Winterdienst in Wiefelstede



Die Verantwortung für den Gehweg vor Ihrem Grundstück liegt bei Ihnen, nicht bei der Kommune – auch dann, wenn Sie nachts nicht vor Ort sind. Die Moor- und Wiesenniederungen kühlen in klaren Nächten stärker aus als ihre Umgebung. Dadurch entstehen Glättenester: Eine Zufahrt kann spiegelglatt sein, während die Straße zweihundert Meter weiter trocken ist.

Stemweder Haus & Garten übernimmt diese Pflicht für Sie. Seit 2013 räumen und streuen wir für Gewerbebetriebe, Handelsketten, Telekommunikationsunternehmen, Wohnungseigentümergemeinschaften und Industriestandorte – von der einzelnen Hofeinfahrt bis zum Werksgelände. Über unsere Notfallhotline sind wir rund um die Uhr erreichbar, auch am Wochenende und an Feiertagen.

Was Winterdienst in Wiefelstede kostet

Schneeschaufel mit frisch geräumtem Schnee beim Winterdienst in Wiefelstede

Einen Pauschalpreis pro Quadratmeter gibt es bei uns nicht, und wer einen nennt, hat sich die Fläche nicht angesehen. Der Preis hängt an vier Dingen: der Größe der Fläche, der Örtlichkeit – Zuwegung, Hindernisse, und wohin der Schnee überhaupt geschoben werden kann –, dem Anteil Handarbeit gegenüber maschinell bearbeitbaren Flächen und der Region, weil Anfahrt und zu erwartende Einsatzhäufigkeit sich deutlich unterscheiden.

Der Unterschied zwischen Hand und Maschine ist der größte Hebel. Ein zusammenhängender Parkplatz lässt sich in einem Zug räumen. Verwinkelte Gehwege, Treppen, Rampen und schmale Zuwegungen müssen von Hand bearbeitet werden, und das kostet ein Vielfaches der Zeit.

Abgerechnet wird als Saisonpauschale oder pro Einsatz. Was besser passt, hängt vom Objekt ab. Bei größeren Objekten kommen wir vorher kostenlos zur Besichtigung und stimmen Umfang, Flächen und Prioritäten mit Ihnen ab.

Die Räum- und Streupflicht in Wiefelstede


Geräumt und gestreut werden muss dort, wo Fußgängerverkehr zu erwarten ist – Gehwege, Zuwegungen zum Eingang, der Weg zu Mülltonnen und Stellplätzen. Bei Betriebsgrundstücken kommen Parkflächen, Rampen und Fluchtwege hinzu. Der Umfang ergibt sich nicht aus dem Grundbuch, sondern daraus, wer die Fläche tatsächlich betritt.

Die Zeiten gibt die Straßenreinigungssatzung der Kommune vor. Wir arbeiten nach der ortsüblichen Satzung und legen den Einsatzzeitpunkt so, dass die Fläche vor Fristbeginn sicher ist – bei Betrieben mit Frühschicht entsprechend früher.

Bei anhaltender Glätte reicht ein Durchgang nicht. Die Moor- und Wiesenniederungen kühlen in klaren Nächten stärker aus als ihre Umgebung. Dadurch entstehen Glättenester: Eine Zufahrt kann spiegelglatt sein, während die Straße zweihundert Meter weiter trocken ist.

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Was wir nicht versprechen


Wir sagen keine Reaktionszeit zu, die wir in einer Ausnahmelage nicht halten können. Bei extremem Wetter werden Objekte mit besonderem Risiko zuerst angefahren – Pflegeeinrichtungen, Klinikzufahrten, Betriebe mit Frühschicht. Das ist vorher vereinbart und keine Entscheidung, die im Einsatz spontan fällt.

Wir nehmen auch nicht unbegrenzt Aufträge in einem Gebiet an. Eine Tour, die zu voll ist, macht die Zusage für jeden Kunden darin wertlos. Wenn wir absagen, hat das diesen Grund.

Kleine Zuwegung oder großes Areal


Wir arbeiten für Objekte jeder Größenordnung, von der Hofeinfahrt eines Betriebs bis zum mehrere Hektar großen Werksgelände. Die Technik richtet sich nach der Fläche: Handgerät und Schneeschieber für Gehwege und Treppen, Kompakttraktor mit Räumschild für Höfe und Parkplätze, größere Technik für zusammenhängende Areale.

In Baumschul- und Gartenbaubetrieben ist Streusalz unerwünscht, weil es Gehölze und Böden schädigt. Auf solchen Flächen arbeiten wir mit Splitt oder Granulat.

Zum Leistungsumfang gehören Räumen, Streuen, Eisglättebekämpfung und bei Bedarf der Schneeabtransport.

Warum die Tour über die Reaktionszeit entscheidet


Zwischen zwei Objekten liegt Fahrzeit, und die ist im Winter länger als sonst. Wir bündeln deshalb geografisch: Wiefelstede wird zusammen mit Rastede (6 km) und Bad Zwischenahn (11 km) gefahren. Größere Standorte wie Oldenburg (15 Kilometer) haben eigene Touren.

Das ist auch der Grund, warum wir vor der Saison verbindlich zusagen und nicht mitten im Winter beliebig aufstocken. Eine Tour, die zu voll ist, wird für jeden Kunden darin langsamer.

Haftung bei Glätteunfällen


Ein Sturz auf glattem Grund führt regelmäßig zu Forderungen, und die richten sich gegen den Verkehrssicherungspflichtigen. Bei einem Betriebsgrundstück ist das der Betreiber, bei einer Wohnanlage die Eigentümergemeinschaft, bei vermieteten Objekten je nach Vertrag der Eigentümer oder der Mieter.

Die Haftung entfällt nicht dadurch, dass gerade niemand da war. Sie entfällt, wenn nachweislich alles Zumutbare getan wurde. Der Unterschied zwischen beidem ist eine Frage der Dokumentation, und die führen wir für jeden Einsatz mit Foto und Zeitstempel.

Bei extremer Wetterlage gilt eine Grenze: Wenn Räumen erkennbar sinnlos ist, weil es unmittelbar wieder zufriert oder schneit, muss nicht gegen die Natur gearbeitet werden. Auch das ist ein Grund, den Zustand zu dokumentieren.

Wie der Winter hier tatsächlich aussieht

Streufahrzeug bei starkem Schneefall beim Winterdienst in Wiefelstede

Maritim geprägt und mild, aber schon spürbar weniger windbestimmt als direkt an der Küste. Wiefelstede liegt 17 Meter über dem Meeresspiegel, was für die Einsatzplanung mehr aussagt als der Ortsname.

Der maßgebliche Punkt ist die Art der Glätte, nicht die Schneemenge. Die Moor- und Wiesenniederungen kühlen in klaren Nächten stärker aus als ihre Umgebung. Dadurch entstehen Glättenester: Eine Zufahrt kann spiegelglatt sein, während die Straße zweihundert Meter weiter trocken ist.

Geestrücken zwischen Weser und Ems, überwiegend zwischen fünf und fünfzig Metern Höhe, durchsetzt von Moorniederungen. Vorausschauendes Streuen mit kleiner bis mittlerer Technik. Wir kennen die Senken in den Tourengebieten und fahren sie zuerst an.

Vom Anruf bis zum ersten Einsatz


Der erste Schritt ist ein Gespräch über die Flächen: Was gehört dazu, wer nutzt sie, wann muss es frei sein. Danach folgt bei größeren Objekten die kostenlose Besichtigung. Ohne sie lässt sich der Anteil Handarbeit nicht einschätzen, und der bestimmt den Preis wesentlich.

Aus der Besichtigung entsteht das Angebot: Flächen, Umfang, Bereitschaftszeitraum, Abrechnungsform, Prioritäten bei Extremwetter. Sind wir uns einig, läuft die Bereitschaft ab dem vereinbarten Datum.

Im Winter selbst müssen Sie nichts veranlassen. Wir beobachten die Warnlage, fahren die Tour und dokumentieren jeden Einsatz mit Foto und Zeitstempel.

Wenn es nachts umschlägt


Der schwierigste Fall ist nicht der angekündigte Schneefall, sondern der Umschlag: Regen am Abend, Aufklaren nach Mitternacht, gefrierende Nässe gegen vier Uhr. Wer erst am Morgen reagiert, ist zu spät.

Die Moor- und Wiesenniederungen kühlen in klaren Nächten stärker aus als ihre Umgebung. Dadurch entstehen Glättenester: Eine Zufahrt kann spiegelglatt sein, während die Straße zweihundert Meter weiter trocken ist.

Deshalb beobachten wir die Warnlage laufend und sind über die Notfallhotline rund um die Uhr erreichbar – auch samstags, sonntags und an Feiertagen.

Häufige Fragen

Freigeräumter Gehweg zwischen Schneewällen in Wiefelstede

Können wir mitten in der Saison wechseln? Ja, wenn Kapazität frei ist. Wichtig ist ein schriftlich festgehaltener Stichtag, ab dem wir zuständig sind, damit keine Lücke entsteht.

Können Sie ohne Streusalz arbeiten? Ja. Auf Flächen mit Bepflanzung, in Baumschulen und überall dort, wo die Satzung es vorschreibt, streuen wir abstumpfend. Das verlangt häufigere Kontrolle, weil Splitt weggetragen wird.

Wohin kommt der Schnee? Das legen wir bei der Besichtigung fest. Reicht die Lagerfläche auf dem Grundstück nicht aus, fahren wir ab – vereinbart wird das vorher, nicht im Einsatz.

Was kostet das? Das hängt an Fläche, Örtlichkeit, dem Anteil Handarbeit und der Region. Bei größeren Objekten besichtigen wir kostenlos und stimmen den Umfang eng mit Ihnen ab.

Übernehmen Sie auch kurzfristig? Ja, soweit in der Tour für Ihr Gebiet noch Kapazität frei ist. Rufen Sie an, wir sagen Ihnen ehrlich, ob wir Ihr Objekt noch verlässlich bedienen können.

Arbeiten Sie auch nachts und an Feiertagen? Ja. Die Bereitschaft läuft durchgehend, Zuschläge für Wochenenden oder Feiertage gibt es nicht – sie ist Teil der vereinbarten Leistung.

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