Winterdienst in Jever



Wenn es nachts schneit, haftet am Morgen der Eigentümer – nicht die Stadt. Die Räum- und Streupflicht für Gehwege ist in Jever wie in fast allen Kommunen per Satzung auf die Anlieger übertragen. Wer sie nicht erfüllt, haftet bei einem Sturz persönlich.

Stemweder Haus & Garten übernimmt diese Pflicht für Sie. Seit 2013 räumen und streuen wir für Gewerbebetriebe, Handelsketten, Telekommunikationsunternehmen, Wohnungseigentümergemeinschaften und Industriestandorte – von der einzelnen Hofeinfahrt bis zum Werksgelände. Über unsere Notfallhotline sind wir rund um die Uhr erreichbar, auch am Wochenende und an Feiertagen.

Wer in Jever räumen muss – und bis wann

Mitarbeiter räumt einen Gehweg beim Winterdienst in Jever

Die häufigste Fehlannahme lautet, die Stadt sei für den Gehweg zuständig. Für Fahrbahnen stimmt das meist, für Gehwege fast nie. Die Kommune überträgt diese Pflicht per Satzung auf die Anlieger – auf Eigentümer, und über den Mietvertrag oft weiter auf Mieter oder auf die Hausverwaltung.

Der Umfang ist dabei enger definiert, als viele denken: gefordert ist meist eine begehbare Breite, nicht die vollständige Freilegung, und die Fristen enden typischerweise am Abend. Was genau gilt, regelt die Satzung vor Ort. Wir richten die Touren an diesen Fristen aus.

Wer die Pflicht abgibt, gibt die Verantwortung nicht vollständig ab. Auswahl und Kontrolle bleiben beim Auftraggeber. Unsere Einsatzdokumentation mit Foto und Zeitstempel ist genau dafür gemacht.

Preise für den Winterdienst in Jever


Zwei Modelle stehen zur Wahl, und sie verteilen das Risiko unterschiedlich. Die Saisonpauschale ist eine feste Summe für den gesamten Bereitschaftszeitraum, unabhängig davon, ob der Winter mild oder streng ausfällt. Die Abrechnung pro Einsatz ist in milden Wintern günstiger, in schneereichen teurer.

Für Gewerbeobjekte empfehlen wir in aller Regel die Pauschale, weil die Verkehrssicherungspflicht ohnehin durchgehend besteht und die Kosten dann im Budget planbar sind. Die Zahl der Einsätze bleibt überschaubar, die Bereitschaft muss trotzdem über die ganze Saison stehen.

Was die Summe selbst bestimmt: Flächengröße, Örtlichkeit, der Anteil an Handarbeit und die Region. Das lässt sich nicht am Telefon abschätzen. Bei größeren Objekten besichtigen wir kostenlos vor Ort und rechnen dann konkret.

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Was passiert, wenn auf Ihrer Fläche jemand stürzt


Dann wird gefragt, wer wann was getan hat. Diese Frage kommt von der Versicherung des Gestürzten, oft Monate später, und beantwortet werden muss sie mit Belegen, nicht mit Erinnerung.

Genau dafür gibt es unsere Einsatzdokumentation: Foto der bearbeiteten Fläche mit Zeitstempel, über eine App erfasst, für jeden einzelnen Einsatz. Sie bekommen damit einen Nachweis, den Sie einer Versicherung oder einem Gericht vorlegen können.

Die Verkehrssicherungspflicht geht per Vertrag auf uns über. Was bei Ihnen bleibt, ist die Pflicht, den Dienstleister auszuwählen und zu kontrollieren – und auch das lässt sich mit der Dokumentation belegen.

Von der Hofeinfahrt bis zum Werksgelände


Die Flächengrößen reichen bei uns von der einzelnen Hofeinfahrt bis zum kompletten Werksgelände. Kleine Flächen werden von Hand geräumt und abgestumpft, große maschinell in einem Zug. Auf den meisten Objekten kommt beides vor: Der Parkplatz geht maschinell, die Gehwege, Treppen und Eingangsbereiche nicht.

Zum Umfang gehören neben Räumen und Streuen auch der Schneeabtransport, wenn auf dem Grundstück keine Lagerfläche bleibt, sowie die Eisglättebekämpfung an Stellen, an denen Schmelzwasser wieder gefriert – vor Dachabläufen, an Rinnen, unter Vordächern. Viele Küstenkommunen schreiben abstumpfende Streumittel statt Salz vor, weil das Oberflächenwasser direkt in die Siele und Gräben läuft. Wir planen das von vornherein ein.

Kurzfristig wechseln


Ein Wechsel mitten in der Saison ist möglich und kommt regelmäßig vor. Wichtig ist nur, dass die Zuständigkeit sauber übergeht: Ab welchem Tag wir zuständig sind, gehört schriftlich festgehalten, sonst entsteht eine Lücke, in der niemand verantwortlich ist – und genau dann passiert es.

Wir prüfen zuerst, ob in der Tour für Ihr Gebiet Kapazität frei ist, und sagen ehrlich, wenn nicht. Die Zahl der Einsätze bleibt überschaubar, die Bereitschaft muss trotzdem über die ganze Saison stehen.

Welche Vertragsform zu Ihrem Objekt passt


Bei der Saisonpauschale steht die Summe vor dem Winter fest, unabhängig von der Zahl der Einsätze. Bei der Abrechnung pro Einsatz zahlen Sie nur, wenn gearbeitet wurde. Das erste Modell verlagert das Wetterrisiko auf uns, das zweite lässt es bei Ihnen.

Die Zahl der Einsätze bleibt überschaubar, die Bereitschaft muss trotzdem über die ganze Saison stehen. Welches Modell günstiger ist, entscheidet sich also erst rückblickend – planbar ist nur die Pauschale.

Beides lässt sich mit einer festen Reaktionszeit und einer Prioritätenliste kombinieren. Was gilt, steht im Angebot, nicht im Kleingedruckten.

Was den Winter in Jever ausmacht

Streufahrzeug des Winterdienstes auf der Straße bei Jever

Marsch und Geest an der Nordsee, weite Teile liegen keine zehn Meter über dem Meeresspiegel, einzelne Flächen darunter. Jever liegt 13 Meter über dem Meeresspiegel, im Landkreis Friesland. Die Winter sind die mildesten in ganz Deutschland. Eine geschlossene Schneedecke hält sich hier selten länger als ein paar Tage.

Für den Winterdienst heißt das etwas Konkretes. Das eigentliche Thema ist nicht der Schnee, sondern der Wind. Überfrierende Nässe entsteht nach jedem Regen, und bei östlicher Strömung verweht schon die geringe Schneemenge auf der offenen Fläche zu Rippen quer über Parkplätze und Zufahrten.

Schweres Räumgerät ist selten nötig, engmaschige Kontrolle dafür umso mehr. Auf windexponierten Flächen räumen wir nach, weil eine einmal freigelegte Fläche nach einer Stunde wieder zugeweht sein kann. Der Bereitschaftszeitraum: Schwerpunkt Dezember bis Februar, Bereitschaft ab November.

Streugut und örtliche Auflagen


Die Wahl des Streuguts richtet sich nach drei Dingen: der Satzung Ihrer Kommune, der Art der Fläche und der Temperatur. Viele Küstenkommunen schreiben abstumpfende Streumittel statt Salz vor, weil das Oberflächenwasser direkt in die Siele und Gräben läuft. Wir planen das von vornherein ein.

Wir stimmen das vor der Saison mit Ihnen ab, weil eine falsche Wahl teuer wird – entweder durch Bußgelder, durch Schäden an Bepflanzung und Belag oder dadurch, dass die Fläche trotz Streuung glatt bleibt.

Für Gewerbe, Handel und Wohnungswirtschaft


Wir arbeiten seit 2013 für gewerbliche Auftraggeber, und die Anforderungen unterscheiden sich stärker, als man denkt. Ein Discounter braucht den Parkplatz vor Ladenöffnung frei, ein Telekommunikationsstandort die Zufahrt zur Technikzentrale rund um die Uhr, eine Wohnungseigentümergemeinschaft sichere Gehwege und einen belastbaren Nachweis für die Verwaltung, ein Industriebetrieb das Werkstor zum Schichtwechsel.

In und um Jever betreuen wir vor allem Handelsstandorte, Wohnanlagen, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen sowie Betriebe im Gewerbegebiet. Windenergie, Häfen, Ernährungswirtschaft und ein dichtes Filialnetz des Handels in dünn besiedeltem Raum. Zwischen zwei Objekten liegen hier schnell dreißig Kilometer, deshalb entscheidet die Tourenplanung über die Reaktionszeit.

Weil sich diese Anforderungen widersprechen können, legen wir die Prioritäten vor der Saison fest. Kritische Kunden haben bei Extremwetter Vorrang – wer eine Pflegeeinrichtung, eine Klinikzufahrt oder einen Betrieb mit Frühschicht betreibt, wird bei einer Ausnahmelage zuerst angefahren.

Häufige Fragen

Gefahrzeichen Schneeglätte – Verkehrssicherungspflicht in Jever

Übernehmen Sie auch kurzfristig? Ja, soweit in der Tour für Ihr Gebiet noch Kapazität frei ist. Rufen Sie an, wir sagen Ihnen ehrlich, ob wir Ihr Objekt noch verlässlich bedienen können.

Lohnt sich Winterdienst bei so milden Wintern überhaupt? Gerade dann. Die Räum- und Streupflicht hängt nicht davon ab, wie oft es schneit, sondern daran, ob die Fläche im Ernstfall sicher ist. Und die wenigen Glättenächte treffen hier auf Flächen und Fußgänger, die nicht darauf eingestellt sind.

Arbeiten Sie auch nachts und an Feiertagen? Ja. Die Bereitschaft läuft durchgehend, Zuschläge für Wochenenden oder Feiertage gibt es nicht – sie ist Teil der vereinbarten Leistung.

Bin ich als Auftraggeber aus der Haftung? Die Verkehrssicherungspflicht geht vertraglich auf uns über. Ihnen bleibt die Auswahl- und Kontrollpflicht – die Einsatzdokumentation ist genau dafür da.

Was kostet das? Das hängt an Fläche, Örtlichkeit, dem Anteil Handarbeit und der Region. Bei größeren Objekten besichtigen wir kostenlos und stimmen den Umfang eng mit Ihnen ab.

Wohin kommt der Schnee? Das legen wir bei der Besichtigung fest. Reicht die Lagerfläche auf dem Grundstück nicht aus, fahren wir ab – vereinbart wird das vorher, nicht im Einsatz.

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