Winterdienst in Geilenkirchen



Geilenkirchen liegt auf 82 Metern im Flachland, und das bestimmt, wie der Winter hier aussieht: die Nordeifel und das Hohe Venn gehören zu den schneereichsten Gebieten Nordrhein-Westfalens, während Aachen selbst im Kessel mild bleibt. Die Räum- und Streupflicht für die angrenzenden Gehwege liegt trotzdem bei Ihnen, unabhängig davon, wie oft der Fall eintritt.

Stemweder Haus & Garten übernimmt diese Pflicht für Sie. Seit 2013 räumen und streuen wir für Gewerbebetriebe, Handelsketten, Telekommunikationsunternehmen, Wohnungseigentümergemeinschaften und Industriestandorte – von der einzelnen Hofeinfahrt bis zum Werksgelände. Über unsere Notfallhotline sind wir rund um die Uhr erreichbar, auch am Wochenende und an Feiertagen.

Was kostet Winterdienst in Geilenkirchen?

Mitarbeiter räumt in Warnkleidung eine Gewerbefläche in Geilenkirchen

Wenn Sie mehrere Angebote nebeneinanderlegen, vergleichen Sie fast nie dasselbe. Der eine kalkuliert die Gehwege mit, der andere nicht. Der eine rückt bei Warnmeldung aus, der andere erst auf Anruf. Der eine räumt den Parkplatz komplett, der andere die Fahrgassen. Deshalb steht bei uns im Angebot, welche Flächen in welchem Umfang enthalten sind – und was ausdrücklich nicht.

Kalkuliert wird nach Fläche, Anteil Handarbeit, Zuwegung und Region. Ein Objekt mit 800 Quadratmetern zusammenhängendem Asphalt ist günstiger als eines mit 400 Quadratmetern verwinkelter Gehwege und zwei Treppenanlagen. Vom reinen Streudienst bis zur Vollräumung ist hier alles zugleich nötig. Wir staffeln die Touren nach Höhe und halten für die Höhenlagen andere Technik vor als für den Kessel.

Sie können pauschal für die Saison abrechnen oder je Einsatz. Bei größeren Objekten sehen wir uns die Flächen vorher kostenlos vor Ort an, weil sich Aufwand und Ablauf sonst nicht seriös festlegen lassen.

Räum- und Streupflicht in Geilenkirchen: wer muss wann räumen


Für die Gehwege entlang Ihres Grundstücks sind in aller Regel Sie zuständig, nicht die Kommune. Städte und Gemeinden übertragen die Reinigungs- und Winterdienstpflicht per Straßenreinigungssatzung auf die Anlieger. Wie weit sie reicht und bis wann geräumt sein muss, steht in der Satzung Ihrer Kommune – werktags meist am frühen Morgen, sonn- und feiertags später.

Wir arbeiten nach der ortsüblichen Satzung. Die Tourenplanung richtet sich also nach den Fristen, die für Ihre Fläche tatsächlich gelten, nicht nach einem Pauschalzeitpunkt.

Die Pflicht lässt sich per Vertrag auf einen Dienstleister übertragen, und genau das tun unsere Kunden. Vollständig aus der Verantwortung sind Sie damit nicht: Es bleibt die Pflicht, den Dienstleister sorgfältig auszuwählen und im laufenden Betrieb zu kontrollieren. Deshalb dokumentieren wir jeden Einsatz so, dass Sie diese Kontrolle belegen können.

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Streugut und örtliche Auflagen


Die Wahl des Streuguts richtet sich nach drei Dingen: der Satzung Ihrer Kommune, der Art der Fläche und der Temperatur. Hochschul- und Klinikstandorte laufen rund um die Uhr, dazu kommt die Grenzlage zu Belgien und den Niederlanden mit durchgehendem Verkehr.

Wir stimmen das vor der Saison mit Ihnen ab, weil eine falsche Wahl teuer wird – entweder durch Bußgelder, durch Schäden an Bepflanzung und Belag oder dadurch, dass die Fläche trotz Streuung glatt bleibt.

Kurzfristig wechseln


Ein Wechsel mitten in der Saison ist möglich und kommt regelmäßig vor. Wichtig ist nur, dass die Zuständigkeit sauber übergeht: Ab welchem Tag wir zuständig sind, gehört schriftlich festgehalten, sonst entsteht eine Lücke, in der niemand verantwortlich ist – und genau dann passiert es.

Wir prüfen zuerst, ob in der Tour für Ihr Gebiet Kapazität frei ist, und sagen ehrlich, wenn nicht. Die Einsätze verteilen sich auf wenige Wochen, kommen dann aber oft in kurzer Folge.

Wen wir betreuen – und was dabei jeweils zählt


Unsere Auftraggeber reichen von der Filiale eines Discounters über Wohnungsbaugesellschaften und Eigentümergemeinschaften bis zu Telekommunikationsstandorten und Industriebetrieben. Hinzu kommen Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen und Verwaltungen – überall dort, wo Publikumsverkehr auf Gehwege trifft.

In und um Geilenkirchen sind das vor allem Handelsstandorte, Wohnanlagen, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen sowie Betriebe im Gewerbegebiet.

Bei Extremwetter kann nicht alles gleichzeitig bedient werden, und das sagen wir vorher statt hinterher. Objekte mit besonderem Risiko haben Vorrang: Pflegeeinrichtungen, Klinikzufahrten, Betriebe mit Frühschicht. Diese Reihenfolge steht vor der Saison fest.

So läuft die Beauftragung ab


Sie schildern uns Ihre Flächen, wir schauen sie uns an. Bei größeren Objekten kommen wir dafür kostenlos vor Ort – anders lässt sich weder der Aufwand noch der Ablauf seriös festlegen. Dabei klären wir, welche Flächen maschinell gehen, wo von Hand gearbeitet werden muss, wohin der Schnee kommt und welche Bereiche im Zweifel Vorrang haben.

Danach bekommen Sie ein Angebot mit festem Umfang, festem Bereitschaftszeitraum und der Wahl zwischen Pauschale und Einsatzabrechnung. Ab Vertragsbeginn läuft die Bereitschaft. Sie müssen nichts weiter tun: Wir beobachten die Warnlage, rücken aus, wenn sie es verlangt, und Sie sehen anschließend die dokumentierten Einsätze.

Was den Winter in Geilenkirchen ausmacht

Kompakttraktor mit Räumschild beim Winterdienst in Geilenkirchen

Vom Aachener Talkessel über die Nordeifel bis ins Hohe Venn, von hundert bis nahe siebenhundert Meter. Geilenkirchen liegt auf 82 Metern im Flachland, im Kreis Heinsberg. Die Nordeifel und das Hohe Venn gehören zu den schneereichsten Gebieten Nordrhein-Westfalens, während Aachen selbst im Kessel mild bleibt.

Für den Winterdienst heißt das etwas Konkretes. Auf zwanzig Kilometern liegen fünfhundert Höhenmeter. Im Aachener Kessel sammelt sich Kaltluft und es bildet sich Nebel, auf den Höhen ringsum fällt Schnee. Beides gleichzeitig, im selben Auftragsgebiet.

Vom reinen Streudienst bis zur Vollräumung ist hier alles zugleich nötig. Wir staffeln die Touren nach Höhe und halten für die Höhenlagen andere Technik vor als für den Kessel. Der Bereitschaftszeitraum: November bis März, in den Venn-Lagen bis April.

Erreichbar rund um die Uhr


Die kritischen Stunden liegen zwischen zwei und sechs Uhr morgens. Genau dann entscheidet sich, ob eine Fläche zur Frist sicher ist. Unsere Notfallhotline ist deshalb durchgehend besetzt, auch an Wochenenden und Feiertagen.

Auslöser für den Einsatz sind offizielle Warnmeldungen für Ihr Gebiet, nicht ein Anruf von Ihnen. Bei Vertragskunden müssen Sie nichts tun – wir sind da, bevor Sie merken, dass es nötig war.

Wenn die Lage über das Übliche hinausgeht, greift die vereinbarte Reihenfolge: Objekte mit besonderem Risiko zuerst. Vom reinen Streudienst bis zur Vollräumung ist hier alles zugleich nötig. Wir staffeln die Touren nach Höhe und halten für die Höhenlagen andere Technik vor als für den Kessel.

Wer haftet, wenn jemand stürzt


Bei einem Sturz auf nicht geräumtem Gehweg haftet der Verkehrssicherungspflichtige – wem die Fläche gehört oder wem die Pflicht vertraglich übertragen wurde. Es geht dabei nicht nur um Schmerzensgeld: Kranken- und Unfallversicherungen nehmen Regress, und bei schweren Verletzungen erreichen die Forderungen schnell fünfstellige Beträge.

Entscheidend im Streitfall ist der Nachweis. Wer nicht belegen kann, dass zur maßgeblichen Zeit geräumt und gestreut war, steht schlecht da, selbst wenn tatsächlich gearbeitet wurde. Deshalb dokumentieren wir jeden Einsatz mit Fotos über eine App, mit Zeitstempel und Zustand der Fläche nach der Bearbeitung.

Was Kunden aus Geilenkirchen am häufigsten fragen

Streufahrzeug des Winterdienstes auf der Straße bei Geilenkirchen

Wohin kommt der Schnee? Das legen wir bei der Besichtigung fest. Reicht die Lagerfläche auf dem Grundstück nicht aus, fahren wir ab – vereinbart wird das vorher, nicht im Einsatz.

Können wir mitten in der Saison wechseln? Ja, wenn Kapazität frei ist. Wichtig ist ein schriftlich festgehaltener Stichtag, ab dem wir zuständig sind, damit keine Lücke entsteht.

Woher wissen Sie, dass Sie ausrücken müssen? Wir richten uns nach den offiziellen Warnmeldungen für Ihr Gebiet. Jeder Einsatz wird per App mit Fotos und Zeitstempel dokumentiert.

Sind auch kleine Flächen möglich? Ja. Wir betreuen einzelne Hofeinfahrten genauso wie Werksgelände. Bei kleinen Objekten ist meist die Abrechnung pro Einsatz sinnvoller als die Saisonpauschale.

Betreuen Sie Objekte in der Eifel und in Aachen gleichzeitig? Ja, mit getrennten Touren. Die Höhenlagen brauchen Räumtechnik und einen früheren Einsatzbeginn, der Kessel meist nur Streuung. Ein einheitlicher Einsatzbefehl für beide Gebiete ginge regelmäßig an der Lage vorbei.

Ab wann muss geräumt sein? Das gibt die Satzung Ihrer Kommune vor, werktags meist am frühen Morgen, sonn- und feiertags später. Wir arbeiten nach der ortsüblichen Satzung und richten die Tourenplanung danach aus.

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