Winterdienst in Velen



Wenn es nachts schneit, haftet am Morgen der Eigentümer – nicht die Stadt. Die Räum- und Streupflicht für Gehwege ist in Velen wie in fast allen Kommunen per Satzung auf die Anlieger übertragen. Wer sie nicht erfüllt, haftet bei einem Sturz persönlich.

Stemweder Haus & Garten übernimmt diese Pflicht für Sie. Seit 2013 räumen und streuen wir für Gewerbebetriebe, Handelsketten, Telekommunikationsunternehmen, Wohnungseigentümergemeinschaften und Industriestandorte – von der einzelnen Hofeinfahrt bis zum Werksgelände. Über unsere Notfallhotline sind wir rund um die Uhr erreichbar, auch am Wochenende und an Feiertagen.

Preise für den Winterdienst in Velen

Schneeschaufel mit frisch geräumtem Schnee beim Winterdienst in Velen

Zwei Modelle stehen zur Wahl, und sie verteilen das Risiko unterschiedlich. Die Saisonpauschale ist eine feste Summe für den gesamten Bereitschaftszeitraum, unabhängig davon, ob der Winter mild oder streng ausfällt. Die Abrechnung pro Einsatz ist in milden Wintern günstiger, in schneereichen teurer.

Für Gewerbeobjekte empfehlen wir in aller Regel die Pauschale, weil die Verkehrssicherungspflicht ohnehin durchgehend besteht und die Kosten dann im Budget planbar sind. Die Einsätze verteilen sich auf wenige Wochen, kommen dann aber oft in kurzer Folge.

Was die Summe selbst bestimmt: Flächengröße, Örtlichkeit, der Anteil an Handarbeit und die Region. Das lässt sich nicht am Telefon abschätzen. Bei größeren Objekten besichtigen wir kostenlos vor Ort und rechnen dann konkret.

Die Räum- und Streupflicht in Velen


Geräumt und gestreut werden muss dort, wo Fußgängerverkehr zu erwarten ist – Gehwege, Zuwegungen zum Eingang, der Weg zu Mülltonnen und Stellplätzen. Bei Betriebsgrundstücken kommen Parkflächen, Rampen und Fluchtwege hinzu. Der Umfang ergibt sich nicht aus dem Grundbuch, sondern daraus, wer die Fläche tatsächlich betritt.

Die Zeiten gibt die Straßenreinigungssatzung der Kommune vor. Wir arbeiten nach der ortsüblichen Satzung und legen den Einsatzzeitpunkt so, dass die Fläche vor Fristbeginn sicher ist – bei Betrieben mit Frühschicht entsprechend früher.

Bei anhaltender Glätte reicht ein Durchgang nicht. Hohe Luftfeuchte und Nebel prägen den Normalfall. Bei nordöstlicher Strömung kippt die Lage jedoch, und es fällt in kurzer Zeit sehr viel Schnee, obwohl die Region flach ist. Das Münsterland hat dafür ein historisches Beispiel.

Formular wird geladen...

Was passiert, wenn auf Ihrer Fläche jemand stürzt


Dann wird gefragt, wer wann was getan hat. Diese Frage kommt von der Versicherung des Gestürzten, oft Monate später, und beantwortet werden muss sie mit Belegen, nicht mit Erinnerung.

Genau dafür gibt es unsere Einsatzdokumentation: Foto der bearbeiteten Fläche mit Zeitstempel, über eine App erfasst, für jeden einzelnen Einsatz. Sie bekommen damit einen Nachweis, den Sie einer Versicherung oder einem Gericht vorlegen können.

Die Verkehrssicherungspflicht geht per Vertrag auf uns über. Was bei Ihnen bleibt, ist die Pflicht, den Dienstleister auszuwählen und zu kontrollieren – und auch das lässt sich mit der Dokumentation belegen.

Streusalz, Splitt oder Granulat


Welches Streugut zum Einsatz kommt, ist keine Geschmacksfrage. Viele Kommunen beschränken Streusalz auf Gehwegen oder verbieten es ganz, und in Wasserschutzgebieten gelten zusätzliche Auflagen. Wir arbeiten nach der jeweils geltenden Vorgabe.

Fachlich gibt es klare Grenzen: Salz wirkt bis etwa minus zehn Grad zuverlässig, darunter kaum noch. Auf Gefälle und an Rampen ist abstumpfendes Material ohnehin besser, weil es sofort Griffigkeit herstellt. Die Radverkehrsdichte ist in Münster und Umgebung außergewöhnlich hoch. Radwege und die Zuwegungen zu Abstellanlagen sind deshalb ein eigenes Räumthema, nicht ein Nebenprodukt der Gehwegräumung.

Gewerbe, Handel und Wohnungswirtschaft


Der wichtigste Unterschied zwischen gewerblichem und privatem Winterdienst ist nicht die Fläche, sondern der Zeitpunkt. Privat reicht es, wenn der Gehweg zur Frist frei ist. Gewerblich hängt am Räumzeitpunkt ein Betriebsablauf: Ladenöffnung, Schichtwechsel, Anlieferfenster, Sprechstundenbeginn.

Ernährungswirtschaft, Maschinenbau, Textil, Handel und Universität. Viele mittelständische Werksgelände liegen weit auseinander. Entsprechend legen wir den Einsatzzeitpunkt objektbezogen fest, nicht nach Tourenkomfort.

Für Wohnungsunternehmen und Eigentümergemeinschaften kommt der Nachweis dazu. Die Verwaltung muss gegenüber Eigentümern und im Schadensfall belegen können, dass geräumt wurde. Unsere App-Dokumentation mit Foto und Zeitstempel liefert genau das.

Was wir nicht versprechen


Wir sagen keine Reaktionszeit zu, die wir in einer Ausnahmelage nicht halten können. Bei extremem Wetter werden Objekte mit besonderem Risiko zuerst angefahren – Pflegeeinrichtungen, Klinikzufahrten, Betriebe mit Frühschicht. Das ist vorher vereinbart und keine Entscheidung, die im Einsatz spontan fällt.

Wir nehmen auch nicht unbegrenzt Aufträge in einem Gebiet an. Eine Tour, die zu voll ist, macht die Zusage für jeden Kunden darin wertlos. Wenn wir absagen, hat das diesen Grund.

Wie der Winter hier tatsächlich aussieht

Streufahrzeug bei starkem Schneefall beim Winterdienst in Velen

Mild und feucht, aber schneereicher als der Niederrhein. Die Bucht kann bei bestimmten Wetterlagen erstaunliche Schneemengen abbekommen. Velen liegt auf 59 Metern im Flachland, was für die Einsatzplanung mehr aussagt als der Ortsname.

Der maßgebliche Punkt ist die Art der Glätte, nicht die Schneemenge. Hohe Luftfeuchte und Nebel prägen den Normalfall. Bei nordöstlicher Strömung kippt die Lage jedoch, und es fällt in kurzer Zeit sehr viel Schnee, obwohl die Region flach ist. Das Münsterland hat dafür ein historisches Beispiel.

Flache Münsterländer Bucht zwischen dreißig und knapp zweihundert Metern, überragt von den Baumbergen. Streuen im Alltag, aber vorgehaltene Räumkapazität für den Ausnahmefall. Wer hier nur auf milde Winter plant, steht im entscheidenden Moment ohne Gerät da.

Saisonvertrag oder Einzeleinsatz


Ein Saisonvertrag deckt den kompletten Bereitschaftszeitraum ab. Sie zahlen eine feste Summe, wir sind in dieser Zeit für Ihre Flächen zuständig und rücken bei Warnmeldung aus, ohne dass Sie anrufen müssen. Für Gewerbeobjekte und Verwaltungen ist das der Regelfall, weil damit die Verkehrssicherungspflicht durchgängig abgedeckt ist.

Der Einzeleinsatz passt für kleinere Objekte und für Auftraggeber, die selbst räumen und nur bei stärkerem Schneefall Unterstützung brauchen. Der Nachteil liegt auf der Hand: In einer Ausnahmelage sind alle Kapazitäten bei den Vertragskunden gebunden. Die Einsätze verteilen sich auf wenige Wochen, kommen dann aber oft in kurzer Folge.

Wie eine Zusammenarbeit beginnt


Anfrage, Besichtigung, Angebot, Vertrag – und ab dem vereinbarten Datum steht die Bereitschaft. Die Besichtigung ist bei größeren Objekten kostenlos und der wichtigste Schritt, weil dort festgelegt wird, was tatsächlich passiert: welche Flächen, in welcher Reihenfolge, bis wann, und wohin der Schnee kommt.

Was im Angebot steht, gilt. Nachträgliche Zuschläge für Wochenenden oder Feiertage gibt es nicht – die Bereitschaft ist Teil der Leistung.

Was Kunden aus Velen am häufigsten fragen

Freigeräumter Gehweg zwischen Schneewällen in Velen

Woher wissen Sie, dass Sie ausrücken müssen? Wir richten uns nach den offiziellen Warnmeldungen für Ihr Gebiet. Jeder Einsatz wird per App mit Fotos und Zeitstempel dokumentiert.

Räumen Sie auch Radwege und Fahrradabstellanlagen? Ja. Im Münsterland gehört das regelmäßig zum Auftrag. Radwege brauchen anderes Streugut als Fahrbahnen, weil grober Splitt dort selbst zur Sturzursache wird.

Können wir mitten in der Saison wechseln? Ja, wenn Kapazität frei ist. Wichtig ist ein schriftlich festgehaltener Stichtag, ab dem wir zuständig sind, damit keine Lücke entsteht.

Arbeiten Sie auch nachts und an Feiertagen? Ja. Die Bereitschaft läuft durchgehend, Zuschläge für Wochenenden oder Feiertage gibt es nicht – sie ist Teil der vereinbarten Leistung.

Was kostet das? Das hängt an Fläche, Örtlichkeit, dem Anteil Handarbeit und der Region. Bei größeren Objekten besichtigen wir kostenlos und stimmen den Umfang eng mit Ihnen ab.

Wohin kommt der Schnee? Das legen wir bei der Besichtigung fest. Reicht die Lagerfläche auf dem Grundstück nicht aus, fahren wir ab – vereinbart wird das vorher, nicht im Einsatz.

Jetzt Anfrage stellen

Zum Formular