Winterdienst in Wittingen
Wittingen liegt auf 83 Metern im Flachland, und das bestimmt, wie der Winter hier aussieht: wechselhaft, mit vielen Tagen um den Gefrierpunkt. Große Schneefälle sind die Ausnahme. Die Räum- und Streupflicht für die angrenzenden Gehwege liegt trotzdem bei Ihnen, unabhängig davon, wie oft der Fall eintritt.
Stemweder Haus & Garten übernimmt diese Pflicht für Sie. Seit 2013 räumen und streuen wir für Gewerbebetriebe, Handelsketten, Telekommunikationsunternehmen, Wohnungseigentümergemeinschaften und Industriestandorte – von der einzelnen Hofeinfahrt bis zum Werksgelände. Über unsere Notfallhotline sind wir rund um die Uhr erreichbar, auch am Wochenende und an Feiertagen.
Was kostet Winterdienst in Wittingen?

Wenn Sie mehrere Angebote nebeneinanderlegen, vergleichen Sie fast nie dasselbe. Der eine kalkuliert die Gehwege mit, der andere nicht. Der eine rückt bei Warnmeldung aus, der andere erst auf Anruf. Der eine räumt den Parkplatz komplett, der andere die Fahrgassen. Deshalb steht bei uns im Angebot, welche Flächen in welchem Umfang enthalten sind – und was ausdrücklich nicht.
Kalkuliert wird nach Fläche, Anteil Handarbeit, Zuwegung und Region. Ein Objekt mit 800 Quadratmetern zusammenhängendem Asphalt ist günstiger als eines mit 400 Quadratmetern verwinkelter Gehwege und zwei Treppenanlagen. Vorausschauendes Streuen statt großer Räumtechnik, dazu eine Wetterbeobachtung, die den Umschlag am frühen Morgen erkennt.
Sie können pauschal für die Saison abrechnen oder je Einsatz. Bei größeren Objekten sehen wir uns die Flächen vorher kostenlos vor Ort an, weil sich Aufwand und Ablauf sonst nicht seriös festlegen lassen.
Die Räum- und Streupflicht in Wittingen
Geräumt und gestreut werden muss dort, wo Fußgängerverkehr zu erwarten ist – Gehwege, Zuwegungen zum Eingang, der Weg zu Mülltonnen und Stellplätzen. Bei Betriebsgrundstücken kommen Parkflächen, Rampen und Fluchtwege hinzu. Der Umfang ergibt sich nicht aus dem Grundbuch, sondern daraus, wer die Fläche tatsächlich betritt.
Die Zeiten gibt die Straßenreinigungssatzung der Kommune vor. Wir arbeiten nach der ortsüblichen Satzung und legen den Einsatzzeitpunkt so, dass die Fläche vor Fristbeginn sicher ist – bei Betrieben mit Frühschicht entsprechend früher.
Bei anhaltender Glätte reicht ein Durchgang nicht. Die Sandböden speichern kaum Wärme und kühlen in klaren Nächten schnell aus. So entsteht Strahlungsfrost, obwohl es tagsüber Plusgrade hatte. Reifglätte und überfrierende Nässe sind hier häufiger als Schnee, und beide kommen über Nacht.
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Wen wir betreuen – und was dabei jeweils zählt
Unsere Auftraggeber reichen von der Filiale eines Discounters über Wohnungsbaugesellschaften und Eigentümergemeinschaften bis zu Telekommunikationsstandorten und Industriebetrieben. Hinzu kommen Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen und Verwaltungen – überall dort, wo Publikumsverkehr auf Gehwege trifft.
In und um Wittingen sind das vor allem Handelsstandorte, Wohnanlagen, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen sowie Betriebe im Gewerbegebiet.
Bei Extremwetter kann nicht alles gleichzeitig bedient werden, und das sagen wir vorher statt hinterher. Objekte mit besonderem Risiko haben Vorrang: Pflegeeinrichtungen, Klinikzufahrten, Betriebe mit Frühschicht. Diese Reihenfolge steht vor der Saison fest.
Von der Hofeinfahrt bis zum Werksgelände
Die Flächengrößen reichen bei uns von der einzelnen Hofeinfahrt bis zum kompletten Werksgelände. Kleine Flächen werden von Hand geräumt und abgestumpft, große maschinell in einem Zug. Auf den meisten Objekten kommt beides vor: Der Parkplatz geht maschinell, die Gehwege, Treppen und Eingangsbereiche nicht.
Zum Umfang gehören neben Räumen und Streuen auch der Schneeabtransport, wenn auf dem Grundstück keine Lagerfläche bleibt, sowie die Eisglättebekämpfung an Stellen, an denen Schmelzwasser wieder gefriert – vor Dachabläufen, an Rinnen, unter Vordächern. In den Naturschutzgebieten und Wasserschutzzonen gelten Beschränkungen für Streusalz. Auf betroffenen Flächen arbeiten wir abstumpfend.
Streugut und örtliche Auflagen
Die Wahl des Streuguts richtet sich nach drei Dingen: der Satzung Ihrer Kommune, der Art der Fläche und der Temperatur. In den Naturschutzgebieten und Wasserschutzzonen gelten Beschränkungen für Streusalz. Auf betroffenen Flächen arbeiten wir abstumpfend.
Wir stimmen das vor der Saison mit Ihnen ab, weil eine falsche Wahl teuer wird – entweder durch Bußgelder, durch Schäden an Bepflanzung und Belag oder dadurch, dass die Fläche trotz Streuung glatt bleibt.
Haftung bei Glätteunfällen
Ein Sturz auf glattem Grund führt regelmäßig zu Forderungen, und die richten sich gegen den Verkehrssicherungspflichtigen. Bei einem Betriebsgrundstück ist das der Betreiber, bei einer Wohnanlage die Eigentümergemeinschaft, bei vermieteten Objekten je nach Vertrag der Eigentümer oder der Mieter.
Die Haftung entfällt nicht dadurch, dass gerade niemand da war. Sie entfällt, wenn nachweislich alles Zumutbare getan wurde. Der Unterschied zwischen beidem ist eine Frage der Dokumentation, und die führen wir für jeden Einsatz mit Foto und Zeitstempel.
Bei extremer Wetterlage gilt eine Grenze: Wenn Räumen erkennbar sinnlos ist, weil es unmittelbar wieder zufriert oder schneit, muss nicht gegen die Natur gearbeitet werden. Auch das ist ein Grund, den Zustand zu dokumentieren.
Was den Winter in Wittingen ausmacht

Sandige Geest zwischen zwanzig und rund hundertsiebzig Metern Höhe. Wittingen liegt auf 83 Metern im Flachland, im Landkreis Gifhorn. Wechselhaft, mit vielen Tagen um den Gefrierpunkt. Große Schneefälle sind die Ausnahme.
Für den Winterdienst heißt das etwas Konkretes. Die Sandböden speichern kaum Wärme und kühlen in klaren Nächten schnell aus. So entsteht Strahlungsfrost, obwohl es tagsüber Plusgrade hatte. Reifglätte und überfrierende Nässe sind hier häufiger als Schnee, und beide kommen über Nacht.
Vorausschauendes Streuen statt großer Räumtechnik, dazu eine Wetterbeobachtung, die den Umschlag am frühen Morgen erkennt. Der Bereitschaftszeitraum: November bis März.
Wie eine Zusammenarbeit beginnt
Anfrage, Besichtigung, Angebot, Vertrag – und ab dem vereinbarten Datum steht die Bereitschaft. Die Besichtigung ist bei größeren Objekten kostenlos und der wichtigste Schritt, weil dort festgelegt wird, was tatsächlich passiert: welche Flächen, in welcher Reihenfolge, bis wann, und wohin der Schnee kommt.
Was im Angebot steht, gilt. Nachträgliche Zuschläge für Wochenenden oder Feiertage gibt es nicht – die Bereitschaft ist Teil der Leistung.
Wenn es nachts umschlägt
Der schwierigste Fall ist nicht der angekündigte Schneefall, sondern der Umschlag: Regen am Abend, Aufklaren nach Mitternacht, gefrierende Nässe gegen vier Uhr. Wer erst am Morgen reagiert, ist zu spät.
Die Sandböden speichern kaum Wärme und kühlen in klaren Nächten schnell aus. So entsteht Strahlungsfrost, obwohl es tagsüber Plusgrade hatte. Reifglätte und überfrierende Nässe sind hier häufiger als Schnee, und beide kommen über Nacht.
Deshalb beobachten wir die Warnlage laufend und sind über die Notfallhotline rund um die Uhr erreichbar – auch samstags, sonntags und an Feiertagen.
Was Kunden aus Wittingen am häufigsten fragen

Übernehmen Sie auch kurzfristig? Ja, soweit in der Tour für Ihr Gebiet noch Kapazität frei ist. Rufen Sie an, wir sagen Ihnen ehrlich, ob wir Ihr Objekt noch verlässlich bedienen können.
Warum ist es glatt, obwohl es gar nicht geschneit hat? Weil die Sandböden der Heide nachts stark auskühlen. Die Restfeuchte auf der Fläche gefriert, ohne dass Niederschlag fällt. Das ist der häufigste Glättefall in dieser Region.
Woher wissen Sie, dass Sie ausrücken müssen? Wir richten uns nach den offiziellen Warnmeldungen für Ihr Gebiet. Jeder Einsatz wird per App mit Fotos und Zeitstempel dokumentiert.
Sind auch kleine Flächen möglich? Ja. Wir betreuen einzelne Hofeinfahrten genauso wie Werksgelände. Bei kleinen Objekten ist meist die Abrechnung pro Einsatz sinnvoller als die Saisonpauschale.
Ab wann muss geräumt sein? Das gibt die Satzung Ihrer Kommune vor, werktags meist am frühen Morgen, sonn- und feiertags später. Wir arbeiten nach der ortsüblichen Satzung und richten die Tourenplanung danach aus.
Verwenden Sie Streusalz? Nur dort, wo es zulässig und sinnvoll ist. Wo die Satzung es beschränkt, wo Bepflanzung angrenzt oder wo es zu kalt für Salz wird, streuen wir abstumpfend.
