Winterdienst in Bassum



Die Verantwortung für den Gehweg vor Ihrem Grundstück liegt bei Ihnen, nicht bei der Kommune – auch dann, wenn Sie nachts nicht vor Ort sind. Die ausgedehnten Moor- und Niederungsflächen erzeugen Nebel, der sich über Stunden hält. Die Fläche trocknet an solchen Tagen überhaupt nicht ab, und die Glätte kehrt zurück, sobald das Streugut verbraucht ist.

Stemweder Haus & Garten übernimmt diese Pflicht für Sie. Seit 2013 räumen und streuen wir für Gewerbebetriebe, Handelsketten, Telekommunikationsunternehmen, Wohnungseigentümergemeinschaften und Industriestandorte – von der einzelnen Hofeinfahrt bis zum Werksgelände. Über unsere Notfallhotline sind wir rund um die Uhr erreichbar, auch am Wochenende und an Feiertagen.

Was Winterdienst in Bassum kostet

Mitarbeiter räumt einen Gehweg beim Winterdienst in Bassum

Einen Pauschalpreis pro Quadratmeter gibt es bei uns nicht, und wer einen nennt, hat sich die Fläche nicht angesehen. Der Preis hängt an vier Dingen: der Größe der Fläche, der Örtlichkeit – Zuwegung, Hindernisse, und wohin der Schnee überhaupt geschoben werden kann –, dem Anteil Handarbeit gegenüber maschinell bearbeitbaren Flächen und der Region, weil Anfahrt und zu erwartende Einsatzhäufigkeit sich deutlich unterscheiden.

Der Unterschied zwischen Hand und Maschine ist der größte Hebel. Ein zusammenhängender Parkplatz lässt sich in einem Zug räumen. Verwinkelte Gehwege, Treppen, Rampen und schmale Zuwegungen müssen von Hand bearbeitet werden, und das kostet ein Vielfaches der Zeit.

Abgerechnet wird als Saisonpauschale oder pro Einsatz. Was besser passt, hängt vom Objekt ab. Bei größeren Objekten kommen wir vorher kostenlos zur Besichtigung und stimmen Umfang, Flächen und Prioritäten mit Ihnen ab.

Wer in Bassum räumen muss – und bis wann


Die häufigste Fehlannahme lautet, die Stadt sei für den Gehweg zuständig. Für Fahrbahnen stimmt das meist, für Gehwege fast nie. Die Kommune überträgt diese Pflicht per Satzung auf die Anlieger – auf Eigentümer, und über den Mietvertrag oft weiter auf Mieter oder auf die Hausverwaltung.

Der Umfang ist dabei enger definiert, als viele denken: gefordert ist meist eine begehbare Breite, nicht die vollständige Freilegung, und die Fristen enden typischerweise am Abend. Was genau gilt, regelt die Satzung vor Ort. Wir richten die Touren an diesen Fristen aus.

Wer die Pflicht abgibt, gibt die Verantwortung nicht vollständig ab. Auswahl und Kontrolle bleiben beim Auftraggeber. Unsere Einsatzdokumentation mit Foto und Zeitstempel ist genau dafür gemacht.

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Was wir nicht versprechen


Wir sagen keine Reaktionszeit zu, die wir in einer Ausnahmelage nicht halten können. Bei extremem Wetter werden Objekte mit besonderem Risiko zuerst angefahren – Pflegeeinrichtungen, Klinikzufahrten, Betriebe mit Frühschicht. Das ist vorher vereinbart und keine Entscheidung, die im Einsatz spontan fällt.

Wir nehmen auch nicht unbegrenzt Aufträge in einem Gebiet an. Eine Tour, die zu voll ist, macht die Zusage für jeden Kunden darin wertlos. Wenn wir absagen, hat das diesen Grund.

Saisonvertrag oder Einzeleinsatz


Ein Saisonvertrag deckt den kompletten Bereitschaftszeitraum ab. Sie zahlen eine feste Summe, wir sind in dieser Zeit für Ihre Flächen zuständig und rücken bei Warnmeldung aus, ohne dass Sie anrufen müssen. Für Gewerbeobjekte und Verwaltungen ist das der Regelfall, weil damit die Verkehrssicherungspflicht durchgängig abgedeckt ist.

Der Einzeleinsatz passt für kleinere Objekte und für Auftraggeber, die selbst räumen und nur bei stärkerem Schneefall Unterstützung brauchen. Der Nachteil liegt auf der Hand: In einer Ausnahmelage sind alle Kapazitäten bei den Vertragskunden gebunden. Die Einsätze verteilen sich auf wenige Wochen, kommen dann aber oft in kurzer Folge.

Welche Flächen wir übernehmen


Gehwege und Zuwegungen, Parkplätze und Fahrgassen, Hofeinfahrten, Rampen und Ladehöfe, Treppen und Eingangsbereiche, Feuerwehrzufahrten und Fluchtwege. Bei größeren Objekten kommen Betriebswege und Werkstore hinzu.

Was maschinell geht, wird maschinell gemacht – das ist schneller und günstiger. Alles Verwinkelte, Enge und Gestufte bleibt Handarbeit. Diese Aufteilung legen wir bei der Besichtigung fest, weil sie den Preis wesentlich bestimmt. Streuen mit Wiederholung. Eine einmalige Behandlung am Morgen ist an Nebeltagen nicht ausreichend, das planen wir von vornherein ein.

Ein Punkt wird regelmäßig übersehen: wohin der Schnee kommt. Auf beengten Grundstücken ist die Lagerfläche nach zwei Räumgängen voll. Dann muss abgefahren werden, und das gehört vorher geklärt.

Wer haftet, wenn jemand stürzt


Bei einem Sturz auf nicht geräumtem Gehweg haftet der Verkehrssicherungspflichtige – wem die Fläche gehört oder wem die Pflicht vertraglich übertragen wurde. Es geht dabei nicht nur um Schmerzensgeld: Kranken- und Unfallversicherungen nehmen Regress, und bei schweren Verletzungen erreichen die Forderungen schnell fünfstellige Beträge.

Entscheidend im Streitfall ist der Nachweis. Wer nicht belegen kann, dass zur maßgeblichen Zeit geräumt und gestreut war, steht schlecht da, selbst wenn tatsächlich gearbeitet wurde. Deshalb dokumentieren wir jeden Einsatz mit Fotos über eine App, mit Zeitstempel und Zustand der Fläche nach der Bearbeitung.

Wie der Winter hier tatsächlich aussieht

Streufahrzeug des Winterdienstes auf der Straße bei Bassum

Mild und feucht, mit sehr vielen Nebeltagen. Bassum liegt auf 46 Metern im Flachland, was für die Einsatzplanung mehr aussagt als der Ortsname.

Der maßgebliche Punkt ist die Art der Glätte, nicht die Schneemenge. Die ausgedehnten Moor- und Niederungsflächen erzeugen Nebel, der sich über Stunden hält. Die Fläche trocknet an solchen Tagen überhaupt nicht ab, und die Glätte kehrt zurück, sobald das Streugut verbraucht ist.

Flache Weserniederung und Moorgeest, überwiegend zwischen zwanzig und achtzig Metern. Streuen mit Wiederholung. Eine einmalige Behandlung am Morgen ist an Nebeltagen nicht ausreichend, das planen wir von vornherein ein.

Wenn es nachts umschlägt


Der schwierigste Fall ist nicht der angekündigte Schneefall, sondern der Umschlag: Regen am Abend, Aufklaren nach Mitternacht, gefrierende Nässe gegen vier Uhr. Wer erst am Morgen reagiert, ist zu spät.

Die ausgedehnten Moor- und Niederungsflächen erzeugen Nebel, der sich über Stunden hält. Die Fläche trocknet an solchen Tagen überhaupt nicht ab, und die Glätte kehrt zurück, sobald das Streugut verbraucht ist.

Deshalb beobachten wir die Warnlage laufend und sind über die Notfallhotline rund um die Uhr erreichbar – auch samstags, sonntags und an Feiertagen.

Wie eine Zusammenarbeit beginnt


Anfrage, Besichtigung, Angebot, Vertrag – und ab dem vereinbarten Datum steht die Bereitschaft. Die Besichtigung ist bei größeren Objekten kostenlos und der wichtigste Schritt, weil dort festgelegt wird, was tatsächlich passiert: welche Flächen, in welcher Reihenfolge, bis wann, und wohin der Schnee kommt.

Was im Angebot steht, gilt. Nachträgliche Zuschläge für Wochenenden oder Feiertage gibt es nicht – die Bereitschaft ist Teil der Leistung.

Häufige Fragen

Gefahrzeichen Schneeglätte – Verkehrssicherungspflicht in Bassum

Woher wissen Sie, dass Sie ausrücken müssen? Wir richten uns nach den offiziellen Warnmeldungen für Ihr Gebiet. Jeder Einsatz wird per App mit Fotos und Zeitstempel dokumentiert.

Warum wird an Nebeltagen mehrfach gestreut? Weil die Fläche nicht abtrocknet. Das Streugut wird verbraucht und verweht, die Feuchtigkeit bleibt. Ohne zweiten Gang ist die Fläche am Nachmittag wieder glatt.

Verwenden Sie Streusalz? Nur dort, wo es zulässig und sinnvoll ist. Wo die Satzung es beschränkt, wo Bepflanzung angrenzt oder wo es zu kalt für Salz wird, streuen wir abstumpfend.

Können wir mitten in der Saison wechseln? Ja, wenn Kapazität frei ist. Wichtig ist ein schriftlich festgehaltener Stichtag, ab dem wir zuständig sind, damit keine Lücke entsteht.

Übernehmen Sie auch kurzfristig? Ja, soweit in der Tour für Ihr Gebiet noch Kapazität frei ist. Rufen Sie an, wir sagen Ihnen ehrlich, ob wir Ihr Objekt noch verlässlich bedienen können.

Sind auch kleine Flächen möglich? Ja. Wir betreuen einzelne Hofeinfahrten genauso wie Werksgelände. Bei kleinen Objekten ist meist die Abrechnung pro Einsatz sinnvoller als die Saisonpauschale.

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