Winterdienst in Willich



Die Verantwortung für den Gehweg vor Ihrem Grundstück liegt bei Ihnen, nicht bei der Kommune – auch dann, wenn Sie nachts nicht vor Ort sind. Die Rheinnähe und die weite, offene Feldflur begünstigen Nebel. Reifglätte am Morgen ist der Regelfall, Schnee die Ausnahme. Auf den langen, geraden Zufahrten der Logistikstandorte bildet sich dabei über Nacht eine durchgehende glatte Fläche.

Stemweder Haus & Garten übernimmt diese Pflicht für Sie. Seit 2013 räumen und streuen wir für Gewerbebetriebe, Handelsketten, Telekommunikationsunternehmen, Wohnungseigentümergemeinschaften und Industriestandorte – von der einzelnen Hofeinfahrt bis zum Werksgelände. Über unsere Notfallhotline sind wir rund um die Uhr erreichbar, auch am Wochenende und an Feiertagen.

Die Räum- und Streupflicht in Willich

Schneeschaufel mit frisch geräumtem Schnee beim Winterdienst in Willich

Geräumt und gestreut werden muss dort, wo Fußgängerverkehr zu erwarten ist – Gehwege, Zuwegungen zum Eingang, der Weg zu Mülltonnen und Stellplätzen. Bei Betriebsgrundstücken kommen Parkflächen, Rampen und Fluchtwege hinzu. Der Umfang ergibt sich nicht aus dem Grundbuch, sondern daraus, wer die Fläche tatsächlich betritt.

Die Zeiten gibt die Straßenreinigungssatzung der Kommune vor. Wir arbeiten nach der ortsüblichen Satzung und legen den Einsatzzeitpunkt so, dass die Fläche vor Fristbeginn sicher ist – bei Betrieben mit Frühschicht entsprechend früher.

Bei anhaltender Glätte reicht ein Durchgang nicht. Die Rheinnähe und die weite, offene Feldflur begünstigen Nebel. Reifglätte am Morgen ist der Regelfall, Schnee die Ausnahme. Auf den langen, geraden Zufahrten der Logistikstandorte bildet sich dabei über Nacht eine durchgehende glatte Fläche.

Was Winterdienst in Willich kostet


Einen Pauschalpreis pro Quadratmeter gibt es bei uns nicht, und wer einen nennt, hat sich die Fläche nicht angesehen. Der Preis hängt an vier Dingen: der Größe der Fläche, der Örtlichkeit – Zuwegung, Hindernisse, und wohin der Schnee überhaupt geschoben werden kann –, dem Anteil Handarbeit gegenüber maschinell bearbeitbaren Flächen und der Region, weil Anfahrt und zu erwartende Einsatzhäufigkeit sich deutlich unterscheiden.

Der Unterschied zwischen Hand und Maschine ist der größte Hebel. Ein zusammenhängender Parkplatz lässt sich in einem Zug räumen. Verwinkelte Gehwege, Treppen, Rampen und schmale Zuwegungen müssen von Hand bearbeitet werden, und das kostet ein Vielfaches der Zeit.

Abgerechnet wird als Saisonpauschale oder pro Einsatz. Was besser passt, hängt vom Objekt ab. Bei größeren Objekten kommen wir vorher kostenlos zur Besichtigung und stimmen Umfang, Flächen und Prioritäten mit Ihnen ab.

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Wer haftet, wenn jemand stürzt


Bei einem Sturz auf nicht geräumtem Gehweg haftet der Verkehrssicherungspflichtige – wem die Fläche gehört oder wem die Pflicht vertraglich übertragen wurde. Es geht dabei nicht nur um Schmerzensgeld: Kranken- und Unfallversicherungen nehmen Regress, und bei schweren Verletzungen erreichen die Forderungen schnell fünfstellige Beträge.

Entscheidend im Streitfall ist der Nachweis. Wer nicht belegen kann, dass zur maßgeblichen Zeit geräumt und gestreut war, steht schlecht da, selbst wenn tatsächlich gearbeitet wurde. Deshalb dokumentieren wir jeden Einsatz mit Fotos über eine App, mit Zeitstempel und Zustand der Fläche nach der Bearbeitung.

Womit wir streuen


Auf Fahrflächen setzen wir überwiegend auftauendes Streugut ein, auf Gehwegen, an Steigungen und überall dort, wo Bepflanzung angrenzt, abstumpfendes Material. Der grenzüberschreitende Güterverkehr läuft nachts. Ladehöfe und Rampen müssen deshalb nicht zum Ladenöffnungszeitpunkt frei sein, sondern durchgehend.

Abstumpfendes Streugut hat einen Nachteil, den man kennen sollte: Es wird vom Verkehr weggetragen und muss nachgestreut werden. Dafür wirkt es auch bei strengem Frost, wenn Salz an seine Grenze kommt.

Nach der Saison gehört das Aufnehmen des Splitts dazu, sonst landet er im Gully und in den Beeten.

Wen wir betreuen – und was dabei jeweils zählt


Unsere Auftraggeber reichen von der Filiale eines Discounters über Wohnungsbaugesellschaften und Eigentümergemeinschaften bis zu Telekommunikationsstandorten und Industriebetrieben. Hinzu kommen Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen und Verwaltungen – überall dort, wo Publikumsverkehr auf Gehwege trifft.

In und um Willich sind das vor allem Handelsstandorte, Wohnanlagen, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen sowie Betriebe im Gewerbegebiet.

Bei Extremwetter kann nicht alles gleichzeitig bedient werden, und das sagen wir vorher statt hinterher. Objekte mit besonderem Risiko haben Vorrang: Pflegeeinrichtungen, Klinikzufahrten, Betriebe mit Frühschicht. Diese Reihenfolge steht vor der Saison fest.

Was wir nicht versprechen


Wir sagen keine Reaktionszeit zu, die wir in einer Ausnahmelage nicht halten können. Bei extremem Wetter werden Objekte mit besonderem Risiko zuerst angefahren – Pflegeeinrichtungen, Klinikzufahrten, Betriebe mit Frühschicht. Das ist vorher vereinbart und keine Entscheidung, die im Einsatz spontan fällt.

Wir nehmen auch nicht unbegrenzt Aufträge in einem Gebiet an. Eine Tour, die zu voll ist, macht die Zusage für jeden Kunden darin wertlos. Wenn wir absagen, hat das diesen Grund.

Der Winter in Willich

Streufahrzeug bei starkem Schneefall beim Winterdienst in Willich

Willich liegt auf 42 Metern im Flachland und gehört damit zur Region Niederrhein. Neben der Kölner Bucht der mildeste Landesteil Nordrhein-Westfalens. Schnee bleibt selten liegen.

Die Rheinnähe und die weite, offene Feldflur begünstigen Nebel. Reifglätte am Morgen ist der Regelfall, Schnee die Ausnahme. Auf den langen, geraden Zufahrten der Logistikstandorte bildet sich dabei über Nacht eine durchgehende glatte Fläche.

Daraus folgt die Arbeitsweise: streuen dominiert, Räumkapazität ist zweitrangig. Wichtiger als schweres Gerät sind Kontrollfahrten in den frühen Morgenstunden. Die Einsätze verteilen sich auf wenige Wochen, kommen dann aber oft in kurzer Folge. Bereitschaft: Dezember bis Februar mit Bereitschaft ab November.

Wie schnell wir vor Ort sind


Die Reaktionszeit ergibt sich aus der Tour, in der Ihr Objekt liegt. Rund um Willich fahren wir Kaarst (7 km) und Krefeld (8 km) im selben Durchgang an. Krefeld liegt 8 Kilometer entfernt und wird separat bedient.

Welche Objekte innerhalb einer Tour zuerst kommen, legen wir vorher fest. Die Einsätze verteilen sich auf wenige Wochen, kommen dann aber oft in kurzer Folge.

Pauschale oder Einzelabruf?


Die Frage entscheidet weniger über den Preis als über die Verfügbarkeit. Vertragskunden werden in der festen Tour gefahren. Einzelabrufe werden bedient, wenn Kapazität frei ist – und die ist in genau den Nächten knapp, in denen es darauf ankommt.

Für Objekte mit Publikumsverkehr, Beschäftigten oder Mietern empfehlen wir deshalb den Saisonvertrag. Die Einsätze verteilen sich auf wenige Wochen, kommen dann aber oft in kurzer Folge.

Der Einzeleinsatz bleibt sinnvoll, wenn Sie selbst räumen und nur die Ausnahmen abgeben wollen – etwa den Abtransport nach starkem Schneefall.

Häufige Fragen

Freigeräumter Gehweg zwischen Schneewällen in Willich

Arbeiten Sie auch nachts und an Feiertagen? Ja. Die Bereitschaft läuft durchgehend, Zuschläge für Wochenenden oder Feiertage gibt es nicht – sie ist Teil der vereinbarten Leistung.

Was kostet das? Das hängt an Fläche, Örtlichkeit, dem Anteil Handarbeit und der Region. Bei größeren Objekten besichtigen wir kostenlos und stimmen den Umfang eng mit Ihnen ab.

Bin ich als Auftraggeber aus der Haftung? Die Verkehrssicherungspflicht geht vertraglich auf uns über. Ihnen bleibt die Auswahl- und Kontrollpflicht – die Einsatzdokumentation ist genau dafür da.

Arbeiten Sie auch nachts? Ja. Wo der Betrieb nachts läuft, richtet sich der Einsatz danach. Über die Notfallhotline sind wir rund um die Uhr erreichbar, auch am Wochenende und an Feiertagen.

Wohin kommt der Schnee? Das legen wir bei der Besichtigung fest. Reicht die Lagerfläche auf dem Grundstück nicht aus, fahren wir ab – vereinbart wird das vorher, nicht im Einsatz.

Verwenden Sie Streusalz? Nur dort, wo es zulässig und sinnvoll ist. Wo die Satzung es beschränkt, wo Bepflanzung angrenzt oder wo es zu kalt für Salz wird, streuen wir abstumpfend.

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