Winterdienst in Ahlen



Wenn es nachts schneit, haftet am Morgen der Eigentümer – nicht die Stadt. Die Räum- und Streupflicht für Gehwege ist in Ahlen wie in fast allen Kommunen per Satzung auf die Anlieger übertragen. Wer sie nicht erfüllt, haftet bei einem Sturz persönlich.

Stemweder Haus & Garten übernimmt diese Pflicht für Sie. Seit 2013 räumen und streuen wir für Gewerbebetriebe, Handelsketten, Telekommunikationsunternehmen, Wohnungseigentümergemeinschaften und Industriestandorte – von der einzelnen Hofeinfahrt bis zum Werksgelände. Über unsere Notfallhotline sind wir rund um die Uhr erreichbar, auch am Wochenende und an Feiertagen.

Preise für den Winterdienst in Ahlen

Schneeschaufel mit frisch geräumtem Schnee beim Winterdienst in Ahlen

Zwei Modelle stehen zur Wahl, und sie verteilen das Risiko unterschiedlich. Die Saisonpauschale ist eine feste Summe für den gesamten Bereitschaftszeitraum, unabhängig davon, ob der Winter mild oder streng ausfällt. Die Abrechnung pro Einsatz ist in milden Wintern günstiger, in schneereichen teurer.

Für Gewerbeobjekte empfehlen wir in aller Regel die Pauschale, weil die Verkehrssicherungspflicht ohnehin durchgehend besteht und die Kosten dann im Budget planbar sind. Die Einsätze verteilen sich auf wenige Wochen, kommen dann aber oft in kurzer Folge.

Was die Summe selbst bestimmt: Flächengröße, Örtlichkeit, der Anteil an Handarbeit und die Region. Das lässt sich nicht am Telefon abschätzen. Bei größeren Objekten besichtigen wir kostenlos vor Ort und rechnen dann konkret.

Räum- und Streupflicht in Ahlen: wer muss wann räumen


Für die Gehwege entlang Ihres Grundstücks sind in aller Regel Sie zuständig, nicht die Kommune. Städte und Gemeinden übertragen die Reinigungs- und Winterdienstpflicht per Straßenreinigungssatzung auf die Anlieger. Wie weit sie reicht und bis wann geräumt sein muss, steht in der Satzung Ihrer Kommune – werktags meist am frühen Morgen, sonn- und feiertags später.

Wir arbeiten nach der ortsüblichen Satzung. Die Tourenplanung richtet sich also nach den Fristen, die für Ihre Fläche tatsächlich gelten, nicht nach einem Pauschalzeitpunkt.

Die Pflicht lässt sich per Vertrag auf einen Dienstleister übertragen, und genau das tun unsere Kunden. Vollständig aus der Verantwortung sind Sie damit nicht: Es bleibt die Pflicht, den Dienstleister sorgfältig auszuwählen und im laufenden Betrieb zu kontrollieren. Deshalb dokumentieren wir jeden Einsatz so, dass Sie diese Kontrolle belegen können.

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Welche Vertragsform zu Ihrem Objekt passt


Bei der Saisonpauschale steht die Summe vor dem Winter fest, unabhängig von der Zahl der Einsätze. Bei der Abrechnung pro Einsatz zahlen Sie nur, wenn gearbeitet wurde. Das erste Modell verlagert das Wetterrisiko auf uns, das zweite lässt es bei Ihnen.

Die Einsätze verteilen sich auf wenige Wochen, kommen dann aber oft in kurzer Folge. Welches Modell günstiger ist, entscheidet sich also erst rückblickend – planbar ist nur die Pauschale.

Beides lässt sich mit einer festen Reaktionszeit und einer Prioritätenliste kombinieren. Was gilt, steht im Angebot, nicht im Kleingedruckten.

Streusalz, Splitt oder Granulat


Welches Streugut zum Einsatz kommt, ist keine Geschmacksfrage. Viele Kommunen beschränken Streusalz auf Gehwegen oder verbieten es ganz, und in Wasserschutzgebieten gelten zusätzliche Auflagen. Wir arbeiten nach der jeweils geltenden Vorgabe.

Fachlich gibt es klare Grenzen: Salz wirkt bis etwa minus zehn Grad zuverlässig, darunter kaum noch. Auf Gefälle und an Rampen ist abstumpfendes Material ohnehin besser, weil es sofort Griffigkeit herstellt. Die Radverkehrsdichte ist in Münster und Umgebung außergewöhnlich hoch. Radwege und die Zuwegungen zu Abstellanlagen sind deshalb ein eigenes Räumthema, nicht ein Nebenprodukt der Gehwegräumung.

Wenn es nachts umschlägt


Der schwierigste Fall ist nicht der angekündigte Schneefall, sondern der Umschlag: Regen am Abend, Aufklaren nach Mitternacht, gefrierende Nässe gegen vier Uhr. Wer erst am Morgen reagiert, ist zu spät.

Hohe Luftfeuchte und Nebel prägen den Normalfall. Bei nordöstlicher Strömung kippt die Lage jedoch, und es fällt in kurzer Zeit sehr viel Schnee, obwohl die Region flach ist. Das Münsterland hat dafür ein historisches Beispiel.

Deshalb beobachten wir die Warnlage laufend und sind über die Notfallhotline rund um die Uhr erreichbar – auch samstags, sonntags und an Feiertagen.

Welche Flächen wir übernehmen


Gehwege und Zuwegungen, Parkplätze und Fahrgassen, Hofeinfahrten, Rampen und Ladehöfe, Treppen und Eingangsbereiche, Feuerwehrzufahrten und Fluchtwege. Bei größeren Objekten kommen Betriebswege und Werkstore hinzu.

Was maschinell geht, wird maschinell gemacht – das ist schneller und günstiger. Alles Verwinkelte, Enge und Gestufte bleibt Handarbeit. Diese Aufteilung legen wir bei der Besichtigung fest, weil sie den Preis wesentlich bestimmt. Streuen im Alltag, aber vorgehaltene Räumkapazität für den Ausnahmefall. Wer hier nur auf milde Winter plant, steht im entscheidenden Moment ohne Gerät da.

Ein Punkt wird regelmäßig übersehen: wohin der Schnee kommt. Auf beengten Grundstücken ist die Lagerfläche nach zwei Räumgängen voll. Dann muss abgefahren werden, und das gehört vorher geklärt.

Wie der Winter hier tatsächlich aussieht

Streufahrzeug bei starkem Schneefall beim Winterdienst in Ahlen

Mild und feucht, aber schneereicher als der Niederrhein. Die Bucht kann bei bestimmten Wetterlagen erstaunliche Schneemengen abbekommen. Ahlen liegt auf 83 Metern im Flachland, was für die Einsatzplanung mehr aussagt als der Ortsname.

Der maßgebliche Punkt ist die Art der Glätte, nicht die Schneemenge. Hohe Luftfeuchte und Nebel prägen den Normalfall. Bei nordöstlicher Strömung kippt die Lage jedoch, und es fällt in kurzer Zeit sehr viel Schnee, obwohl die Region flach ist. Das Münsterland hat dafür ein historisches Beispiel.

Flache Münsterländer Bucht zwischen dreißig und knapp zweihundert Metern, überragt von den Baumbergen. Streuen im Alltag, aber vorgehaltene Räumkapazität für den Ausnahmefall. Wer hier nur auf milde Winter plant, steht im entscheidenden Moment ohne Gerät da.

Haftung bei Glätteunfällen


Ein Sturz auf glattem Grund führt regelmäßig zu Forderungen, und die richten sich gegen den Verkehrssicherungspflichtigen. Bei einem Betriebsgrundstück ist das der Betreiber, bei einer Wohnanlage die Eigentümergemeinschaft, bei vermieteten Objekten je nach Vertrag der Eigentümer oder der Mieter.

Die Haftung entfällt nicht dadurch, dass gerade niemand da war. Sie entfällt, wenn nachweislich alles Zumutbare getan wurde. Der Unterschied zwischen beidem ist eine Frage der Dokumentation, und die führen wir für jeden Einsatz mit Foto und Zeitstempel.

Bei extremer Wetterlage gilt eine Grenze: Wenn Räumen erkennbar sinnlos ist, weil es unmittelbar wieder zufriert oder schneit, muss nicht gegen die Natur gearbeitet werden. Auch das ist ein Grund, den Zustand zu dokumentieren.

Wie eine Zusammenarbeit beginnt


Anfrage, Besichtigung, Angebot, Vertrag – und ab dem vereinbarten Datum steht die Bereitschaft. Die Besichtigung ist bei größeren Objekten kostenlos und der wichtigste Schritt, weil dort festgelegt wird, was tatsächlich passiert: welche Flächen, in welcher Reihenfolge, bis wann, und wohin der Schnee kommt.

Was im Angebot steht, gilt. Nachträgliche Zuschläge für Wochenenden oder Feiertage gibt es nicht – die Bereitschaft ist Teil der Leistung.

Was Kunden aus Ahlen am häufigsten fragen

Freigeräumter Gehweg zwischen Schneewällen in Ahlen

Arbeiten Sie auch nachts und an Feiertagen? Ja. Die Bereitschaft läuft durchgehend, Zuschläge für Wochenenden oder Feiertage gibt es nicht – sie ist Teil der vereinbarten Leistung.

Räumen Sie auch Radwege und Fahrradabstellanlagen? Ja. Im Münsterland gehört das regelmäßig zum Auftrag. Radwege brauchen anderes Streugut als Fahrbahnen, weil grober Splitt dort selbst zur Sturzursache wird.

Was kostet das? Das hängt an Fläche, Örtlichkeit, dem Anteil Handarbeit und der Region. Bei größeren Objekten besichtigen wir kostenlos und stimmen den Umfang eng mit Ihnen ab.

Woher wissen Sie, dass Sie ausrücken müssen? Wir richten uns nach den offiziellen Warnmeldungen für Ihr Gebiet. Jeder Einsatz wird per App mit Fotos und Zeitstempel dokumentiert.

Können wir mitten in der Saison wechseln? Ja, wenn Kapazität frei ist. Wichtig ist ein schriftlich festgehaltener Stichtag, ab dem wir zuständig sind, damit keine Lücke entsteht.

Wohin kommt der Schnee? Das legen wir bei der Besichtigung fest. Reicht die Lagerfläche auf dem Grundstück nicht aus, fahren wir ab – vereinbart wird das vorher, nicht im Einsatz.

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