Winterdienst in Wegberg



Wenn es nachts schneit, haftet am Morgen der Eigentümer – nicht die Stadt. Die Räum- und Streupflicht für Gehwege ist in Wegberg wie in fast allen Kommunen per Satzung auf die Anlieger übertragen. Wer sie nicht erfüllt, haftet bei einem Sturz persönlich.

Stemweder Haus & Garten übernimmt diese Pflicht für Sie. Seit 2013 räumen und streuen wir für Gewerbebetriebe, Handelsketten, Telekommunikationsunternehmen, Wohnungseigentümergemeinschaften und Industriestandorte – von der einzelnen Hofeinfahrt bis zum Werksgelände. Über unsere Notfallhotline sind wir rund um die Uhr erreichbar, auch am Wochenende und an Feiertagen.

Die Räum- und Streupflicht in Wegberg

Freigeräumter Gehweg zwischen Schneewällen in Wegberg

Geräumt und gestreut werden muss dort, wo Fußgängerverkehr zu erwarten ist – Gehwege, Zuwegungen zum Eingang, der Weg zu Mülltonnen und Stellplätzen. Bei Betriebsgrundstücken kommen Parkflächen, Rampen und Fluchtwege hinzu. Der Umfang ergibt sich nicht aus dem Grundbuch, sondern daraus, wer die Fläche tatsächlich betritt.

Die Zeiten gibt die Straßenreinigungssatzung der Kommune vor. Wir arbeiten nach der ortsüblichen Satzung und legen den Einsatzzeitpunkt so, dass die Fläche vor Fristbeginn sicher ist – bei Betrieben mit Frühschicht entsprechend früher.

Bei anhaltender Glätte reicht ein Durchgang nicht. Auf zwanzig Kilometern liegen fünfhundert Höhenmeter. Im Aachener Kessel sammelt sich Kaltluft und es bildet sich Nebel, auf den Höhen ringsum fällt Schnee. Beides gleichzeitig, im selben Auftragsgebiet.

Preise für den Winterdienst in Wegberg


Zwei Modelle stehen zur Wahl, und sie verteilen das Risiko unterschiedlich. Die Saisonpauschale ist eine feste Summe für den gesamten Bereitschaftszeitraum, unabhängig davon, ob der Winter mild oder streng ausfällt. Die Abrechnung pro Einsatz ist in milden Wintern günstiger, in schneereichen teurer.

Für Gewerbeobjekte empfehlen wir in aller Regel die Pauschale, weil die Verkehrssicherungspflicht ohnehin durchgehend besteht und die Kosten dann im Budget planbar sind. Die Einsätze verteilen sich auf wenige Wochen, kommen dann aber oft in kurzer Folge.

Was die Summe selbst bestimmt: Flächengröße, Örtlichkeit, der Anteil an Handarbeit und die Region. Das lässt sich nicht am Telefon abschätzen. Bei größeren Objekten besichtigen wir kostenlos vor Ort und rechnen dann konkret.

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Wer haftet, wenn jemand stürzt


Bei einem Sturz auf nicht geräumtem Gehweg haftet der Verkehrssicherungspflichtige – wem die Fläche gehört oder wem die Pflicht vertraglich übertragen wurde. Es geht dabei nicht nur um Schmerzensgeld: Kranken- und Unfallversicherungen nehmen Regress, und bei schweren Verletzungen erreichen die Forderungen schnell fünfstellige Beträge.

Entscheidend im Streitfall ist der Nachweis. Wer nicht belegen kann, dass zur maßgeblichen Zeit geräumt und gestreut war, steht schlecht da, selbst wenn tatsächlich gearbeitet wurde. Deshalb dokumentieren wir jeden Einsatz mit Fotos über eine App, mit Zeitstempel und Zustand der Fläche nach der Bearbeitung.

Wie schnell wir vor Ort sind


Die Reaktionszeit ergibt sich aus der Tour, in der Ihr Objekt liegt. Rund um Wegberg fahren wir Erkelenz (7 km) und Niederkrüchten (8 km) im selben Durchgang an. Mönchengladbach liegt 12 Kilometer entfernt und wird separat bedient.

Welche Objekte innerhalb einer Tour zuerst kommen, legen wir vorher fest. Die Einsätze verteilen sich auf wenige Wochen, kommen dann aber oft in kurzer Folge.

Für Gewerbe, Handel und Wohnungswirtschaft


Wir arbeiten seit 2013 für gewerbliche Auftraggeber, und die Anforderungen unterscheiden sich stärker, als man denkt. Ein Discounter braucht den Parkplatz vor Ladenöffnung frei, ein Telekommunikationsstandort die Zufahrt zur Technikzentrale rund um die Uhr, eine Wohnungseigentümergemeinschaft sichere Gehwege und einen belastbaren Nachweis für die Verwaltung, ein Industriebetrieb das Werkstor zum Schichtwechsel.

In und um Wegberg betreuen wir vor allem Handelsstandorte, Wohnanlagen, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen sowie Betriebe im Gewerbegebiet. Hochschule und Klinikum, Automobilforschung und Zulieferer, Strukturwandelflächen des Braunkohlereviers, Landwirtschaft und Tourismus.

Weil sich diese Anforderungen widersprechen können, legen wir die Prioritäten vor der Saison fest. Kritische Kunden haben bei Extremwetter Vorrang – wer eine Pflegeeinrichtung, eine Klinikzufahrt oder einen Betrieb mit Frühschicht betreibt, wird bei einer Ausnahmelage zuerst angefahren.

Von der Hofeinfahrt bis zum Werksgelände


Die Flächengrößen reichen bei uns von der einzelnen Hofeinfahrt bis zum kompletten Werksgelände. Kleine Flächen werden von Hand geräumt und abgestumpft, große maschinell in einem Zug. Auf den meisten Objekten kommt beides vor: Der Parkplatz geht maschinell, die Gehwege, Treppen und Eingangsbereiche nicht.

Zum Umfang gehören neben Räumen und Streuen auch der Schneeabtransport, wenn auf dem Grundstück keine Lagerfläche bleibt, sowie die Eisglättebekämpfung an Stellen, an denen Schmelzwasser wieder gefriert – vor Dachabläufen, an Rinnen, unter Vordächern. Hochschul- und Klinikstandorte laufen rund um die Uhr, dazu kommt die Grenzlage zu Belgien und den Niederlanden mit durchgehendem Verkehr.

Der Winter in Wegberg

Räumfahrzeug mit Schneepflug im Einsatz beim Winterdienst in Wegberg

Wegberg liegt auf 63 Metern im Flachland und gehört damit zur Region Eifel und Aachener Land. Die Nordeifel und das Hohe Venn gehören zu den schneereichsten Gebieten Nordrhein-Westfalens, während Aachen selbst im Kessel mild bleibt.

Auf zwanzig Kilometern liegen fünfhundert Höhenmeter. Im Aachener Kessel sammelt sich Kaltluft und es bildet sich Nebel, auf den Höhen ringsum fällt Schnee. Beides gleichzeitig, im selben Auftragsgebiet.

Daraus folgt die Arbeitsweise: vom reinen Streudienst bis zur Vollräumung ist hier alles zugleich nötig. Wir staffeln die Touren nach Höhe und halten für die Höhenlagen andere Technik vor als für den Kessel. Die Einsätze verteilen sich auf wenige Wochen, kommen dann aber oft in kurzer Folge. Bereitschaft: November bis März, in den Venn-Lagen bis April.

Saisonvertrag oder Einzeleinsatz


Ein Saisonvertrag deckt den kompletten Bereitschaftszeitraum ab. Sie zahlen eine feste Summe, wir sind in dieser Zeit für Ihre Flächen zuständig und rücken bei Warnmeldung aus, ohne dass Sie anrufen müssen. Für Gewerbeobjekte und Verwaltungen ist das der Regelfall, weil damit die Verkehrssicherungspflicht durchgängig abgedeckt ist.

Der Einzeleinsatz passt für kleinere Objekte und für Auftraggeber, die selbst räumen und nur bei stärkerem Schneefall Unterstützung brauchen. Der Nachteil liegt auf der Hand: In einer Ausnahmelage sind alle Kapazitäten bei den Vertragskunden gebunden. Die Einsätze verteilen sich auf wenige Wochen, kommen dann aber oft in kurzer Folge.

Was wir nicht versprechen


Wir sagen keine Reaktionszeit zu, die wir in einer Ausnahmelage nicht halten können. Bei extremem Wetter werden Objekte mit besonderem Risiko zuerst angefahren – Pflegeeinrichtungen, Klinikzufahrten, Betriebe mit Frühschicht. Das ist vorher vereinbart und keine Entscheidung, die im Einsatz spontan fällt.

Wir nehmen auch nicht unbegrenzt Aufträge in einem Gebiet an. Eine Tour, die zu voll ist, macht die Zusage für jeden Kunden darin wertlos. Wenn wir absagen, hat das diesen Grund.

Was Kunden aus Wegberg am häufigsten fragen

Schneeschaufel mit frisch geräumtem Schnee beim Winterdienst in Wegberg

Arbeiten Sie auch nachts und an Feiertagen? Ja. Die Bereitschaft läuft durchgehend, Zuschläge für Wochenenden oder Feiertage gibt es nicht – sie ist Teil der vereinbarten Leistung.

Was kostet das? Das hängt an Fläche, Örtlichkeit, dem Anteil Handarbeit und der Region. Bei größeren Objekten besichtigen wir kostenlos und stimmen den Umfang eng mit Ihnen ab.

Betreuen Sie Objekte in der Eifel und in Aachen gleichzeitig? Ja, mit getrennten Touren. Die Höhenlagen brauchen Räumtechnik und einen früheren Einsatzbeginn, der Kessel meist nur Streuung. Ein einheitlicher Einsatzbefehl für beide Gebiete ginge regelmäßig an der Lage vorbei.

Bin ich als Auftraggeber aus der Haftung? Die Verkehrssicherungspflicht geht vertraglich auf uns über. Ihnen bleibt die Auswahl- und Kontrollpflicht – die Einsatzdokumentation ist genau dafür da.

Wohin kommt der Schnee? Das legen wir bei der Besichtigung fest. Reicht die Lagerfläche auf dem Grundstück nicht aus, fahren wir ab – vereinbart wird das vorher, nicht im Einsatz.

Übernehmen Sie auch kurzfristig? Ja, soweit in der Tour für Ihr Gebiet noch Kapazität frei ist. Rufen Sie an, wir sagen Ihnen ehrlich, ob wir Ihr Objekt noch verlässlich bedienen können.

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