Winterdienst in Werne
Wenn es nachts schneit, haftet am Morgen der Eigentümer – nicht die Stadt. Die Räum- und Streupflicht für Gehwege ist in Werne wie in fast allen Kommunen per Satzung auf die Anlieger übertragen. Wer sie nicht erfüllt, haftet bei einem Sturz persönlich.
Stemweder Haus & Garten übernimmt diese Pflicht für Sie. Seit 2013 räumen und streuen wir für Gewerbebetriebe, Handelsketten, Telekommunikationsunternehmen, Wohnungseigentümergemeinschaften und Industriestandorte – von der einzelnen Hofeinfahrt bis zum Werksgelände. Über unsere Notfallhotline sind wir rund um die Uhr erreichbar, auch am Wochenende und an Feiertagen.
Was Winterdienst in Werne kostet

Einen Pauschalpreis pro Quadratmeter gibt es bei uns nicht, und wer einen nennt, hat sich die Fläche nicht angesehen. Der Preis hängt an vier Dingen: der Größe der Fläche, der Örtlichkeit – Zuwegung, Hindernisse, und wohin der Schnee überhaupt geschoben werden kann –, dem Anteil Handarbeit gegenüber maschinell bearbeitbaren Flächen und der Region, weil Anfahrt und zu erwartende Einsatzhäufigkeit sich deutlich unterscheiden.
Der Unterschied zwischen Hand und Maschine ist der größte Hebel. Ein zusammenhängender Parkplatz lässt sich in einem Zug räumen. Verwinkelte Gehwege, Treppen, Rampen und schmale Zuwegungen müssen von Hand bearbeitet werden, und das kostet ein Vielfaches der Zeit.
Abgerechnet wird als Saisonpauschale oder pro Einsatz. Was besser passt, hängt vom Objekt ab. Bei größeren Objekten kommen wir vorher kostenlos zur Besichtigung und stimmen Umfang, Flächen und Prioritäten mit Ihnen ab.
Räum- und Streupflicht in Werne: wer muss wann räumen
Für die Gehwege entlang Ihres Grundstücks sind in aller Regel Sie zuständig, nicht die Kommune. Städte und Gemeinden übertragen die Reinigungs- und Winterdienstpflicht per Straßenreinigungssatzung auf die Anlieger. Wie weit sie reicht und bis wann geräumt sein muss, steht in der Satzung Ihrer Kommune – werktags meist am frühen Morgen, sonn- und feiertags später.
Wir arbeiten nach der ortsüblichen Satzung. Die Tourenplanung richtet sich also nach den Fristen, die für Ihre Fläche tatsächlich gelten, nicht nach einem Pauschalzeitpunkt.
Die Pflicht lässt sich per Vertrag auf einen Dienstleister übertragen, und genau das tun unsere Kunden. Vollständig aus der Verantwortung sind Sie damit nicht: Es bleibt die Pflicht, den Dienstleister sorgfältig auszuwählen und im laufenden Betrieb zu kontrollieren. Deshalb dokumentieren wir jeden Einsatz so, dass Sie diese Kontrolle belegen können.
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Von der Hofeinfahrt bis zum Werksgelände
Die Flächengrößen reichen bei uns von der einzelnen Hofeinfahrt bis zum kompletten Werksgelände. Kleine Flächen werden von Hand geräumt und abgestumpft, große maschinell in einem Zug. Auf den meisten Objekten kommt beides vor: Der Parkplatz geht maschinell, die Gehwege, Treppen und Eingangsbereiche nicht.
Zum Umfang gehören neben Räumen und Streuen auch der Schneeabtransport, wenn auf dem Grundstück keine Lagerfläche bleibt, sowie die Eisglättebekämpfung an Stellen, an denen Schmelzwasser wieder gefriert – vor Dachabläufen, an Rinnen, unter Vordächern. Es gibt schlicht keinen Platz für den Schnee. Gehwege sind schmal, Parkplätze belegt, und Tiefgaragenabfahrten sind die mit Abstand häufigste Schadenstelle, weil sie ins Gefälle führen und im Windschatten vereisen.
Streugut und örtliche Auflagen
Die Wahl des Streuguts richtet sich nach drei Dingen: der Satzung Ihrer Kommune, der Art der Fläche und der Temperatur. Es gibt schlicht keinen Platz für den Schnee. Gehwege sind schmal, Parkplätze belegt, und Tiefgaragenabfahrten sind die mit Abstand häufigste Schadenstelle, weil sie ins Gefälle führen und im Windschatten vereisen.
Wir stimmen das vor der Saison mit Ihnen ab, weil eine falsche Wahl teuer wird – entweder durch Bußgelder, durch Schäden an Bepflanzung und Belag oder dadurch, dass die Fläche trotz Streuung glatt bleibt.
Vom Anruf bis zum ersten Einsatz
Der erste Schritt ist ein Gespräch über die Flächen: Was gehört dazu, wer nutzt sie, wann muss es frei sein. Danach folgt bei größeren Objekten die kostenlose Besichtigung. Ohne sie lässt sich der Anteil Handarbeit nicht einschätzen, und der bestimmt den Preis wesentlich.
Aus der Besichtigung entsteht das Angebot: Flächen, Umfang, Bereitschaftszeitraum, Abrechnungsform, Prioritäten bei Extremwetter. Sind wir uns einig, läuft die Bereitschaft ab dem vereinbarten Datum.
Im Winter selbst müssen Sie nichts veranlassen. Wir beobachten die Warnlage, fahren die Tour und dokumentieren jeden Einsatz mit Foto und Zeitstempel.
Warum die Tour über die Reaktionszeit entscheidet
Zwischen zwei Objekten liegt Fahrzeit, und die ist im Winter länger als sonst. Wir bündeln deshalb geografisch: Werne wird zusammen mit Bergkamen (5 km) und Kamen (8 km) gefahren. Größere Standorte wie Dortmund (20 Kilometer) haben eigene Touren.
Das ist auch der Grund, warum wir vor der Saison verbindlich zusagen und nicht mitten im Winter beliebig aufstocken. Eine Tour, die zu voll ist, wird für jeden Kunden darin langsamer.
Der Winter in Werne

Werne liegt auf 65 Metern im Flachland und gehört damit zur Region Ruhrgebiet. Mild, mit einer der stärksten städtischen Wärmeinseln Deutschlands. Der Süden ist dabei deutlich winterlicher als der Norden.
Überfrierende Nässe dominiert. Der entscheidende Unterschied verläuft aber nicht zwischen Städten, sondern über die Höhe: In den Hanglagen um Witten, Hattingen, Sprockhövel und Wetter liegt Schnee, während in Gelsenkirchen Regen fällt.
Daraus folgt die Arbeitsweise: tourenplanung nach Höhenlage statt nach Stadtgrenze. In der dichten Bebauung ist der Abtransport des Schnees fester Bestandteil der Planung. Die Einsätze verteilen sich auf wenige Wochen, kommen dann aber oft in kurzer Folge. Bereitschaft: November bis März.
Wer haftet, wenn jemand stürzt
Bei einem Sturz auf nicht geräumtem Gehweg haftet der Verkehrssicherungspflichtige – wem die Fläche gehört oder wem die Pflicht vertraglich übertragen wurde. Es geht dabei nicht nur um Schmerzensgeld: Kranken- und Unfallversicherungen nehmen Regress, und bei schweren Verletzungen erreichen die Forderungen schnell fünfstellige Beträge.
Entscheidend im Streitfall ist der Nachweis. Wer nicht belegen kann, dass zur maßgeblichen Zeit geräumt und gestreut war, steht schlecht da, selbst wenn tatsächlich gearbeitet wurde. Deshalb dokumentieren wir jeden Einsatz mit Fotos über eine App, mit Zeitstempel und Zustand der Fläche nach der Bearbeitung.
Wenn es nachts umschlägt
Der schwierigste Fall ist nicht der angekündigte Schneefall, sondern der Umschlag: Regen am Abend, Aufklaren nach Mitternacht, gefrierende Nässe gegen vier Uhr. Wer erst am Morgen reagiert, ist zu spät.
Überfrierende Nässe dominiert. Der entscheidende Unterschied verläuft aber nicht zwischen Städten, sondern über die Höhe: In den Hanglagen um Witten, Hattingen, Sprockhövel und Wetter liegt Schnee, während in Gelsenkirchen Regen fällt.
Deshalb beobachten wir die Warnlage laufend und sind über die Notfallhotline rund um die Uhr erreichbar – auch samstags, sonntags und an Feiertagen.
Häufige Fragen

Übernehmen Sie auch kurzfristig? Ja, soweit in der Tour für Ihr Gebiet noch Kapazität frei ist. Rufen Sie an, wir sagen Ihnen ehrlich, ob wir Ihr Objekt noch verlässlich bedienen können.
Wohin kommt der Schnee? Das legen wir bei der Besichtigung fest. Reicht die Lagerfläche auf dem Grundstück nicht aus, fahren wir ab – vereinbart wird das vorher, nicht im Einsatz.
Sind auch kleine Flächen möglich? Ja. Wir betreuen einzelne Hofeinfahrten genauso wie Werksgelände. Bei kleinen Objekten ist meist die Abrechnung pro Einsatz sinnvoller als die Saisonpauschale.
Ab wann muss geräumt sein? Das gibt die Satzung Ihrer Kommune vor, werktags meist am frühen Morgen, sonn- und feiertags später. Wir arbeiten nach der ortsüblichen Satzung und richten die Tourenplanung danach aus.
Wer räumt bei einer Eigentümergemeinschaft? Die Verkehrssicherungspflicht liegt bei der Gemeinschaft und wird über die Verwaltung organisiert. Sie kann vertraglich auf uns übertragen werden. Wir dokumentieren jeden Einsatz mit Foto und Zeitstempel, damit die Verwaltung im Schadensfall etwas in der Hand hat.
Bin ich als Auftraggeber aus der Haftung? Die Verkehrssicherungspflicht geht vertraglich auf uns über. Ihnen bleibt die Auswahl- und Kontrollpflicht – die Einsatzdokumentation ist genau dafür da.
Leistungsübersicht in Werne
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