Winterdienst in Jülich
Die Verantwortung für den Gehweg vor Ihrem Grundstück liegt bei Ihnen, nicht bei der Kommune – auch dann, wenn Sie nachts nicht vor Ort sind. Auf zwanzig Kilometern liegen fünfhundert Höhenmeter. Im Aachener Kessel sammelt sich Kaltluft und es bildet sich Nebel, auf den Höhen ringsum fällt Schnee. Beides gleichzeitig, im selben Auftragsgebiet.
Stemweder Haus & Garten übernimmt diese Pflicht für Sie. Seit 2013 räumen und streuen wir für Gewerbebetriebe, Handelsketten, Telekommunikationsunternehmen, Wohnungseigentümergemeinschaften und Industriestandorte – von der einzelnen Hofeinfahrt bis zum Werksgelände. Über unsere Notfallhotline sind wir rund um die Uhr erreichbar, auch am Wochenende und an Feiertagen.
Räum- und Streupflicht in Jülich: wer muss wann räumen

Für die Gehwege entlang Ihres Grundstücks sind in aller Regel Sie zuständig, nicht die Kommune. Städte und Gemeinden übertragen die Reinigungs- und Winterdienstpflicht per Straßenreinigungssatzung auf die Anlieger. Wie weit sie reicht und bis wann geräumt sein muss, steht in der Satzung Ihrer Kommune – werktags meist am frühen Morgen, sonn- und feiertags später.
Wir arbeiten nach der ortsüblichen Satzung. Die Tourenplanung richtet sich also nach den Fristen, die für Ihre Fläche tatsächlich gelten, nicht nach einem Pauschalzeitpunkt.
Die Pflicht lässt sich per Vertrag auf einen Dienstleister übertragen, und genau das tun unsere Kunden. Vollständig aus der Verantwortung sind Sie damit nicht: Es bleibt die Pflicht, den Dienstleister sorgfältig auszuwählen und im laufenden Betrieb zu kontrollieren. Deshalb dokumentieren wir jeden Einsatz so, dass Sie diese Kontrolle belegen können.
Was kostet Winterdienst in Jülich?
Wenn Sie mehrere Angebote nebeneinanderlegen, vergleichen Sie fast nie dasselbe. Der eine kalkuliert die Gehwege mit, der andere nicht. Der eine rückt bei Warnmeldung aus, der andere erst auf Anruf. Der eine räumt den Parkplatz komplett, der andere die Fahrgassen. Deshalb steht bei uns im Angebot, welche Flächen in welchem Umfang enthalten sind – und was ausdrücklich nicht.
Kalkuliert wird nach Fläche, Anteil Handarbeit, Zuwegung und Region. Ein Objekt mit 800 Quadratmetern zusammenhängendem Asphalt ist günstiger als eines mit 400 Quadratmetern verwinkelter Gehwege und zwei Treppenanlagen. Vom reinen Streudienst bis zur Vollräumung ist hier alles zugleich nötig. Wir staffeln die Touren nach Höhe und halten für die Höhenlagen andere Technik vor als für den Kessel.
Sie können pauschal für die Saison abrechnen oder je Einsatz. Bei größeren Objekten sehen wir uns die Flächen vorher kostenlos vor Ort an, weil sich Aufwand und Ablauf sonst nicht seriös festlegen lassen.
Formular wird geladen...
Womit wir streuen
Auf Fahrflächen setzen wir überwiegend auftauendes Streugut ein, auf Gehwegen, an Steigungen und überall dort, wo Bepflanzung angrenzt, abstumpfendes Material. Hochschul- und Klinikstandorte laufen rund um die Uhr, dazu kommt die Grenzlage zu Belgien und den Niederlanden mit durchgehendem Verkehr.
Abstumpfendes Streugut hat einen Nachteil, den man kennen sollte: Es wird vom Verkehr weggetragen und muss nachgestreut werden. Dafür wirkt es auch bei strengem Frost, wenn Salz an seine Grenze kommt.
Nach der Saison gehört das Aufnehmen des Splitts dazu, sonst landet er im Gully und in den Beeten.
Haftung bei Glätteunfällen
Ein Sturz auf glattem Grund führt regelmäßig zu Forderungen, und die richten sich gegen den Verkehrssicherungspflichtigen. Bei einem Betriebsgrundstück ist das der Betreiber, bei einer Wohnanlage die Eigentümergemeinschaft, bei vermieteten Objekten je nach Vertrag der Eigentümer oder der Mieter.
Die Haftung entfällt nicht dadurch, dass gerade niemand da war. Sie entfällt, wenn nachweislich alles Zumutbare getan wurde. Der Unterschied zwischen beidem ist eine Frage der Dokumentation, und die führen wir für jeden Einsatz mit Foto und Zeitstempel.
Bei extremer Wetterlage gilt eine Grenze: Wenn Räumen erkennbar sinnlos ist, weil es unmittelbar wieder zufriert oder schneit, muss nicht gegen die Natur gearbeitet werden. Auch das ist ein Grund, den Zustand zu dokumentieren.
Wen wir betreuen – und was dabei jeweils zählt
Unsere Auftraggeber reichen von der Filiale eines Discounters über Wohnungsbaugesellschaften und Eigentümergemeinschaften bis zu Telekommunikationsstandorten und Industriebetrieben. Hinzu kommen Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen und Verwaltungen – überall dort, wo Publikumsverkehr auf Gehwege trifft.
In und um Jülich sind das vor allem Handelsstandorte, Wohnanlagen, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen sowie Betriebe im Gewerbegebiet.
Bei Extremwetter kann nicht alles gleichzeitig bedient werden, und das sagen wir vorher statt hinterher. Objekte mit besonderem Risiko haben Vorrang: Pflegeeinrichtungen, Klinikzufahrten, Betriebe mit Frühschicht. Diese Reihenfolge steht vor der Saison fest.
Warum die Tour über die Reaktionszeit entscheidet
Zwischen zwei Objekten liegt Fahrzeit, und die ist im Winter länger als sonst. Wir bündeln deshalb geografisch: Jülich wird zusammen mit Niederzier (9 km) und Linnich (9 km) gefahren. Größere Standorte wie Grevenbroich (24 Kilometer) haben eigene Touren.
Das ist auch der Grund, warum wir vor der Saison verbindlich zusagen und nicht mitten im Winter beliebig aufstocken. Eine Tour, die zu voll ist, wird für jeden Kunden darin langsamer.
Wie der Winter hier tatsächlich aussieht

Die Nordeifel und das Hohe Venn gehören zu den schneereichsten Gebieten Nordrhein-Westfalens, während Aachen selbst im Kessel mild bleibt. Jülich liegt auf 88 Metern im Flachland, was für die Einsatzplanung mehr aussagt als der Ortsname.
Der maßgebliche Punkt ist die Art der Glätte, nicht die Schneemenge. Auf zwanzig Kilometern liegen fünfhundert Höhenmeter. Im Aachener Kessel sammelt sich Kaltluft und es bildet sich Nebel, auf den Höhen ringsum fällt Schnee. Beides gleichzeitig, im selben Auftragsgebiet.
Vom Aachener Talkessel über die Nordeifel bis ins Hohe Venn, von hundert bis nahe siebenhundert Meter. Vom reinen Streudienst bis zur Vollräumung ist hier alles zugleich nötig. Wir staffeln die Touren nach Höhe und halten für die Höhenlagen andere Technik vor als für den Kessel.
Saisonvertrag oder Einzeleinsatz
Ein Saisonvertrag deckt den kompletten Bereitschaftszeitraum ab. Sie zahlen eine feste Summe, wir sind in dieser Zeit für Ihre Flächen zuständig und rücken bei Warnmeldung aus, ohne dass Sie anrufen müssen. Für Gewerbeobjekte und Verwaltungen ist das der Regelfall, weil damit die Verkehrssicherungspflicht durchgängig abgedeckt ist.
Der Einzeleinsatz passt für kleinere Objekte und für Auftraggeber, die selbst räumen und nur bei stärkerem Schneefall Unterstützung brauchen. Der Nachteil liegt auf der Hand: In einer Ausnahmelage sind alle Kapazitäten bei den Vertragskunden gebunden. Die Einsätze verteilen sich auf wenige Wochen, kommen dann aber oft in kurzer Folge.
Was wir nicht versprechen
Wir sagen keine Reaktionszeit zu, die wir in einer Ausnahmelage nicht halten können. Bei extremem Wetter werden Objekte mit besonderem Risiko zuerst angefahren – Pflegeeinrichtungen, Klinikzufahrten, Betriebe mit Frühschicht. Das ist vorher vereinbart und keine Entscheidung, die im Einsatz spontan fällt.
Wir nehmen auch nicht unbegrenzt Aufträge in einem Gebiet an. Eine Tour, die zu voll ist, macht die Zusage für jeden Kunden darin wertlos. Wenn wir absagen, hat das diesen Grund.
Was Kunden aus Jülich am häufigsten fragen

Wohin kommt der Schnee? Das legen wir bei der Besichtigung fest. Reicht die Lagerfläche auf dem Grundstück nicht aus, fahren wir ab – vereinbart wird das vorher, nicht im Einsatz.
Bin ich als Auftraggeber aus der Haftung? Die Verkehrssicherungspflicht geht vertraglich auf uns über. Ihnen bleibt die Auswahl- und Kontrollpflicht – die Einsatzdokumentation ist genau dafür da.
Betreuen Sie Objekte in der Eifel und in Aachen gleichzeitig? Ja, mit getrennten Touren. Die Höhenlagen brauchen Räumtechnik und einen früheren Einsatzbeginn, der Kessel meist nur Streuung. Ein einheitlicher Einsatzbefehl für beide Gebiete ginge regelmäßig an der Lage vorbei.
Was kostet das? Das hängt an Fläche, Örtlichkeit, dem Anteil Handarbeit und der Region. Bei größeren Objekten besichtigen wir kostenlos und stimmen den Umfang eng mit Ihnen ab.
Arbeiten Sie auch nachts und an Feiertagen? Ja. Die Bereitschaft läuft durchgehend, Zuschläge für Wochenenden oder Feiertage gibt es nicht – sie ist Teil der vereinbarten Leistung.
Übernehmen Sie auch kurzfristig? Ja, soweit in der Tour für Ihr Gebiet noch Kapazität frei ist. Rufen Sie an, wir sagen Ihnen ehrlich, ob wir Ihr Objekt noch verlässlich bedienen können.
Leistungsübersicht in Jülich
Städte im Umkreis von 50 km
- Winterdienst in Aachen
- Winterdienst in Alsdorf
- Winterdienst in Altstadt Nord
- Winterdienst in Altstadt Sud
- Winterdienst in Bad Münstereifel
- Winterdienst in Baesweiler
- Winterdienst in Bedburg
- Winterdienst in Bilderstoeckchen
- Winterdienst in Bornheim
- Winterdienst in Brühl
- Winterdienst in Buchheim
- Winterdienst in Deutz
- Winterdienst in Dormagen
- Winterdienst in Düren
- Winterdienst in Düsseldorf
- Winterdienst in Düsseldorf-Pempelfort
- Winterdienst in Erftstadt
- Winterdienst in Erkelenz
- Winterdienst in Euskirchen
- Winterdienst in Frechen
- Winterdienst in Gangelt
- Winterdienst in Geilenkirchen
- Winterdienst in Grevenbroich
- Winterdienst in Herzogenrath
- Winterdienst in Hilden
- Winterdienst in Höhenberg
- Winterdienst in Hückelhoven
- Winterdienst in Humboldtkolonie
- Winterdienst in Hürth
- Winterdienst in Jüchen
- Winterdienst in Kaarst
- Winterdienst in Kalk
- Winterdienst in Kall
- Winterdienst in Kerpen
- Winterdienst in Köln
- Winterdienst in Korschenbroich
- Winterdienst in Krefeld
- Winterdienst in Kreuzau
- Winterdienst in Langenfeld
- Winterdienst in Langerwehe
- Winterdienst in Leverkusen
- Winterdienst in Linnich
- Winterdienst in Mechernich
- Winterdienst in Meerbusch
- Winterdienst in Mengenich
- Winterdienst in Mönchengladbach
- Winterdienst in Monheim am Rhein
- Winterdienst in Monschau
- Winterdienst in Mülheim
- Winterdienst in Nettetal
- Winterdienst in Neubrück
- Winterdienst in Neuehrenfeld
- Winterdienst in Neuss
- Winterdienst in Neustadt/Nord
- Winterdienst in Neustadt/Süd
- Winterdienst in Nideggen
- Winterdienst in Niederkassel
- Winterdienst in Niederkrüchten
- Winterdienst in Niederzier
- Winterdienst in Nippes
- Winterdienst in Nörvenich
- Winterdienst in Opladen
- Winterdienst in Ostheim
- Winterdienst in Porz am Rhein
- Winterdienst in Pulheim
- Winterdienst in Riehl
- Winterdienst in Rommerskirchen
- Winterdienst in Schleiden
- Winterdienst in Schwalmtal
- Winterdienst in Simmerath
- Winterdienst in Stolberg
- Winterdienst in Tönisvorst
- Winterdienst in Übach-Palenberg
- Winterdienst in Viersen
- Winterdienst in Wassenberg
- Winterdienst in Wegberg
- Winterdienst in Weilerswist
- Winterdienst in Wesseling
- Winterdienst in Willich
- Winterdienst in Würselen
- Winterdienst in Zulpich
