden. Dafür wirkt es auch bei strengem Frost, wenn Salz an seine Grenze kommt.

Nach der Saison gehört das Aufnehmen des Splitts dazu, sonst landet er im Gully und in den Beeten.

Wen wir betreuen – und was dabei jeweils zählt


Unsere Auftraggeber reichen von der Filiale eines Discounters über Wohnungsbaugesellschaften und Eigentümergemeinschaften bis zu Telekommunikationsstandorten und Industriebetrieben. Hinzu kommen Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen und Verwaltungen – überall dort, wo Publikumsverkehr auf Gehwege trifft.

In und um Schmallenberg sind das vor allem Handelsstandorte, Wohnanlagen, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen sowie Betriebe im Gewerbegebiet.

Bei Extremwetter kann nicht alles gleichzeitig bedient werden, und das sagen wir vorher statt hinterher. Objekte mit besonderem Risiko haben Vorrang: Pflegeeinrichtungen, Klinikzufahrten, Betriebe mit Frühschicht. Diese Reihenfolge steht vor der Saison fest.

Häufige Fragen

Streufahrzeug des Winterdienstes auf der Straße bei Schmallenberg

Woher wissen Sie, dass Sie ausrücken müssen? Wir richten uns nach den offiziellen Warnmeldungen für Ihr Gebiet. Jeder Einsatz wird per App mit Fotos und Zeitstempel dokumentiert.

Wohin kommt der Schnee? Das legen wir bei der Besichtigung fest. Reicht die Lagerfläche auf dem Grundstück nicht aus, fahren wir ab – vereinbart wird das vorher, nicht im Einsatz.

Wann beginnt im Sauerland die Wintersaison? In den Hochlagen regelmäßig im Oktober, in den Tälern im November. Wir setzen den Bereitschaftszeitraum nach der Höhenlage des Objekts an, nicht nach Kalenderdatum.

Übernehmen Sie auch kurzfristig? Ja, soweit in der Tour für Ihr Gebiet noch Kapazität frei ist. Rufen Sie an, wir sagen Ihnen ehrlich, ob wir Ihr Objekt noch verlässlich bedienen können.

Ab wann muss geräumt sein? Das gibt die Satzung Ihrer Kommune vor, werktags meist am frühen Morgen, sonn- und feiertags später. Wir arbeiten nach der ortsüblichen Satzung und richten die Tourenplanung danach aus.

Sind auch kleine Flächen möglich? Ja. Wir betreuen einzelne Hofeinfahrten genauso wie Werksgelände. Bei kleinen Objekten ist meist die Abrechnung pro Einsatz sinnvoller als die Saisonpauschale.

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