Winterdienst in Leer



Leer liegt 8 Meter über dem Meeresspiegel, und das bestimmt, wie der Winter hier aussieht: die Winter sind die mildesten in ganz Deutschland. Eine geschlossene Schneedecke hält sich hier selten länger als ein paar Tage. Die Räum- und Streupflicht für die angrenzenden Gehwege liegt trotzdem bei Ihnen, unabhängig davon, wie oft der Fall eintritt.

Stemweder Haus & Garten übernimmt diese Pflicht für Sie. Seit 2013 räumen und streuen wir für Gewerbebetriebe, Handelsketten, Telekommunikationsunternehmen, Wohnungseigentümergemeinschaften und Industriestandorte – von der einzelnen Hofeinfahrt bis zum Werksgelände. Über unsere Notfallhotline sind wir rund um die Uhr erreichbar, auch am Wochenende und an Feiertagen.

Was Winterdienst in Leer kostet

Mitarbeiter räumt einen Gehweg beim Winterdienst in Leer

Einen Pauschalpreis pro Quadratmeter gibt es bei uns nicht, und wer einen nennt, hat sich die Fläche nicht angesehen. Der Preis hängt an vier Dingen: der Größe der Fläche, der Örtlichkeit – Zuwegung, Hindernisse, und wohin der Schnee überhaupt geschoben werden kann –, dem Anteil Handarbeit gegenüber maschinell bearbeitbaren Flächen und der Region, weil Anfahrt und zu erwartende Einsatzhäufigkeit sich deutlich unterscheiden.

Der Unterschied zwischen Hand und Maschine ist der größte Hebel. Ein zusammenhängender Parkplatz lässt sich in einem Zug räumen. Verwinkelte Gehwege, Treppen, Rampen und schmale Zuwegungen müssen von Hand bearbeitet werden, und das kostet ein Vielfaches der Zeit.

Abgerechnet wird als Saisonpauschale oder pro Einsatz. Was besser passt, hängt vom Objekt ab. Bei größeren Objekten kommen wir vorher kostenlos zur Besichtigung und stimmen Umfang, Flächen und Prioritäten mit Ihnen ab.

Räum- und Streupflicht in Leer: wer muss wann räumen


Für die Gehwege entlang Ihres Grundstücks sind in aller Regel Sie zuständig, nicht die Kommune. Städte und Gemeinden übertragen die Reinigungs- und Winterdienstpflicht per Straßenreinigungssatzung auf die Anlieger. Wie weit sie reicht und bis wann geräumt sein muss, steht in der Satzung Ihrer Kommune – werktags meist am frühen Morgen, sonn- und feiertags später.

Wir arbeiten nach der ortsüblichen Satzung. Die Tourenplanung richtet sich also nach den Fristen, die für Ihre Fläche tatsächlich gelten, nicht nach einem Pauschalzeitpunkt.

Die Pflicht lässt sich per Vertrag auf einen Dienstleister übertragen, und genau das tun unsere Kunden. Vollständig aus der Verantwortung sind Sie damit nicht: Es bleibt die Pflicht, den Dienstleister sorgfältig auszuwählen und im laufenden Betrieb zu kontrollieren. Deshalb dokumentieren wir jeden Einsatz so, dass Sie diese Kontrolle belegen können.

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Wie schnell wir vor Ort sind


Die Reaktionszeit ergibt sich aus der Tour, in der Ihr Objekt liegt. Rund um Leer fahren wir Weener (10 km) und Ostrhauderfehn (15 km) im selben Durchgang an.

Welche Objekte innerhalb einer Tour zuerst kommen, legen wir vorher fest. Die Zahl der Einsätze bleibt überschaubar, die Bereitschaft muss trotzdem über die ganze Saison stehen.

Was passiert, wenn auf Ihrer Fläche jemand stürzt


Dann wird gefragt, wer wann was getan hat. Diese Frage kommt von der Versicherung des Gestürzten, oft Monate später, und beantwortet werden muss sie mit Belegen, nicht mit Erinnerung.

Genau dafür gibt es unsere Einsatzdokumentation: Foto der bearbeiteten Fläche mit Zeitstempel, über eine App erfasst, für jeden einzelnen Einsatz. Sie bekommen damit einen Nachweis, den Sie einer Versicherung oder einem Gericht vorlegen können.

Die Verkehrssicherungspflicht geht per Vertrag auf uns über. Was bei Ihnen bleibt, ist die Pflicht, den Dienstleister auszuwählen und zu kontrollieren – und auch das lässt sich mit der Dokumentation belegen.

Wie eine Zusammenarbeit beginnt


Anfrage, Besichtigung, Angebot, Vertrag – und ab dem vereinbarten Datum steht die Bereitschaft. Die Besichtigung ist bei größeren Objekten kostenlos und der wichtigste Schritt, weil dort festgelegt wird, was tatsächlich passiert: welche Flächen, in welcher Reihenfolge, bis wann, und wohin der Schnee kommt.

Was im Angebot steht, gilt. Nachträgliche Zuschläge für Wochenenden oder Feiertage gibt es nicht – die Bereitschaft ist Teil der Leistung.

Welche Flächen wir übernehmen


Gehwege und Zuwegungen, Parkplätze und Fahrgassen, Hofeinfahrten, Rampen und Ladehöfe, Treppen und Eingangsbereiche, Feuerwehrzufahrten und Fluchtwege. Bei größeren Objekten kommen Betriebswege und Werkstore hinzu.

Was maschinell geht, wird maschinell gemacht – das ist schneller und günstiger. Alles Verwinkelte, Enge und Gestufte bleibt Handarbeit. Diese Aufteilung legen wir bei der Besichtigung fest, weil sie den Preis wesentlich bestimmt. Schweres Räumgerät ist selten nötig, engmaschige Kontrolle dafür umso mehr. Auf windexponierten Flächen räumen wir nach, weil eine einmal freigelegte Fläche nach einer Stunde wieder zugeweht sein kann.

Ein Punkt wird regelmäßig übersehen: wohin der Schnee kommt. Auf beengten Grundstücken ist die Lagerfläche nach zwei Räumgängen voll. Dann muss abgefahren werden, und das gehört vorher geklärt.

Wie der Winter hier tatsächlich aussieht

Streufahrzeug des Winterdienstes auf der Straße bei Leer

Die Winter sind die mildesten in ganz Deutschland. Eine geschlossene Schneedecke hält sich hier selten länger als ein paar Tage. Leer liegt 8 Meter über dem Meeresspiegel, was für die Einsatzplanung mehr aussagt als der Ortsname.

Der maßgebliche Punkt ist die Art der Glätte, nicht die Schneemenge. Das eigentliche Thema ist nicht der Schnee, sondern der Wind. Überfrierende Nässe entsteht nach jedem Regen, und bei östlicher Strömung verweht schon die geringe Schneemenge auf der offenen Fläche zu Rippen quer über Parkplätze und Zufahrten.

Marsch und Geest an der Nordsee, weite Teile liegen keine zehn Meter über dem Meeresspiegel, einzelne Flächen darunter. Schweres Räumgerät ist selten nötig, engmaschige Kontrolle dafür umso mehr. Auf windexponierten Flächen räumen wir nach, weil eine einmal freigelegte Fläche nach einer Stunde wieder zugeweht sein kann.

Erreichbar rund um die Uhr


Die kritischen Stunden liegen zwischen zwei und sechs Uhr morgens. Genau dann entscheidet sich, ob eine Fläche zur Frist sicher ist. Unsere Notfallhotline ist deshalb durchgehend besetzt, auch an Wochenenden und Feiertagen.

Auslöser für den Einsatz sind offizielle Warnmeldungen für Ihr Gebiet, nicht ein Anruf von Ihnen. Bei Vertragskunden müssen Sie nichts tun – wir sind da, bevor Sie merken, dass es nötig war.

Wenn die Lage über das Übliche hinausgeht, greift die vereinbarte Reihenfolge: Objekte mit besonderem Risiko zuerst. Schweres Räumgerät ist selten nötig, engmaschige Kontrolle dafür umso mehr. Auf windexponierten Flächen räumen wir nach, weil eine einmal freigelegte Fläche nach einer Stunde wieder zugeweht sein kann.

Streusalz, Splitt oder Granulat


Welches Streugut zum Einsatz kommt, ist keine Geschmacksfrage. Viele Kommunen beschränken Streusalz auf Gehwegen oder verbieten es ganz, und in Wasserschutzgebieten gelten zusätzliche Auflagen. Wir arbeiten nach der jeweils geltenden Vorgabe.

Fachlich gibt es klare Grenzen: Salz wirkt bis etwa minus zehn Grad zuverlässig, darunter kaum noch. Auf Gefälle und an Rampen ist abstumpfendes Material ohnehin besser, weil es sofort Griffigkeit herstellt. Viele Küstenkommunen schreiben abstumpfende Streumittel statt Salz vor, weil das Oberflächenwasser direkt in die Siele und Gräben läuft. Wir planen das von vornherein ein.

Was Kunden aus Leer am häufigsten fragen

Gefahrzeichen Schneeglätte – Verkehrssicherungspflicht in Leer

Können wir mitten in der Saison wechseln? Ja, wenn Kapazität frei ist. Wichtig ist ein schriftlich festgehaltener Stichtag, ab dem wir zuständig sind, damit keine Lücke entsteht.

Lohnt sich Winterdienst bei so milden Wintern überhaupt? Gerade dann. Die Räum- und Streupflicht hängt nicht davon ab, wie oft es schneit, sondern daran, ob die Fläche im Ernstfall sicher ist. Und die wenigen Glättenächte treffen hier auf Flächen und Fußgänger, die nicht darauf eingestellt sind.

Ab wann muss geräumt sein? Das gibt die Satzung Ihrer Kommune vor, werktags meist am frühen Morgen, sonn- und feiertags später. Wir arbeiten nach der ortsüblichen Satzung und richten die Tourenplanung danach aus.

Verwenden Sie Streusalz? Nur dort, wo es zulässig und sinnvoll ist. Wo die Satzung es beschränkt, wo Bepflanzung angrenzt oder wo es zu kalt für Salz wird, streuen wir abstumpfend.

Sind auch kleine Flächen möglich? Ja. Wir betreuen einzelne Hofeinfahrten genauso wie Werksgelände. Bei kleinen Objekten ist meist die Abrechnung pro Einsatz sinnvoller als die Saisonpauschale.

Übernehmen Sie auch kurzfristig? Ja, soweit in der Tour für Ihr Gebiet noch Kapazität frei ist. Rufen Sie an, wir sagen Ihnen ehrlich, ob wir Ihr Objekt noch verlässlich bedienen können.

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