Winterdienst in Norden
Die Verantwortung für den Gehweg vor Ihrem Grundstück liegt bei Ihnen, nicht bei der Kommune – auch dann, wenn Sie nachts nicht vor Ort sind. Das eigentliche Thema ist nicht der Schnee, sondern der Wind. Überfrierende Nässe entsteht nach jedem Regen, und bei östlicher Strömung verweht schon die geringe Schneemenge auf der offenen Fläche zu Rippen quer über Parkplätze und Zufahrten.
Stemweder Haus & Garten übernimmt diese Pflicht für Sie. Seit 2013 räumen und streuen wir für Gewerbebetriebe, Handelsketten, Telekommunikationsunternehmen, Wohnungseigentümergemeinschaften und Industriestandorte – von der einzelnen Hofeinfahrt bis zum Werksgelände. Über unsere Notfallhotline sind wir rund um die Uhr erreichbar, auch am Wochenende und an Feiertagen.
Räum- und Streupflicht in Norden: wer muss wann räumen

Für die Gehwege entlang Ihres Grundstücks sind in aller Regel Sie zuständig, nicht die Kommune. Städte und Gemeinden übertragen die Reinigungs- und Winterdienstpflicht per Straßenreinigungssatzung auf die Anlieger. Wie weit sie reicht und bis wann geräumt sein muss, steht in der Satzung Ihrer Kommune – werktags meist am frühen Morgen, sonn- und feiertags später.
Wir arbeiten nach der ortsüblichen Satzung. Die Tourenplanung richtet sich also nach den Fristen, die für Ihre Fläche tatsächlich gelten, nicht nach einem Pauschalzeitpunkt.
Die Pflicht lässt sich per Vertrag auf einen Dienstleister übertragen, und genau das tun unsere Kunden. Vollständig aus der Verantwortung sind Sie damit nicht: Es bleibt die Pflicht, den Dienstleister sorgfältig auszuwählen und im laufenden Betrieb zu kontrollieren. Deshalb dokumentieren wir jeden Einsatz so, dass Sie diese Kontrolle belegen können.
Was kostet Winterdienst in Norden?
Wenn Sie mehrere Angebote nebeneinanderlegen, vergleichen Sie fast nie dasselbe. Der eine kalkuliert die Gehwege mit, der andere nicht. Der eine rückt bei Warnmeldung aus, der andere erst auf Anruf. Der eine räumt den Parkplatz komplett, der andere die Fahrgassen. Deshalb steht bei uns im Angebot, welche Flächen in welchem Umfang enthalten sind – und was ausdrücklich nicht.
Kalkuliert wird nach Fläche, Anteil Handarbeit, Zuwegung und Region. Ein Objekt mit 800 Quadratmetern zusammenhängendem Asphalt ist günstiger als eines mit 400 Quadratmetern verwinkelter Gehwege und zwei Treppenanlagen. Schweres Räumgerät ist selten nötig, engmaschige Kontrolle dafür umso mehr. Auf windexponierten Flächen räumen wir nach, weil eine einmal freigelegte Fläche nach einer Stunde wieder zugeweht sein kann.
Sie können pauschal für die Saison abrechnen oder je Einsatz. Bei größeren Objekten sehen wir uns die Flächen vorher kostenlos vor Ort an, weil sich Aufwand und Ablauf sonst nicht seriös festlegen lassen.
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Streusalz, Splitt oder Granulat
Welches Streugut zum Einsatz kommt, ist keine Geschmacksfrage. Viele Kommunen beschränken Streusalz auf Gehwegen oder verbieten es ganz, und in Wasserschutzgebieten gelten zusätzliche Auflagen. Wir arbeiten nach der jeweils geltenden Vorgabe.
Fachlich gibt es klare Grenzen: Salz wirkt bis etwa minus zehn Grad zuverlässig, darunter kaum noch. Auf Gefälle und an Rampen ist abstumpfendes Material ohnehin besser, weil es sofort Griffigkeit herstellt. Viele Küstenkommunen schreiben abstumpfende Streumittel statt Salz vor, weil das Oberflächenwasser direkt in die Siele und Gräben läuft. Wir planen das von vornherein ein.
Welche Vertragsform zu Ihrem Objekt passt
Bei der Saisonpauschale steht die Summe vor dem Winter fest, unabhängig von der Zahl der Einsätze. Bei der Abrechnung pro Einsatz zahlen Sie nur, wenn gearbeitet wurde. Das erste Modell verlagert das Wetterrisiko auf uns, das zweite lässt es bei Ihnen.
Die Zahl der Einsätze bleibt überschaubar, die Bereitschaft muss trotzdem über die ganze Saison stehen. Welches Modell günstiger ist, entscheidet sich also erst rückblickend – planbar ist nur die Pauschale.
Beides lässt sich mit einer festen Reaktionszeit und einer Prioritätenliste kombinieren. Was gilt, steht im Angebot, nicht im Kleingedruckten.
Wenn der bisherige Dienstleister ausfällt
Der häufigste Grund für einen Anruf mitten in der Saison ist nicht Unzufriedenheit mit dem Preis, sondern Nichterscheinen. Ein Dienstleister, der bei der ersten größeren Lage nicht kommt, hat sich in aller Regel übernommen.
Wir übernehmen kurzfristig, soweit in der betreffenden Tour noch Kapazität frei ist. Wenn nicht, sagen wir das – ein Vertrag, den wir nicht bedienen können, hilft Ihnen nicht und uns auch nicht. Rufen Sie über die Notfallhotline an, dann klären wir es sofort.
Wenn es nachts umschlägt
Der schwierigste Fall ist nicht der angekündigte Schneefall, sondern der Umschlag: Regen am Abend, Aufklaren nach Mitternacht, gefrierende Nässe gegen vier Uhr. Wer erst am Morgen reagiert, ist zu spät.
Das eigentliche Thema ist nicht der Schnee, sondern der Wind. Überfrierende Nässe entsteht nach jedem Regen, und bei östlicher Strömung verweht schon die geringe Schneemenge auf der offenen Fläche zu Rippen quer über Parkplätze und Zufahrten.
Deshalb beobachten wir die Warnlage laufend und sind über die Notfallhotline rund um die Uhr erreichbar – auch samstags, sonntags und an Feiertagen.
Was den Winter in Norden ausmacht

Marsch und Geest an der Nordsee, weite Teile liegen keine zehn Meter über dem Meeresspiegel, einzelne Flächen darunter. Norden liegt 9 Meter über dem Meeresspiegel, im Landkreis Aurich. Die Winter sind die mildesten in ganz Deutschland. Eine geschlossene Schneedecke hält sich hier selten länger als ein paar Tage.
Für den Winterdienst heißt das etwas Konkretes. Das eigentliche Thema ist nicht der Schnee, sondern der Wind. Überfrierende Nässe entsteht nach jedem Regen, und bei östlicher Strömung verweht schon die geringe Schneemenge auf der offenen Fläche zu Rippen quer über Parkplätze und Zufahrten.
Schweres Räumgerät ist selten nötig, engmaschige Kontrolle dafür umso mehr. Auf windexponierten Flächen räumen wir nach, weil eine einmal freigelegte Fläche nach einer Stunde wieder zugeweht sein kann. Der Bereitschaftszeitraum: Schwerpunkt Dezember bis Februar, Bereitschaft ab November.
Haftung bei Glätteunfällen
Ein Sturz auf glattem Grund führt regelmäßig zu Forderungen, und die richten sich gegen den Verkehrssicherungspflichtigen. Bei einem Betriebsgrundstück ist das der Betreiber, bei einer Wohnanlage die Eigentümergemeinschaft, bei vermieteten Objekten je nach Vertrag der Eigentümer oder der Mieter.
Die Haftung entfällt nicht dadurch, dass gerade niemand da war. Sie entfällt, wenn nachweislich alles Zumutbare getan wurde. Der Unterschied zwischen beidem ist eine Frage der Dokumentation, und die führen wir für jeden Einsatz mit Foto und Zeitstempel.
Bei extremer Wetterlage gilt eine Grenze: Wenn Räumen erkennbar sinnlos ist, weil es unmittelbar wieder zufriert oder schneit, muss nicht gegen die Natur gearbeitet werden. Auch das ist ein Grund, den Zustand zu dokumentieren.
Warum die Tour über die Reaktionszeit entscheidet
Zwischen zwei Objekten liegt Fahrzeit, und die ist im Winter länger als sonst. Wir bündeln deshalb geografisch: Norden wird zusammen mit Aurich (23 km) und Emden (25 km) gefahren.
Das ist auch der Grund, warum wir vor der Saison verbindlich zusagen und nicht mitten im Winter beliebig aufstocken. Eine Tour, die zu voll ist, wird für jeden Kunden darin langsamer.
Häufige Fragen zum Winterdienst in Norden

Übernehmen Sie auch kurzfristig? Ja, soweit in der Tour für Ihr Gebiet noch Kapazität frei ist. Rufen Sie an, wir sagen Ihnen ehrlich, ob wir Ihr Objekt noch verlässlich bedienen können.
Arbeiten Sie auch nachts und an Feiertagen? Ja. Die Bereitschaft läuft durchgehend, Zuschläge für Wochenenden oder Feiertage gibt es nicht – sie ist Teil der vereinbarten Leistung.
Bin ich als Auftraggeber aus der Haftung? Die Verkehrssicherungspflicht geht vertraglich auf uns über. Ihnen bleibt die Auswahl- und Kontrollpflicht – die Einsatzdokumentation ist genau dafür da.
Lohnt sich Winterdienst bei so milden Wintern überhaupt? Gerade dann. Die Räum- und Streupflicht hängt nicht davon ab, wie oft es schneit, sondern daran, ob die Fläche im Ernstfall sicher ist. Und die wenigen Glättenächte treffen hier auf Flächen und Fußgänger, die nicht darauf eingestellt sind.
Was kostet das? Das hängt an Fläche, Örtlichkeit, dem Anteil Handarbeit und der Region. Bei größeren Objekten besichtigen wir kostenlos und stimmen den Umfang eng mit Ihnen ab.
Wohin kommt der Schnee? Das legen wir bei der Besichtigung fest. Reicht die Lagerfläche auf dem Grundstück nicht aus, fahren wir ab – vereinbart wird das vorher, nicht im Einsatz.
